25.04.2024,
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Wien (OTS) - Die heute vorgestellte Website zum Handwerkerbonus
ermöglicht es, ab dem 15. Juli, Förderanträge rückwirkend für alle
Handwerksleistungen ab 1. März 2024 zu stellen.
„Der Handwerkerbonus ist mehr als eine Förderung, er leistet einen
wesentlichen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen,
fördert darüber hinaus Investitionen und unterstützt die Sanierung
von Wohnraum. Umso wichtiger ist es, dass heute die Website zum
Handwerkerbonus vorgestellt wurde. Durch die zeitgerecht vor
Beantragungsstart am 15. Juli präsentierte Online-Plattform steht
einer benutzerfreundlichen und effizienten Abwicklung der
Förderanträge nichts mehr im Weg. Auch Personen ohne Internetzugang
werden bei der Abwicklung von Gemeinden, Kammerorganisationen und
Betrieben unterstützt und können damit das Angebot niederschwellig
und leicht nutzen“, so WB-Generalsekretär und Abg. z. NR. Kurt Egger.
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