19.03.2024,
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Vaduz/Dornbirn (OTS) - Der Verkauf und die Errichtung von
Photovoltaikanlagen wie auch von Swimming-Pools ist kein einem
besonderen Berufsstand vorbehaltenes Gewerbe in Österreich.
Dementsprechend kann mit wenig Kenntnissen so gut wie jeder damit
beginnen. In der Praxis bedeutet dies, dass immer wieder Anlagen mit
teilweise schweren Mängeln dem Bauherrn übergeben werden, die erst
später hervorkommen und dann teure Sanierungen bedingen. Werden
besonders günstige Preise angeboten, so geht dies in der Regel auf
Kosten der Qualität der Gesamtanlage. Irgendwo spart der Anbieter
ein. Billig gekauft ist daher auf Dauer gesehen teuer gekauft.
Grundsätzlich kann sich aber auch jeder davor schützen, indem die
notwendige Vorsicht angewandt wird. Beispiel: ist ein Unternehmen
erst kurz auf dem Markt und bietet zu sehr günstigen Preisen an, so
kann dies bereits ein Hinweis auf eine problematische
Ausführungsqualität sein. Hat das Unternehmen keine qualifizierten
Fachkräfte beschäftigt, sondern kauft sich die Fachleistungen zu, so
kann auch dies ein Hinweis zu Vorsicht bei der Beauftragung eines
solchen Unternehmens sein. Ebenso, wenn ein Unternehmen
unverhältnismäßige Vorschüsse vom Bauherrn benötigt, weil zu wenig
Eigenkapital vorhanden ist.
Bei Überprüfungen von PV-Anlagen und Swimming-Pools stellen
Sachverständige immer wieder leichte bis schwere Mängel fest. Diese
können auch einem erfahrenen Handwerksbetrieb unterlaufen. Ein
seriöses Unternehmen behebt auf Grund dieser Hinweise des
Sachverständigen die Mängel auf eigene Kosten innert kurzer Zeit.
Aus meiner 20-jährigen Erfahrung heraus bei der Überprüfung von
Photovoltaikanlagen und von Swimming-Pools kann ich feststellen, dass
bei fast jeder von mir in der Vergangenheit überprüften Anlage Mängel
aufgefunden wurden. Es ist leider der Ausnahmefall, dass neu
errichtete Photovoltaikanlagen oder Swimming-Pools einer
sachverständigen Prüfung bereits beim ersten Mal standhalten.
Beispiel: rund 20% aller PV-Anlagen weisen nach meiner Einschätzung
bei der Erstprüfung schwere Mängel auf. Die Art der Mängel hat sich
im Laufe der letzten 20 Jahre teilweise geändert, doch leider nicht
die Anzahl der Mängel.
Sachverständige Abnahmen von Photovoltaikanlagen oder
Swimming-Pools kosten etwa 2 bis 10 % der Bausumme (je kleiner die
Anlage, desto höher die Kosten der Überprüfung). Je nachdem, ob ein
schriftliches Gutachten oder nur eine Befundaufnahme vor Ort
erforderlich ist.
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