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SLB kündigt freiwilliges Delisting von der Euronext Paris an

25.07.2024, 6305 Zeichen

Regulatorische Nachrichten:

SLB (NYSE: SLB) gab heute bekannt, dass das Unternehmen seine Aktien (ISIN: AN8068571086) freiwillig von der Euronext Paris zurückziehen wird.

Im Einklang mit seinen früheren Entscheidungen, die Notierung an anderen Börsen einzustellen, hat SLB die geringen Handelsvolumina an der Euronext Paris überprüft und angesichts der steigenden Kosten, administrativen Anforderungen und des notwendigen Managementaufwands für die Aufrechterhaltung einer Doppelnotierung ein freiwilliges Delisting an der Euronext Paris beantragt.

SLB wurde 1962 mit seiner Erstnotierung an der New York Stock Exchange (NYSE), die bis heute die Hauptbörse des Unternehmens ist, eine Aktiengesellschaft. SLB wird seine Einzelnotierung an der NYSE unter dem Symbol „SLB“ beibehalten.

Das Delisting wurde vom Board of Directors der Euronext Paris genehmigt und die Aktien des Unternehmens werden weiterhin an der NYSE unter dem Symbol „SLB“ geführt.

Die Inhaber von SLB-Aktien, die an der Euronext gehandelt und über die Einrichtungen von Euroclear France gehalten werden (die „SLB Euronext-Aktien“), haben die folgenden Möglichkeiten:

  • ihre SLB Euronext-Aktien zu behalten, die sie bis zum Tag vor dem Delisting-Datum an der Euronext Paris und danach über die Einrichtungen von The Depositary Trust Company („DTC“) an der NYSE handeln können, vorbehaltlich der Bedingungen ihres Finanzmaklers und dessen Verwahrungsvereinbarungen; oder
  • an einer freiwilligen Verkaufsfazilität (siehe unten) teilzunehmen, um alle oder einen Teil ihrer SLB Euronext-Aktien den Regeln und Vorschriften der Euronext Paris entsprechend zu verkaufen.

Auf jeden Fall werden die Inhaber von SLB Euronext-Aktien bis zum 16. August 2024 (dem letzten Handelstag vor dem Delisting) an der Euronext Paris handeln können.

Verfahren der freiwilligen Verkaufsfazilität

Aktionäre, die ihre SLB Euronext-Aktien unter Inanspruchnahme der freiwilligen Verkaufsfazilität veräußern möchten, sollten ihre Finanzmakler bitten, ihre SLB Euronext-Aktien zwischen dem 29. Juli 2024 und dem 12. August 2024 (einschließlich) an Uptevia zu liefern, die als Zentralstelle fungiert.

Die an Uptevia gelieferten SLB Euronext-Aktien werden ab dem 15. August 2024 an der NYSE zu dem zum Zeitpunkt des Verkaufs geltenden Marktpreis verkauft.

Uptevia wird den durchschnittlichen Verkaufspreis der während des Verkaufszeitraums verkauften SLB Euronext-Aktien berechnen und den Verkaufserlös (der von Uptevia von US-Dollar in Euro umgerechnet wird) nach Eingang der Gelder an die teilnehmenden Aktionäre überweisen.

Das Unternehmen zahlt die Gebühren für die Zentralisierung und die Maklergebühren im Zusammenhang mit dem Verkauf von SLB Euronext-Aktien, die im Rahmen der freiwilligen Verkaufsfazilität an Uptevia geliefert werden.

Das Verfahren der freiwilligen Verkaufsfazilität wird auch in einer Mitteilung der Euronext beschrieben, die am 25. Juli 2024 veröffentlicht wird.

Bitte beachten Sie, dass weder das Unternehmen noch Uptevia eine Garantie für den Preis geben können, zu dem die im Rahmen der freiwilligen Verkaufsfazilität angebotenen SLB Euronext-Aktien tatsächlich verkauft werden. Dieser Prozess wird ausschließlich als Gefälligkeit für die Inhaber von SLB Euronext-Aktien bereitgestellt.

Aktionäre können sich entscheiden, nicht an der freiwilligen Verkaufsfazilität teilzunehmen oder keine Maßnahmen zu ergreifen. In diesem Fall kann ihnen keine Garantie hinsichtlich der von ihrem Finanzmakler nach dem Delisting angewendeten Bedingungen gegeben werden. Den Aktionären wird dringend empfohlen, ihre eigenen Anlageberater zu konsultieren, bevor sie sich für oder gegen eine Teilnahme an diesem Verfahren entscheiden.

Der Zeitplan für die oben beschriebene freiwillige Verkaufsfazilität und das Delisting des Unternehmens ist wie folgt zusammengefasst (wobei sich das Unternehmen das Recht vorbehält, diesen Zeitplan zu ändern):

Event

Datum

Freiwillige Verkaufsfazilität

 

Beginn der freiwilligen Verkaufsfazilität

29. Juli 2024

Ende der freiwilligen Verkaufsfazilität

12. August 2024

Ende der Zentralisierung durch Uptevia

14. August 2024 (vor 16:00 Uhr Pariser Zeit)

Verkauf der in der freiwilligen Verkaufsfazilität angebotenen Aktien an der NYSE

Ab 15. August 2024

Auszahlung der Verkaufserlöse an die betreffenden Finanzinstitute

So früh wie möglich nach Erhalt der Verkaufserlöse

Delisting

 

Letzter Handelstag der Aktien des Unternehmens an der Euronext Paris

16. August 2024

Delisting von SLB Euronext-Aktien an der Euronext Paris

19. August 2024

Aktionäre, die an der freiwilligen Verkaufsfazilität teilnehmen, werden darauf hingewiesen, dass sie die Risiken im Zusammenhang mit der Änderung des Aktienmarktpreises und/oder der geltenden Wechselkurse zwischen dem Datum, an dem ihre Aktien zur Teilnahme an der freiwilligen Verkaufsfazilität an Uptevia geliefert werden, und dem Erhalt des entsprechenden durchschnittlichen Verkaufserlöses anerkennen und akzeptieren. Offerten von SLB Euronext-Aktien im Rahmen der freiwilligen Verkaufsfazilität sind unwiderruflich.

Aktionäre, die zusätzliche Informationen über die freiwillige Verkaufsfazilität oder das Delisting-Verfahren wünschen, können sich an ihre Depotbank oder ihren üblichen Finanzmakler wenden, die die Details des Delistings erhalten haben, oder das Unternehmen per E-Mail unter folgender Adresse kontaktieren: investor-relations@slb.com.

Über SLB

SLB (NYSE: SLB) ist ein global tätiges Technologieunternehmen, das Energieinnovationen für einen nachhaltigen Planeten vorantreibt. Mit einer weltweiten Präsenz in über 100 Ländern und Mitarbeitern aus nahezu doppelt so vielen Ländern arbeiten wir jeden Tag an Innovationen im Öl- und Gassektor, an der Digitalisierung im großen Maßstab, an der Dekarbonisierung der Industrie und an der Entwicklung und Skalierung neuer Energiesysteme, die die Energiewende beschleunigen. Weitere Informationen finden Sie unter slb.com.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.



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