04.04.2025, 5122 Zeichen
Wien (OTS) - Insgesamt 1.659 Schlichtungsfälle zu
Kommunikationsdiensten (
Telekommunikation und Medien) verzeichnete die Schlichtungsstelle im
Berichtsjahr 2024. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um
knapp 11 Prozent. 1.583 Schlichtungsfälle betrafen
Telekommunikationsdienste, 76 Schlichtungsfälle entfielen auf den
Bereich Medien. „Obwohl die Verfahrensinhalte immer komplexer werden
und eine eingehende Prüfung erfordern, konnten 94 Prozent der
eingebrachten Fälle innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen werden. Das
ist zum einen ein gutes Zeugnis für die effiziente
Verfahrensabwicklung durch die Expertinnen und Experten der
Schlichtungsstelle, zeigt aber auch, dass die Zusammenarbeit mit den
Anbietern in der Regel sehr gut funktioniert“, sagt Dr. Klaus M.
Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich
Telekommunikation und Post. Der durchschnittliche Streitwert bei den
Verfahren sank im Jahresvergleich um 71 Euro bzw. knapp 17 Prozent
und betrug 2024 356 Euro.
Verfahrensstatistik 2024: A1 mit 749 Verfahren unangefochten auf
Platz 1
Auf A1 entfielen im Berichtsjahr insgesamt 749 Verfahren, das ist
im Vergleich mit 2023 ein Anstieg um 20 Prozent. Ein Plus um 8
Prozent verzeichnete Magenta und rangiert mit insgesamt 466 Verfahren
auf Platz zwei in der Verfahrensstatistik. Im Vergleich zum Vorjahr
blieb die Verfahrenszahl bei Drei relativ konstant und liegt mit
insgesamt 280 Verfahren auf Platz drei. Wie bereits in den Vorjahren
ist die Anzahl der Verfahren zu Mediendiensten nicht signifikant.
„Ausreißer gibt es zwar immer, im Großen und Ganzen ist die
‚Beschwerdelandschaft‘ in den letzten Jahren aber sukzessive
unspektakulär geworden. Die Produkte sind weitgehend standardisiert,
die Servicebereitschaft der Anbieter den Kund:innen gegenüber groß
und die Kooperationsbereitschaft bei den Verfahren hoch“, sagt
Steinmaurer.
Probleme mit Verträgen dominieren
Beim Blick auf die Trends in den verschiedenen
Beschwerdekategorien fällt ein Anstieg bei Vertragsschwierigkeiten
auf. Ein Grund dafür lag in der Anfechtung der Verrechnung von
„Servicepauschalen“, 135 Schlichtungsanträge wurden hierzu gestellt.
Die Entwicklung im Bereich Roaming bleibt wiederholt positiv.
Besonders der Rückgang in der Kategorie „Datenroaming in
Drittstaaten“ verdeutlicht die Wirksamkeit der EU-Roamingregulierung.
Erfreulicherweise haben auch die Beschwerden zur Rufnummernportierung
abgenommen.
Rufnummernmissbrauch: leichter Rückgang bei Beschwerden
Die Gesamtzahl der Beschwerden bei der Meldestelle für
Rufnummernmissbrauch ging, verglichen mit 2023, im Berichtsjahr um
rund 5 Prozent auf 30.249 Meldungen zurück. „Die Anti-Spoofing
Verordnung, die wir erlassen haben, um den Missbrauch
österreichischer Rufnummern im Inland zu bekämpfen, war von den
Anbietern ab 1. September 2024 umzusetzen. Beschwerden, die die
Kategorie ‚Missbrauch der eigenen Rufnummer‘ betrafen, gingen daher
ab September abrupt zurück“, erklärt Steinmaurer und fügt hinzu, „wir
wurden aber bereits Mitte März von der Realität eingeholt als, als
wir mehrere Tausend Beschwerden zu Betrugsanrufen, die mit +44
beginnen, verzeichneten. Stopft man das eine Loch, bricht wenig
später ein anderes auf!“
SMS-Firewall erfordert hohen Preis: die Mobilfunkanbieter lesen
alle SMS
Insgesamt 6.365 Meldungen zu Betrugs-SMS verzeichnete die
Meldestelle Rufnummernmissbrauch im Berichtsjahr 2024, das ist im
Vergleich zu 2023 ein Rückgang um 23 Prozent. „Eine Spitze hatten wir
im Jahr 2021 mit knapp 33.000 Meldungen zu Betrugs-SMS. Die
Dunkelziffern sind jedenfalls ein Vielfaches! Dass Nutzer:innen
effektiv vor Betrugs-SMS geschützt werden, erfordert – überspitzt
dargestellt – jedenfalls die inhaltliche Kontrolle jeder einzelnen
SMS durch die Anbieter. Es liegt allein bei der Politik und in der
Folge beim Gesetzgeber, eine SMS-Firewall in Österreich zuzulassen.
Und es ist eine Abwägungsfrage, ob man diesen hohen Preis wirklich
zahlen möchte“, äußert sich Steinmaurer sehr kritisch zum derzeit
viel propagierten Allheilmittel der SMS-Firewall. „Wie wir wissen,
sind die Kriminellen im Internet sehr kreativ. Daher setzen wir seit
Jahren auf Information und Sensibilisierung der Bevölkerung“, so
Steinmaurer abschließend.
Der Jahresbericht der Schlichtungsstellen, der einen Überblick
zur Schlichtungstätigkeit in den Bereichen Medien, Post und
Telekommunikation gibt, ist auf der Website der RTR unter
https://www.rtr.at/schlichtungsbericht-2024 abrufbar.
Über die RTR
Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100
Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung
des Wettbewerbs auf dem Telekommunikations-, Post- und Medienmarkt
sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz
definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und
ist in die beiden Fachbereiche „Telekommunikation und Post“ (Klaus M.
Steinmaurer) sowie „Medien“ (Wolfgang Struber) gegliedert. Als
Geschäftsstelle unterstützt sie die Telekom-Control-Kommission (TKK),
die Post-Control-Kommission (PCK) sowie die Kommunikationsbehörde
Austria (KommAustria). Weitere Informationen sind unter www.rtr.at
veröffentlicht.
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