29.11.2024, 5087 Zeichen
Graz (OTS) - Mitte 2025 tritt EU-weit ein Barrierefreiheitsgesetz
(BaFG) für die
Wirtschaft in Kraft. Es verpflichtet Firmen, die ihre Produkte oder
Dienstleistungen online zum Kauf oder zur Buchung anbieten, ihre
Websites und Webshops für alle Menschen barrierefrei zugänglich zu
machen. Angefangen bei der online Tisch-, Zimmer- oder
Terminreservierung, einer Flugbuchung, über das Abschließen eines
Versicherungsvertrags bis zum digitalen Einkaufen im Lebensmittel-
oder Einzelhandel. Ausnahmen gelten lediglich für Kleinstunternehmen
mit weniger als zehn Mitarbeitenden und weniger als 2 Mio. Euro
Jahresumsatz. Das Gesetz betrifft gemeinnützige Organisationen, wie
etwa einen online Second-Hand Shop, genauso wie Tourismusunternehmen,
Mietauto-Firmen wie Banken und Versicherungen.
Wer die Vorgaben nicht erfüllt, muss mit Geldstrafen und massiven
Sanktionen bis zur Schließung des Online-Geschäfts, bzw. Verbannung
des Produkts vom Markt rechnen. Das neue Gesetz ist Herausforderung
und Chance zugleich: Firmen müssen lernen, ihre Angebote für alle
Menschen zugänglich zu machen, können damit aber auch viele neue
Kundinnen und Kunden erreichen. Denn eines ist klar: Gut
verständliche, klare und auch online leicht auffindbare Informationen
helfen nicht nur behinderten Menschen, sondern allen.
Mit dem BaFG wird der EU-weit geltende Accessibility Act in
Österreich umgesetzt. Ziel dieser Gesetzgebung ist, dass auch
Menschen mit Behinderung, mit Lernschwierigkeiten oder geringen
Sprachkompetenzen eigenständig und selbstbestimmt als Kundinnen und
Kunden am Markt teilhaben können.
Eigene Marktüberwachungsstellen werden die Einhaltung des neuen
Gesetzes kontrollieren. In Österreich wird eine solche Stelle beim
Sozialministeriums-Service eingerichtet. Dort kann Beschwerde
einlegen, wer auch immer meint, als Kundin oder Kunde Informationen
von Firmen nicht barrierefrei nutzen zu können.
Zwtl.: Barrierefrei kommunizieren heißt auch, leicht verständlich zu
informieren
Die Forderung des BaFG für Websites geht dabei über die
technische Barrierefreiheit hinaus und schließt ausdrücklich die
Verständlichkeit von Informationen mit ein. Die Frage, was genau nun
verständlich bedeutet, bereitet vielen für die Kommunikation von
Unternehmen Verantwortlichen Kopfzerbrechen. Die für die
Gesetzeswerdung und -einhaltung zuständigen Beamten im
Sozialministerium beraten hierzu folgend: Das im Gesetz genannte
Sprachniveau B2 ist Maturaniveau und wird als maximal zulässige
Obergrenze für Informationen von Banken akzeptiert. Grundsätzlich
sollten Unternehmen auf Sprachniveau B1 nach dem GERS, dem
Gemeinsamen Europäischen Rahmen für Sprachen, bzw. in einfacher
Sprache informieren, wo immer das möglich ist und tunlichst nicht an
der B2-Marke kratzen.
Zwtl.: KI-Tools von capito helfen zweifach
Eine praktische Hilfe für alle Firmen, die unsicher sind, ob ihre
Informationen diesen Anforderungen genügen, bietet die mit
künstlicher Intelligenz arbeitende Verständlichkeits-Analyse von
capito . Kostenfrei und niederschwellig können Firmen einen Überblick
über die Verständlichkeit ihrer Websites erhalten. Sie können einfach
die Web-Adresse in das Online-Tool https://audit.capito.ai/ eingeben
und binnen Sekunden neben einem Verständlichkeits-Score auch gleich
konkrete Hinweise zu bestehenden Problemen bzw. deren Behebung
erhalten. Für professionelle Audits - besonders bei sehr komplex
aufgebauten Websites, oder Unsicherheit bezüglich der technischen
Barrierefreiheit sollten Unternehmen sich jedoch professionelle
Beratung holen.
Audits sind der erste Schritt, die Umsetzung ist der zweite.
Dieser zweite Schritt, Informationen verständlich aufzubereiten, kann
kosten- und zeitintensiv sein. Nicht aber mit der capito-
Schreibassistenz , einem KI-basierten Tool, das Texte automatisiert
in drei Sprachstufen und aktuell sieben Sprachen übersetzt. Nutzen
kann man die capito-Schreibassistenz online via
https://app.capito.ai/ und überall, wo man schreibt: als Add-in in
Microsoft Word ebenso, wie in Outlook, Wordpress oder auf Social
Media Plattformen wie LinkedIn, X (Twitter) oder Facebook. So kann
capito auf allen gängigen Plattformen das Leben von Menschen durch
verständliche und barrierefreie Information erleichtern.
Zwtl.: capito - Internationales Tech-Unternehmen aus Österreich
capito ist der Markt- und Qualitätsführer für leicht
verständliche Sprache in Europa und wurde dafür vielfach
ausgezeichnet. Zuletzt gewann capito den Österreichischen Staatspreis
Digitalisierung und wurde vom European Innovation Council der EU als
Beispiel für eine Groundbreaking European Innovation ausgewählt.
Zwtl.: Fazit
Mit dem European Accessibility Act setzt die EU ein deutliches
Zeichen für mehr Inklusion in Europa. Social Businesses, wie capito,
steuern innovative Lösungen zur praktischen Umsetzung dieses hohen
Zieles bei.
Anmerkung: Social Businesses stellen sich der Aufgabe,
gesellschaftliche Probleme mit einem unternehmerischen Ansatz zu
lösen.
Weitere Informationen rund um das BaFG und die capito.ai-Tools,
sowie hochauflösendes Bildmaterial finden Sie im capito Presse-Hub:
https://bit.ly/capito_presse_hub
Börsepeople im Podcast S16/04: Susanne Bauer
Aktien auf dem Radar:Pierer Mobility, voestalpine, Amag, Flughafen Wien, Immofinanz, CA Immo, Andritz, Frequentis, Marinomed Biotech, Polytec Group, AT&S, FACC, Uniqa, Warimpex, Wienerberger, Rosenbauer, Cleen Energy, SW Umwelttechnik, Porr, Oberbank AG Stamm, Kapsch TrafficCom, DO&CO, Addiko Bank, Agrana, Erste Group, EVN, OMV, Palfinger, Österreichische Post, S Immo, Telekom Austria.
Erste Group
Gegründet 1819 als die „Erste österreichische Spar-Casse“, ging die Erste Group 1997 mit der Strategie, ihr Retailgeschäft in die Wachstumsmärkte Zentral- und Osteuropas (CEE) auszuweiten, an die Wiener Börse. Durch zahlreiche Übernahmen und organisches Wachstum hat sich die Erste Group zu einem der größten Finanzdienstleister im östlichen Teil der EU entwickelt.
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