29.06.2023,
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Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) war beim Obersten Gerichtshof mit dem Rekurs im Verfahren rund um den Kronzeugenstatus der Strabag in der Causa Baukartell erfolgreich, der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht trägt somit dem erstinstanzlichen Kartellgericht die Fortsetzung des Verfahrens gegen die Strabag auf, teilt die BWB mit.
Das Verfahren ist jetzt vor dem Kartellgericht fortzusetzen und dort über eine entsprechende Geldbuße zu entscheiden. Geldbußen können gem § 29 KartG bis zu einem Höchstbetrag von 10 Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes gegen Unternehmen verhängt werden. „Das ist sicherlich die maßgeblichste Entscheidung der letzten zehn Jahre für den österreichischen Kartellrechtsvollzug. Vergabeabsprachen sind schwerwiegende Delikte, wir setzen unsere Anstrengungen fort, der Oberste Gerichtshof stärkt hier dem Rechtsstaat den Rücken.“ so GD a.i. Natalie Harsdorf-Borsch.
Die BWB hatte aufgrund neuer vorliegender Tatsachen und Beweismittel eine gerichtliche Überprüfung des rechtskräftigen Beschlusses vom 21.10.2021, mit dem gegen zwei Gesellschaften des Strabag-Konzerns eine Geldbuße von 45,37 Mio. Euro verhängt wurde, hinsichtlich der vollständigen Einhaltung der Kooperationspflicht von Strabag als Kronzeuge beim Kartellgericht beantragt. Das Kartellgericht hat den Abänderungsantrag der BWB mit Beschluss vom 20.10.2022 zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss hatte die BWB und auch der Bundeskartellanwalt am 22.11.2022 Rekurs an den Obersten Gerichtshof als Kartellobergericht erhoben. Der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht hat nunmehr den Rechtsmitteln mit Beschluss vom 25.05.2023 vollinhaltlich Folge gegeben, den Beschluss des Kartellgerichts vom 20.10.2022 ersatzlos aufgehoben und dem Kartellgericht die Fortsetzung des Verfahrens zum Abänderungsantrag unter Abstandnahme des gebrauchten Zurückweisungsgrundes aufgetragen.
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