25.03.2026, 3189 Zeichen
Das Bundeskabinett befasst sich heute mit einem Gesetzentwurf, der Gewaltopfern einen Rechtsanspruch auf kostenlose Prozessbegleitung geben soll. Besonders Betroffene häuslicher Gewalt sollen so besser unterstützt werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betonte die hohe Belastung von Gerichtsverfahren für Opfer.
Der Entwurf aus Hubigs Ministerium sieht vor, dass Opfer schwerer Gewalttaten die Begleitung durch geschulte Fachkräfte erhalten. Diese bieten Informationen und Beistand – ersetzen aber keine Rechtsberatung. Eine entscheidende Neuerung: Minderjährige und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen bekommen die Hilfe automatisch, ohne Antrag.
Bisher werden bundesweit nur etwa 1.600 solcher gerichtlich angeordneten Begleitungen pro Jahr durchgeführt. Die Reform will diese Zahl deutlich erhöhen. Das Ziel ist klar: Die Belastungen für Betroffene während des gesamten Strafverfahrens sollen spürbar sinken.
Parallel zu den deutschen Plänen wird der Opferschutz auch EU-weit gestärkt. Bereits im Dezember 2025 einigten sich Parlament und Mitgliedstaaten auf eine Überarbeitung der EU-Opferschutzrichtlinie. Sie soll europaweit Rechte und Unterstützung verbessern.
Kernpunkte sind einfachere Strafanzeigen, der Zugang zu Hilfetelefonen wie der europaweiten Nummer 116 006 und bessere Informationen über Opferrechte. Ein besonderer Fokus liegt auf Kindern: Die Richtlinie sieht kindgerechte Dienste und altersgerechte Unterstützung vor. Die formelle Annahme des Abkommens steht als nächster Schritt an.
Menschenrechtsorganisationen begrüßen die Pläne grundsätzlich. Doch sie kritisieren deutliche Mängel. Das Deutsche Institut für Menschenrechte moniert, dass der Entwurf nicht alle relevanten Delikte im Bereich häuslicher Gewalt erfasse.
Scharfe Kritik gibt es an einer Formulierung: Opfer müssen laut Entwurf „erhebliche körperliche oder seelische Folgen“ nachweisen. Die Frauenhauskoordinierung e.V. warnt, das zwinge Betroffene, ihre Verletzbarkeit detailliert darzulegen – und berge das Risiko einer erneuten Traumatisierung. Experten fordern stattdessen eine objektive Prüfung, ähnlich wie beim Stalking-Paragrafen.
Weitere Forderungen: Die Einbeziehung von digitaler Gewalt und die Verankerung der Prozessbegleitung auch in zivilrechtlichen Gewaltschutzverfahren.
Gerichtsverfahren können für Gewaltopfer eine zusätzliche Belastung sein. Eine professionelle Begleitung hilft, das Verfahren besser durchzustehen und Rechte effektiver wahrzunehmen. Studien zeigen, dass begleitete Opfer seltener von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Die automatische Hilfe für Kinder und besonders Schutzbedürftige ohne Antrag ist ein wichtiger Schritt. Sie soll eine kindgerechte Justiz fördern und bürokratische Hürden abbauen. Die geplanten EU-Standards versprechen zudem, dass Opfer grenzüberschreitend auf vergleichbare Hilfe zählen können.
Nach der Kabinettsberatung geht der Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren. Die Diskussionen im Bundestag und Bundesrat werden zeigen, ob die Kritikpunkte der Experten noch Gehör finden.
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