02.12.2024, 1093 Zeichen
Wien (OTS) - „Dass das Finanzmarktstabilitätsgremium im
Wohnimmobilienbereich kein
systemisches Risiko mehr sieht und damit die gesetzlichen
Voraussetzungen für eine Verlängerung der Kreditinstitute-
Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung, kurz KIM-Verordnung,
nicht mehr gegeben sind, ist überaus erfreulich und wird auch von der
österreichischen Kreditwirtschaft positiv bewertet“, hält Michael
Höllerer, Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung in der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), fest. „Die damit ab 2025
erleichterten Möglichkeiten der Wohnbaufinanzierung sind ein
wichtiger Impuls für den Erwerb von Wohneigentum und auch für die
Belebung des Wohnbaus in Österreich.“
„Tatsache ist, dass die Menschen in Österreich auch in der
aktuell schwierigen Wirtschaftslage ihren Verpflichtungen aus den
Wohnraumfinanzierungen nahezu lückenlos nachkommen“, so
Bundesspartenobmann Höllerer. „Mit dem Auslaufen der KIM-Verordnung
wird aber eine wichtige Weiche gestellt, um die Talsohle bei den
Wohnbaufinanzierungen zu überwinden“, so Bundesspartenobmann Höllerer
abschließend. (PWK439/JHR)
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