07.04.2025, 531 Zeichen
Die FMA hat gegen die CA Immo eine Geldstrafe in Höhe von 375.000 Euro verhängt. Im Jahr 2022 habe die Gesellschaft eine sie unmittelbar betreffende Insiderinformation in Bezug auf die Absicht, ein neues Aktienrückkaufprogramm zu starten, nicht so bald wie möglich der Öffentlichkeit bekannt gegeben, so die Begründung. Die Vorschrift des Artikel 17 MAR diene dem Anlegerschutz, dem Funktionsschutz des Marktes und Schutz vor Insiderhandel, so die FMA. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig, wie es auf der FMA-Website heißt.
MMM Matejkas Market Memos #46: Gedanken über die intensivste Ära für Börsianer. Also die Zeit im Hier und Jetzt ...
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