02.05.2024,
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Wien (OTS) - "Recht haben" heißt noch lange nicht "Recht bekommen".
Sein Recht durchzusetzen, kann sehr kostspielig sein und birgt nicht
zu unterschätzende Risiken. Ein verlorener Prozess hat meist hohe
Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten zur Folge, und selbst
bei einem Obsiegen sind manchmal nicht alle Kosten gedeckt. Eine klug
gewählte Rechtsschutzversicherung kann hier zumindest die
finanziellen Sorgen abnehmen. Die aktuelle Ausgabe der
FMA-Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld!“ erklärt unter
dem Titel „Recht haben kostet“, worauf Verbraucherinnen und
Verbraucher beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung achten
müssen.
In unserer modernen Gesellschaft sind fast alle Bereiche unseres
Zusammenlebens rechtlich geregelt. Dementsprechend breit und
vielfältig sind die Rechtsrisiken, die durch eine
Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden können: Arbeitsrecht, Wohn-
und Mietrecht, Schadenersatz- und Strafrecht sind nur einige wenige
Beispiele hierfür. Kaum jemand ist aber allen rechtlich möglichen
Risiken ausgesetzt, dementsprechend bieten Rechtsschutzversicherungen
eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsschutz-Bausteine an, die zum
einen individuell zusammengesetzt werden können, zum anderen bereits
in Paketen zusammengefasst sind. Diese können erweitert oder auch
eingeschränkt werden. Hier gilt es Doppelversicherungen zu vermeiden,
da oft etwa Kreditkarten, Clubmitgliedschaften oder gesetzlich
verpflichtende Interessenvertretungen bereits spezifische
Rechtsschutzfelder abdecken.
Besonders wichtig ist auch, genau zu schauen, welche Kosten
tatsächlich gedeckt sind: nur die Rechtsanwaltskosten oder auch die
Verfahrenskosten, nur vor Gericht oder auch gegenüber
Verwaltungsbehörden; sind auch die Kosten für Sachverständige,
Gutachten, Dolmetscher und Zeugen enthalten; sind Kosten der
Gegenseite inbegriffen, wenn eine Zahlungsverpflichtung erwächst?
Welche Rechte und Pflichten kommen dem Versicherten zu: freie
Anwaltswahl? Sind bestimmte Arten von Rechtsstreitigkeiten
ausgenommen (oft etwa Erbstreitigkeiten; Risiken aus Glücksspiel,
Scheidung und Krieg können etwa grundsätzlich nicht versichert
werden)? Gibt es einen Selbstbehalt? Bestehen Wartezeiten für
bestimmte Rechtsgebiete? Ist die Versicherungssumme mit einem
Höchstbetrag gedeckelt und ist dieser gegebenenfalls angemessen?
Diese und viele weitere Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung
erklärt und beantwortet die neue Ausgabe von „Reden wir über Geld!“
in klarer, einfacher und leicht verständlicher Sprache auf
übersichtlichen zwei DIN-A4-Seiten.
Interessierte finden diese Publikation auf der „Reden wir über
Geld“-Website der FMA unter dem Link:
https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/recht-haben-kostet
(
https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/recht-haben-kostet)
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