13.01.2025, 1353 Zeichen
Linz (OTS) - Weil er von seinem Arbeitgeber fristlos entlassen worden
war, strich
das Arbeitsmarktservice (AMS) einem Arbeiter aus Linz für die ersten
28 Tage das Arbeitslosengeld. Die AK reichte gegen diesen Bescheid
Beschwerde beim AMS ein und ging dann auch noch wegen
arbeitsrechtlicher Ansprüche für ihr Mitglied vor Gericht. Mit
doppeltem Erfolg: Der AMS-Bescheid wurde aufgehoben und der Mann
bekam seine offenen Ansprüche gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber
nachbezahlt - in Summe fast 2.700 Euro.
Der Arbeiter war sieben Monate bei einem Wiener Unternehmen
beschäftigt. Als er seiner Chefin eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung
schickte, wurde er von dieser per WhatsApp fristlos entlassen. Das
AMS sperrte ihm daraufhin per Bescheid für 28 Tage das
Arbeitslosengeld. Da es jedoch keinen Grund für die Entlassung gab,
war diese unberechtigt, ebenso wie die Sperre des Arbeitslosengeldes.
Die AK brachte gegen die Sperre Beschwerde ein. Das AMS bewertete
den Fall neu und hob den Bescheid auf. Dem arbeitslosen Mann stand
somit das Arbeitslosengeld mit sofortiger Wirkung zu.
Damit nicht genug: Aufgrund der unberechtigten Entlassung, waren
auch arbeitsrechtliche Ansprüche, wie etwa Lohn,
Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen, offen geblieben. Zudem
stand dem Arbeiter eine Kündigungsentschädigung zu. In Summe bekam er
fast 2.700 Euro nachgezahlt.
kapitalmarkt-stimme.at daily voice 27/365: Die Gerüchteküche bezüglich der Wertpapier-KESt macht Sorgen
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