01.05.2024,
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Linz (OTS) - Mit 40,8 Stunden, arbeiten die österreichischen
Vollzeitbeschäftigten im europäischen Vergleich ohnehin überlange.
Noch dazu wurde den österreichischen Arbeitnehmer:innen im Vorjahr
rund 1,3 Milliarden Euro an Entgelten für Mehr- und Überstunden
vorenthalten. Die Forderungen der Industriellenvereinigung nach einer
41-Stundenwoche als reguläre Arbeitszeit ohne Lohnausgleich sind
daher für viele ein Hohn. „Anstatt derartiger absurder Vorschläge,
die nichts anderes als Gratisarbeit bedeuten, braucht es spürbare
Konsequenzen, wenn Entgelte für Mehr- und Überstunden nicht
ausbezahlt werden. Zudem gilt es, die kurzen Verfallsfristen für
viele Ansprüche abzuschaffen“, so AK-Präsident Andreas Stangl.
Angesichts der Forderungen der Industriellenvereinigung ist es
wichtig, auf einige Fakten in der Arbeitszeit-Debatte hinzuweisen. Da
regelmäßig über die in Gesetz (40 Stunden) oder Kollektivvertrag
(z.B. 38,5 Stunden) geregelte Normalarbeitszeit hinausgearbeitet
wird, leisten die Arbeitnehmer:innen faktisch seit Jahren im Schnitt
41 Stunden.
Auch im Vorjahr leisteten Österreichs Vollzeitbeschäftigte
Enormes. Mit durchschnittlich 40,8 Stunden liegen sie inklusive
Überstunden europaweit nach Zypern und Schweden an dritter Stelle bei
der üblicherweise geleisteten Wochenarbeitszeit (Quelle: Eurostat).
Das bestätigt auch ein Blick auf die nachstehende Grafik.
1,3 Milliarden Euro für Überstunden nicht ausbezahlt
Die Ausdehnung der Steuerfreigrenze bei Überstunden für 2024 und 2025
reicht der Industrie offenbar nicht. Ist bisher auf die Zuschläge für
die ersten zehn Überstunden im Monat (maximal 86 Euro) keine Steuer
angefallen, hat die Regierung diese steuerliche Begünstigung für 2024
und 2025 auf 18 Stunden und maximal 200 Euro ausgeweitet. Nun will
die Industrie auch noch die „normale“ Vollarbeitszeit verlängern,
somit den Grund-Stundenlohn kürzen und Überstundenzuschläge kappen.
„Diese Überlegungen bedeuten glatten Lohn- und Zeitraub“, ärgert sich
AK-Präsident Stangl. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass 2023 mehr
als ein Viertel der Überstunden und Mehrarbeitsstunden weder in Zeit
noch in Geld abgegolten wurde. Das entspricht rund 1,3 Milliarden
Euro an vorenthaltenen Entgelten.
Mit den 2018 von der schwarz-blauen Regierung durchgesetzten
gesetzlich möglichen Höchstarbeitszeiten pro Woche von 60 Stunden
belegt Österreich aktuell ohnehin den unrühmlichen ersten Platz
(gemeinsam mit Deutschland, den Niederlanden und Dänemark).
Kurze Verfallsfristen schaden Arbeitnehmer:innen
Nicht bezahlte Ansprüche wie Lohn, Gehalt oder Überstunden verjähren
grundsätzlich nach drei Jahren. Allerdings zielen Verfallsklauseln
darauf ab, diese gesetzliche Verjährungsfrist zu verkürzen. Daher
kommt es häufig vor, dass geleistete, aber nicht bezahlte Überstunden
schon nach wenigen Monaten nicht mehr eingeklagt werden können, wenn
die Bezahlung nicht rechtzeitig schriftlich eingefordert wurde. So
gehen Arbeitnehmer:innen aufgrund kurzer Verfallsfristen viele
Ansprüche verloren. Beschäftigte verlieren dadurch Geld. Die AK
Oberösterreich fordert daher die Abschaffung derartiger
Verfallsfristen, damit für Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis eine
dreijährige Verjährungsfrist gilt, analog zum allgemeinen
Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB).
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