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05.10.2017
Zugemailt von / gefunden bei: BWT (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Mondsee, am 05. Oktober 2017. Heute wurde der BWT Aktiengesellschaft (in der Folge auch die "Gesellschaft") der Beschluss des für die Eintragung des Gesellschafterausschlusses bei der BWT Aktiengesellschaft zuständigen Landesgerichts Wels als Firmenbuchgericht zugestellt, mit dem das Firmenbuchgericht den in der 27. ordentlichen Hauptversammlung zu Punkt 7. gefassten Beschluss auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre der BWT Aktiengesellschaft gemäß § 1 GesAusG und Übertragung von deren Anteilen an der BWT Aktiengesellschaft auf die WAB Privatstiftung als Hauptgesellschafterin der BWT Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 2 GesAusG, in das Firmenbuch eingetragen hat. Mit der Eintragung des Beschlusses in das Firmenbuch gehen alle Aktien der Minderheitsgesellschafter der BWT Aktiengesellschaft gemäß § 5 Abs 4 GesAusG auf die WAB Privatstiftung über. Die Barabfindung ist zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem der Beschluss gemäß § 10 UGB als bekannt gemacht gilt. Gegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel ausgeschlossen. Die Gesellschaft geht aus heutiger Sicht davon aus, dass es aufgrund der Eintragung des Gesellschafterausschlusses im Firmenbuch kurzfristig auch zum Delisting kommen wird.
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Aktien auf dem Radar:Porr, VIG, FACC, Addiko Bank, Pierer Mobility, Rosenbauer, Österreichische Post, Lenzing, Bawag, Andritz, AT&S, Mayr-Melnhof, Erste Group, Palfinger, RBI, UBM, Wienerberger, Warimpex, SW Umwelttechnik, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Strabag, Austriacard Holdings AG, Agrana, Amag, Flughafen Wien, Kapsch TrafficCom, OMV, Telekom Austria, Uniqa, ATX.
(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)186686
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26.10.2017
Beitrag von boersenradio.at (Hinweis: 2016 wurde der Umfang der Österreich-Berichterstattung im Börsen Radio Network deutlich erhöht. Dies geschieht mit finanzieller Zuwendung von http://www.boerse-social.com. Unterstützer gesucht: Mail an office@boerse-social.com. Bitte weitersagen: https://www.boerse-social.com/gabb.)
Hätte der Schwarze Freitag am 29. Oktober 1929 mit Market Makers verhindert werden können? Die Erfahrung aus diesem Crash war die Einführung von Market Makers. Der Job der Börse ist es Kurse zu stellen und der Job des Market Makers ist es für eine Mindestliquidität zu sorgen. One-Stop-Shop: Ab September 2017 gibt es auch die 2. Reihe der DAX-Familie an der Wiener Börse zu handeln. Dazu sorgt die Baader Bank für Liquidität.
boersenradio.at im Gespräch mit: Herr Jörg Leichinger, BAADER BANK AG
Länge Audio: 7:10
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VAS AG
Die VAS AG ist ein Komplettanbieter für feststoffbefeuerte Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Strom mit über 30-jähriger Erfahrung. Wir planen, bauen und warten Anlagen im Bereich von 2 bis 30 MW für private, industrielle und öffentliche Kunden in ganz Europa. Wir entwickeln maßgefertigte Projekte ganz nach den Bedürfnissen unserer Kunden durch innovative Lösungen.
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05.10.2017, 1792 Zeichen
05.10.2017
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Mondsee, am 05. Oktober 2017. Heute wurde der BWT Aktiengesellschaft (in der Folge auch die "Gesellschaft") der Beschluss des für die Eintragung des Gesellschafterausschlusses bei der BWT Aktiengesellschaft zuständigen Landesgerichts Wels als Firmenbuchgericht zugestellt, mit dem das Firmenbuchgericht den in der 27. ordentlichen Hauptversammlung zu Punkt 7. gefassten Beschluss auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre der BWT Aktiengesellschaft gemäß § 1 GesAusG und Übertragung von deren Anteilen an der BWT Aktiengesellschaft auf die WAB Privatstiftung als Hauptgesellschafterin der BWT Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 2 GesAusG, in das Firmenbuch eingetragen hat. Mit der Eintragung des Beschlusses in das Firmenbuch gehen alle Aktien der Minderheitsgesellschafter der BWT Aktiengesellschaft gemäß § 5 Abs 4 GesAusG auf die WAB Privatstiftung über. Die Barabfindung ist zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem der Beschluss gemäß § 10 UGB als bekannt gemacht gilt. Gegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel ausgeschlossen. Die Gesellschaft geht aus heutiger Sicht davon aus, dass es aufgrund der Eintragung des Gesellschafterausschlusses im Firmenbuch kurzfristig auch zum Delisting kommen wird.
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