01.03.2017
Zugemailt von / gefunden bei: Ryanair (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Dublin/Berlin, 1. März 2017. Ryanair, Europas Airline Nr. 1, weist die falschen Behauptungen von Eve Büchner zurück (siehe refund.me-Pressemitteilung vom 1. März). Eve Büchner behauptet, dass refund.me 25 Prozent Provision erhebt, wenn refund.me tatsächlich zwischen 42 und 52 Prozent der Ansprüche (gemäß EU261-Verordnung) ahnungsloser Verbraucher berechnet, ohne eine Leistung zu erbringen.
Ryanair stellt eine Verlinkung zu der refund.me-Website zur Verfügung, um die falschen und irreführenden Behauptungen von Frau Büchner bloßzustellen. Dies stellt dar, dass refund.me die folgenden Gebühren für eine Forderung entsprechend der EU261-Verordnung erhebt:
Provision von 25% + 19% Mehrwertsteuer = 30% von 250 Euro = 75 Euro
Plus
Zusätzliche Gebühren 25 Euro + 19% Mehrwertsteuer = 30 Euro
Gesamtgebühren in Höhe von 105 Euro von 250 Euro ergeben 42% (nicht 25%)
Wenn refund.me nicht innerhalb von 40 Tagen die Vollmacht des Konsumenten erhält, steigt die Provision auf 36%. In spanischen Fällen steigen die zusätzlichen Gebühren sogar auf 35 Euro + 19% Mehrwertsteuer = €42, dies ergibt:
Provision von 25% + 19% Mehrwertsteuer = 30% von 250 Euro = 75 Euro
Plus
Zusätzliche Gebühren 35 Euro + 19% Mehrwertsteuer = 42 Euro
Gesamtgebühren in Höhe von 132 Euro von 250 Euro ergeben 52% (nicht 25%)
Diese Zahlen entstammen direkt der refund.me-Website und zeigen, dass sich Eve Büchners Gebühren für Ryanair-Passagiere nicht auf 25 Prozent sondern auf mindestens 42 Prozent bis 52 Prozent belaufen, wie es bei der gestrigen Pressekonferenz von Ryanair in Frankfurt am Main bestätigt wurde. Aufgrund dieser unverhältnismäßigen und kundenunfreundlichen Gebühren-„Betrügereien“ hat Ryanair in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Zusatz aufgenommen, der voraussetzt, dass Kunden ihre Forderungen direkt an die Airline stellen, um sicherzugehen, dass Konsumenten die Anspruch auf Entschädigung entsprechend der EU261-Verordnung haben, 100 Prozent dieser Entschädigungen erhalten. Somit werden unverhältnismäßige und unnötige Gebühren, die von Eve Büchner und ihrer refund.me-Website erhoben werden, vermieden.
Wenn Ryanair sich mit dem Verbraucher nicht darauf einigt, einer berechtigten Forderung entsprechend der EU261-Verordnung beizukommen, haben die Verbraucher sämtliche Freiheiten diese überhöhten Webseiten zu nutzen. Wie die oben stehenden Daten belegen, erzählen Eve Büchner und refund.me Lügen und nicht Ryanair.
Bitte beachten Sie die unverhältnismäßigen Gebühren von refund.me: https://www.refund.me/general/terms-conditions/
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ryanair_wehrt_sich_gegen_eve_buchner
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(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)164719
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