02.06.2017
Zugemailt von / gefunden bei: Wiener Börse Veröffentlichungen (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Handelsaussetzung Dritter Markt (MTF)
ISIN Wertpapier Handelsaus- Grund
setzung
DE000A1TNA39 RICKMERS HOLD Ab 01.06.2017 bis Unklarheit über den Fortbestand
ANL.13/18 auf Weiteres des Emittenten
Die Anforderungen des Börsegesetzes betreffend das Erfordernis einer formellen Zulassung von Finanzinstrumenten zum Han-
del und die Emittentenpflichten an einem geregelten Markt gelten für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente nicht, wohl
aber insbesondere die in den Art. 17 (Veröffentlichung von Insiderinformatioen), Art. 18 (Insiderlisten), Art. 19 (Eigengeschäfte
von Führungskräften) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm §§ 48d Abs. 1 Z. 2 bis 4 BörseG, wie
auch die in § 82 Abs. 5 BörseG niedergelegten Pflichten und die Verbote der Art. 14 (Insiderhandel) und Art. 15 (Marktmanipu-
lation) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm §§ 48c, 48m und 48n BörseG. Allerdings finden die vor-
genannten Pflichten für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente nur dann Anwendung, wenn der Emittent die Einbezie-
hung des Finanzinstruments zum Handel beantragt oder genehmigt hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Finanzinstrumenten ausländischer Emittenten, die in den Dritten Markt einbezogen
sind, zu Unterschieden gegenüber Finanzinstrumenten österreichischer Emittenten, die in den Dritten Markt einbezogen sind,
kommen kann. Diese können -- nicht abschließend aufgezählt in sachenrechtlicher Hinsicht (somit die Rechte des Erwerbers
an zB Ausland verwahrten Finanzinstrumenten betreffend), in der Lieferung bzw. dem Settlement der Finanzinstrumente oder in
gesellschaftsrechtlicher (zB Stimm- oder Dividendenberechtigungen betreffend) bzw. sonstiger zB steuerlicher Hinsicht
liegen.
6454
rickmers_bond_an_der_wiener_borse_ausgesetzt
Aktien auf dem Radar:VIG, UBM, RBI, Pierer Mobility, OMV, RHI Magnesita, DO&CO, Kapsch TrafficCom, FACC, AT&S, CA Immo, Lenzing, Austriacard Holdings AG, Frequentis, Gurktaler AG Stamm, Oberbank AG Stamm, Amag, Flughafen Wien, Österreichische Post, Strabag, Telekom Austria.
(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)175524
inbox_rickmers_bond_an_der_wiener_borse_ausgesetzt
VBV
Die VBV-Gruppe ist führend bei betrieblichen Vorsorgelösungen in Österreich. Sowohl im Bereich der Firmenpensionen als auch bei der Abfertigung NEU ist die VBV Marktführer. Neben der VBV-Pensionskasse und der VBV-Vorsorgekasse gehören auch Dienstleistungsunternehmen wie die VBV-Pensionsservice-Center, die VBV-Consult, die VBV-Asset Service und die Betriebliche Altersvorsorge-SoftWare Engineering zur VBV-Gruppe.
>> Besuchen Sie 62 weitere Partner auf boerse-social.com/goboersewien
02.06.2017, 2186 Zeichen
02.06.2017
Zugemailt von / gefunden bei: Wiener Börse Veröffentlichungen (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Handelsaussetzung Dritter Markt (MTF)
ISIN Wertpapier Handelsaus- Grund
setzung
DE000A1TNA39 RICKMERS HOLD Ab 01.06.2017 bis Unklarheit über den Fortbestand
ANL.13/18 auf Weiteres des Emittenten
Die Anforderungen des Börsegesetzes betreffend das Erfordernis einer formellen Zulassung von Finanzinstrumenten zum Han-
del und die Emittentenpflichten an einem geregelten Markt gelten für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente nicht, wohl
aber insbesondere die in den Art. 17 (Veröffentlichung von Insiderinformatioen), Art. 18 (Insiderlisten), Art. 19 (Eigengeschäfte
von Führungskräften) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm §§ 48d Abs. 1 Z. 2 bis 4 BörseG, wie
auch die in § 82 Abs. 5 BörseG niedergelegten Pflichten und die Verbote der Art. 14 (Insiderhandel) und Art. 15 (Marktmanipu-
lation) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm §§ 48c, 48m und 48n BörseG. Allerdings finden die vor-
genannten Pflichten für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente nur dann Anwendung, wenn der Emittent die Einbezie-
hung des Finanzinstruments zum Handel beantragt oder genehmigt hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Finanzinstrumenten ausländischer Emittenten, die in den Dritten Markt einbezogen
sind, zu Unterschieden gegenüber Finanzinstrumenten österreichischer Emittenten, die in den Dritten Markt einbezogen sind,
kommen kann. Diese können -- nicht abschließend aufgezählt in sachenrechtlicher Hinsicht (somit die Rechte des Erwerbers
an zB Ausland verwahrten Finanzinstrumenten betreffend), in der Lieferung bzw. dem Settlement der Finanzinstrumente oder in
gesellschaftsrechtlicher (zB Stimm- oder Dividendenberechtigungen betreffend) bzw. sonstiger zB steuerlicher Hinsicht
liegen.
6454
rickmers_bond_an_der_wiener_borse_ausgesetzt
Was noch interessant sein dürfte:
Hello bank! 100 detailliert: SMA Solar stark in Form
Inbox: Immofinanz mit Details zu steuerfreier Ausschüttung
ATX legt zu Juni-Beginn zu, Mai-Topperformer RHI erneut vorne
Nebenwerte-Blick: Warimpex mit hohem Volumen stark
Wahl zum Finanzmarktfoto des Monats (FB-Gruppe "Investieren in Österreich")
Inbox: Porr - Auftragswachstum überraschte positiv, aber noch kein Einstiegszeitpunkt
Inbox: Immofinanz - Verkauf oder Abspaltung des Russland-Portfolios bleibt wichtigster Kurstrigger
Inbox: S Immo punktet mit solider Dividendenrendite
kapitalmarkt-stimme.at daily voice: Die Strabag und ihre 1,5 Milliarden
1.
Stop, Achtung, Halt, Verbot, Vorsicht (Bild: Michael Plos)
>> Öffnen auf photaq.com
Aktien auf dem Radar:VIG, UBM, RBI, Pierer Mobility, OMV, RHI Magnesita, DO&CO, Kapsch TrafficCom, FACC, AT&S, CA Immo, Lenzing, Austriacard Holdings AG, Frequentis, Gurktaler AG Stamm, Oberbank AG Stamm, Amag, Flughafen Wien, Österreichische Post, Strabag, Telekom Austria.
VBV
Die VBV-Gruppe ist führend bei betrieblichen Vorsorgelösungen in Österreich. Sowohl im Bereich der Firmenpensionen als auch bei der Abfertigung NEU ist die VBV Marktführer. Neben der VBV-Pensionskasse und der VBV-Vorsorgekasse gehören auch Dienstleistungsunternehmen wie die VBV-Pensionsservice-Center, die VBV-Consult, die VBV-Asset Service und die Betriebliche Altersvorsorge-SoftWare Engineering zur VBV-Gruppe.
>> Besuchen Sie 62 weitere Partner auf boerse-social.com/partner
Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab.
Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.
Newsletter abonnieren
Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)
per Newsletter erhalten
kapitalmarkt-stimme.at daily voice: Diese Woche ist der Cut für die Number One Awards, die Besten der Besten an der Wiener Börse
kapitalmarkt-stimme.at daily voice auf audio-cd.at: Auch heuer wieder wird es Number One Awards für die Besten der Besten an der Wiener Börse geben. Der Cut für die verschiedenen Hard-Facts-Kategor...
Daniele Torriglia
Il senso della presenza
2025
Self published
Erich Einhorn
Im Flug nach Moskau
1959
Artia
Tomáš Chadim
Znásilněná krajina / Violated landscape
2022
Self published
Robert Frank
Os Americanos (first Brazilian edition)
2017
Instituto Moreira Salles