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Tower One übernimmt mexikanisches Mastenunternehmen mittels AT&T-Hauptpachtabkommen

Magazine aktuell


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17.10.2017, 8989 Zeichen

Tower One übernimmt mexikanisches Mastenunternehmen mittels AT&T-Hauptpachtabkommen

 

Vancouver (British Columbia, Kanada), 17. Oktober 2017. Tower One Wireless Corp. (CSE: TO, OTCQB: TOWTF, Frankfurt: 1P3N) meldete heute, dass es eine Absichtserklärung hinsichtlich der Übernahme eines privaten Mastenunternehmens mit Sitz in Mexiko unterzeichnet hat und nun die Bedingungen eines endgültigen Abkommens ausverhandeln wird, um die Übernahme dieses Mastenunternehmens mit Sitz in Mexiko abzuschließen (die „Übernahme“).

 

Das Mastenunternehmen mit Sitz in Mexiko, das Mobilfunkmasten der mexikanischen Telekommunikationsbranche besitzt, errichtet und verpachtet, hat ein Hauptpachtabkommen mit AT&T unterzeichnet, das die Gewährung direkter Build-to-Suit- („BTS“)-Gelegenheiten an AT&T ermöglicht.

 

CEO Alex Ochoa sagte: „Diese Übernahme entspricht der Strategie von Tower One, mehrere Rechtsprechungen zu betreten, die ein konstantes jährliches Infrastrukturwachstum bieten. Wir werden nun die Möglichkeit haben, mit AT&T, einem der globalen Marktführer, der sein globales Geschäft erweitert, zusammenzuarbeiten. Seit unserem Börsengang im ersten Quartal 2017 haben wir unser Expansionsprogramm in drei Länder gestartet.“

 

AT&T betrat im Jahr 2015 den mexikanischen Markt, indem es den Mobilnetzbetreiber Iusacell und die Mobilfunkaktiva von Nextel Mexico für insgesamt etwa 4,4 Milliarden Dollar erwarb. Außerdem plant AT&T, nicht weniger als drei Milliarden Dollar in die Aufrüstung seines Netzwerks zu investieren, wodurch die LTE-Abdeckung von heute 51 Millionen auf etwa 100 Millionen Nutzer im Jahr 2018 erweitert werden wird.

 

Weitere Details hinsichtlich der geplanten Übernahme werden in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, falls und wenn die Parteien ein endgültiges Abkommen unterzeichnen.

 

Über Tower One Wireless Corp

 

Tower One errichtet, besitzt und verpachtet im Rahmen von langfristigen Verträgen Mobilfunk-Infrastruktureinrichtungen an Mobilfunkbetreiber. Tower One ist eines von mehreren börsennotierten Small-Cap-Unternehmen unter den Betreibern von Sendetürmen und anderen Mobilfunk-Infrastruktureinrichtungen. Tower One wird von einem Führungsteam aus Telekom- und Finanzexperten geleitet, die langjährige Erfahrung im Telekom- und Mobilfunk-Infrastruktursektor vorweisen können. Nach Ermessen der Firmenführung können 30 Millionen Aktien auf das Management von Tower One übertragen werden; diese sind an eine Haltedauer von drei Jahren gebunden. Tower One Wireless konzentriert sich derzeit in erster Linie auf den Ausbau der 4G- und 5G-LTE-Infrastruktur in Lateinamerika.

 

Die Börsenaufsicht der CSE hat diese Meldung nicht geprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Angemessenheit des Inhalts dieser Pressemeldung.

 

Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf der hier beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden weder nach dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung noch nach den Wertpapiergesetzen einzelner US-Bundesstaaten registriert und dürfen in den „Vereinigten Staaten“(laut Definition dieses Begriffes in der im U.S. Securities Act veröffentlichten Vorschrift S) nicht verkauft werden, außer  es erfolgt eine Registrierung nach dem U.S. Securities Act und den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder es besteht eine Ausnahmegenehmigung von deiner solchen Registrierungsverpflichtung.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über:

Robert „Nick“ Horsley, Director    

nick@toweronewireless.com

(604) 559-8051

www.toweronewireless.com 

 

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

 

Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemeldung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Dazu zählen auch Aussagen zu den behördlichen Genehmigungen und sonstigen Angelegenheiten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht ausschließlich historischen Charakter haben, und umfassen sämtliche Aussagen zu zukünftigen Ansichten, Plänen, Erwartungen oder Absichten. Solche Informationen sind generell an zukunftsgerichteten Ausdrücken wie „können“, „erwarten“, „schätzen“, „rechnen mit“, „beabsichtigen“, „glauben“ und „fortsetzen“ sowie ähnlichen Begriffen bzw. ihren Verneinungen zu erkennen.  Die Leser werden davor gewarnt, sich vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, da nicht gewährleistet werden kann, dass die Pläne, Absichten und Erwartungen, die diesen zugrunde liegen, auch realisiert werden können.  Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen typischerweise zahlreichen Annahmen, bekannten und unbekannten Risiken sowie Unsicherheiten, sowohl allgemeiner als auch spezifischer Art, die dazu beitragen könnten, dass die Vorhersagen, Schätzungen, Prognosen, Vorausplanungen und sonstigen zukunftsgerichteten Aussagen nicht eintreten werden.  Zukunftsgerichtete Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Faktoren, die - sollten sie sich als unrichtig erweisen - dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen, wie sie in solchen Aussagen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht werden, unterscheiden. Diese Annahmen, Risiken und Unsicherheiten beziehen sich unter anderem auf die Wirtschaftslage im Allgemeinen und die Kapitalmärkte im Besonderen, auf aktuelle und zukünftige Geschäftsstrategien, auf das Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird, sowie auf andere Faktoren, von denen viele außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen.  Obwohl solche Schätzungen und Annahmen von der Unternehmensführung als vernünftig angesehen werden, unterliegen sie erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen und regulatorischen Unsicherheiten und Risiken. Es kann keine Gewährleistung abgegeben werden, dass die geplante Transaktion abgeschlossen wird oder, sofern sie abgeschlossen wird, erfolgreich sein wird.

 

Zukünftige Aussagen unterliegen einer Vielzahl an Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Aktivitäten, Leistungen oder Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: (i) dass die Umweltgesetze und -bestimmungen strenger werden; (ii) dass das Unternehmen nicht in der Lage sein könnte, die erforderlichen Mittel aufzubringen; (iii) Risiken in Zusammenhang mit Unfällen, Ausfällen von Maschinen und Anlagen, Arbeitsstreitigkeiten oder anderen unvorhersehbaren Problemen, die den Betrieb unterbrechen könnten; (iv) der Konkurrenz; (v) der ungewissen Profitabilität angesichts der früheren Verluste des Unternehmens; (vi) Risiken in Zusammenhang mit Umweltbestimmungen und der damit einhergehenden Verantwortung; (vii) Risiken in Zusammenhang mit der Unfähigkeit, eine Akzeptanz in der Gemeinde, Abkommen und Genehmigungen (im Allgemeinen „soziale Genehmigungen“ genannt) zu erzielen; (viii) Risiken in Zusammenhang mit dem Erhalt und der Aufrechterhaltung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Bewilligungen und Autorisierungen in Zusammenhang mit dem fortlaufenden Betrieb und der Erschließung der unternehmenseigenen Projekte; (ix) Risiken in Zusammenhang mit dem Ergebnis von Gerichtsverfahren; (x) politischer und behördlicher Risiken; (xi) Risiken in Zusammenhang mit der aktuellen Weltwirtschaftslage; und (xii) andere Risiken und Ungewissheiten in Zusammenhang mit den Erkundungsgebieten, Aktiva und der Geschäftsstrategie des Unternehmens. Wichtige Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den Erwartungen des Unternehmens unterscheiden, beinhalten Rechtstreitigkeiten, die allgemeine Wirtschaftslage, den Verlust wichtiger Mitarbeiter und Berater, zusätzliche Finanzierungsanforderungen, Gesetzesänderungen, die Konkurrenz sowie die Unfähigkeit von Vertragspartnern, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.  Zukunftsgerichtete Aussagen werden in dieser Pressemeldung ausdrücklich eingeschränkt dargelegt. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen oder Ereignisse darstellen und werden daher davor gewarnt, solche Aussagen aufgrund der darin enthaltenen Unsicherheiten überzubewerten.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com , www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 



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