20.09.2017
Zugemailt von / gefunden bei: S&T (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Die S&T AG (www.snt.at) weist ehemalige Kontron -Aktionäre, die nunmehr Aktionäre der S&T Deutschland Holding AG sind, darauf hin, dass die Zeichnungsfrist zum Angebot zur Sacheinlage gegen S&T AG-Aktien am 26. September 2017 ausläuft.
S&T Deutschland Holding AG-Aktionäre, die das Sacheinlageangebot der S&T AG oder die Barabfindung nicht annehmen, bleiben Aktionäre der nicht gelisteten S&T Deutschland Holding AG (nach Umfirmierung: Kontron S&T AG).
Die Aktionäre der S&T Deutschland Holding AG haben im Rahmen des Sacheinlageangebotes der S&T AG die Möglichkeit für 39 S&T Deutschland Holding AG-Aktien (dies entspricht 39 Kontron AG-Aktien vor Verschmelzung) 10 S&T AG-Aktien und eine Zuzahlung von 15 Cent je gewährter S&T AG-Aktie zu erhalten. Ein erforderlicher Spitzenausgleich erfolgt in bar auf Basis eines Wertes von Eur 3,11 je S&T Deutschland Holding AG-Aktie. Dazu müssen Aktionäre den Depot-Banken bis zum 26. September 2017 eine schriftliche Weisung erteilen.
Im Zusammenhang mit dem Sacheinlageangebot der S&T AG ist ein Wertpapierprospekt erstellt worden, der von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) am 16. Juni 2017 gebilligt und in Deutschland notifiziert wurde. Der Nachtrag zum Prospekt wurde bei der FMA in ihrer Eigenschaft als zuständige Behörde gemäß KMG gebilligt. Der Prospekt nebst etwaigen Nachträgen ist auf der Internetseite der S&T AG (http://snt.at/investor_relations/Sachkapitalerhoehung_2017.php) abrufbar.
Angebote außerhalb des Sacheinlageangebotes und der Barabfindung durch die S&T Gruppe, wie jenes der Taunus Capital Management AG aus Frankfurt vom 11. September 2017 sind nicht mit der Gesellschaft abgestimmt. Bei Fragen wenden Sie sich an die Investor Relations-Abteilung unter investor@kontron.com. Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Internetseite https://www.kontron.de/verschmelzung.
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