11.04.2017,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt
ist der Emittent verantwortlich.
VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
FN 75687 f
ISIN: AT0000908504
Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien
EINLADUNG
zu der am Freitag, dem 12. Mai 2017, um 11:00 Uhr (MESZ) in der Wiener
Stadthalle, Roland Rainer Platz 1, 1150 Wien, Halle F,
stattfindenden
26. ordentlichen Hauptversammlung
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2016 samt dem Lagebericht, des
Corporate Governance Berichts, des Konzernabschlusses 2016 samt dem
Konzernlagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung und des
Berichts des Aufsichtsrates (§ 96 AktG).
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2016
ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2016.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2016.
5. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169
Aktiengesetz, bis längstens 11. Mai 2022 das Grundkapital der Gesellschaft -
allenfalls in mehreren Tranchen - um Nominale EUR 66.443.734,10 durch
Ausgabe von 64.000.000 auf Namen oder Inhaber lautende Stückaktien gegen
Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen und über den Inhalt der Aktienrechte, den
Ausschluss der Bezugsrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe
mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu entscheiden. Diese Ermächtigung ersetzt
den in der
22. ordentlichen Hauptversammlung am 3. Mai 2013 unter
Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschluss. § 4 Absatz 2, erster Satz
der Satzung wird dem entsprechend geändert.
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates gemäß § 174 Absatz 1 Aktiengesetz bis 11. Mai 2022
Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
2.000.000.000,--, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss der
Bezugsrechte, auszugeben sowie alle weiteren Bedingungen für die Ausgabe der
Gewinnschuldverschreibungen festzusetzen. Diese Ermächtigung ersetzt den in
der 22. ordentlichen Hauptversammlung am 3. Mai 2013 unter
Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschluss.
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates, gemäß § 174 Absatz 2 Aktiengesetz bis 11. Mai 2022
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
2.000.000.000,--, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss der
Bezugsrechte, auszugeben sowie alle weiteren Bedingungen, die Ausgabe und
das Umtauschverfahren der Wandelschuldverschreibungen festzusetzen. Diese
Ermächtigung ersetzt den in der 22. ordentlichen Hauptversammlung am 3. Mai
2013 unter Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschluss.
8. Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 4 Absatz 3, zweiter
Satz (bedingtes Kapital), sodass dieser folgenden neuen Wortlaut erhält:
"Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber
von auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 12. Mai 2017
ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen eingeräumten Bezugs-
oder Umtauschrecht Gebrauch machen."
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Absatz 1
Ziffer 4 und 8 und Absatz 1a und 1b Aktiengesetz im gesetzlich jeweils
höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien während
einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu erwerben. Der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert
darf nicht niedriger als maximal 50% unter und nicht höher als maximal 10%
über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem
Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage betragen. Der Erwerb kann nach Wahl
des Vorstandes über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf
eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen.
Der Vorstand wird ermächtigt, längstens für die Dauer von fünf Jahren ab
Beschlussfassung, die erworbenen eigenen Aktien ohne oder unter teilweisem oder
vollständigem Ausschluss des Bezugsrechtes auf eine andere Art als über die
Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern.
10. Änderungen in der Satzung der Gesellschaft in den §§ 18, 19.
11. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018.
12. Wahlen in den Aufsichtsrat.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Die folgenden gemäß § 108 AktG aufzulegenden
Unterlagen liegen spätestens ab 21. April 2017 zu den üblichen Geschäftszeiten
zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE
GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010
Wien, auf:
Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016,\nBericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016,\nCorporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2016,\nVorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2016,\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-12,\nGegenüberstellung der zur Änderung vorgeschlagenen Satzungsbestimmungen,\nUnterlagen für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG,\nBericht des Vorstands über den Bezugsrechtsausschluss zu den Tagesordnungspunkten 5, 6, 7 und 9.\nDiese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und die
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
sind spätestens ab 21. April 2017 auch im Internet unter
www.vig.com/hauptversammlung zugänglich und werden in der Hauptversammlung
aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110 UND 118 AktG SOWIE §
119 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen spätestens am 21. April 2017 der Gesellschaft in Schriftform an
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu
Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Jedem
so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird,
dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5%
vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 3. Mai 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 (0)1 89 00 500-60 oder per Post an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener
Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller,
Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die
nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf
denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen
(siehe unten).
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungs-punktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.
Über einen Antrag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat kann in der
Hauptversammlung nur dann abgestimmt werden, wenn spätestens am 3. Mai 2017 ein
entsprechender Beschlussvorschlag von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 %
des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zugegangen ist. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen für das Einbringen von Vorschlägen zur Beschlussfassung
wird auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.
NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS
§ 111 AktG
Depotverwahrte Inhaberaktien Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 2. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ)
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes
am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 9. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter
einer der folgenden Adressen in Schriftform zugehen muss:
vom Aussteller unterschriebenes Original per Post oder per Boten an: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller
Schottenring 30, 1010 Wien\nper E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als PDF Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gem. § 4 Abs. 1 SVG -vormals SigG)\nper SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben\nDie Übermittlung per Fax oder einfachem Email ist seit 1.1.2017 nicht mehr
ausreichend. Die gesetzliche Ermächtigung ist ausgelaufen.
Wenn Sie die Depotbestätigung
- per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60 oder
- Email: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang TIF, PDF
etc. ohne qualifizierte elektronische Signatur) senden, muss das vom
Aussteller unterschriebene Original per Post oder Boten bis spätestens 9. Mai
2017 bei der VIG eingehen.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat
folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des Aktionärs,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung.\nDie Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 2. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ) beziehen.\nIm Sinne des § 10a Abs. 1 letzter Satz AktG wird die Gesellschaft auch
Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen)
entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß
tschechischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE GEMÄSS § 114 AktG Jeder Aktionär, der zur
Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen
Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft
ausschließlich an einer der folgenden Adressen zugehen:
per Post: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag.(FH) Sabine Stiller
Schottenring 30, 1010 Wien\nper Telefax:+43 (0)1 89 00 500-60\nper E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang -TIF, PDF, etc.)\nper SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben\npersönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort\nEin Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Wunsch zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.vig.com/hauptversammlung abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 11. Mai 2017, 15:00
Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
STIMMRECHTSVERTRETUNG Als zusätzlicher Service steht den Aktionären ein
Vertreter des Interessenverbands für Anleger (Austrian Shareholder
Association), IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungs¬gebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm Rasinger unter der Telefonnummer
+43 (0)1 8763343 30, unter der Telefaxnummer +43 (0)1 8763343-39 oder per
E-Mail Wilhelm.rasinger@iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG) Im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in 128.000.000 auf
den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum vorgenannten
Zeitpunkt 128.000.000.
ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre
Identität nachweisen können. Bitte bringen Sie dafür einen gültigen amtlichen
Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als Vertreter einer juristischen Person
erscheinen, nehmen Sie bitte einen aktuellen Firmenbuchauszug mit, der Ihre
Vertretungsbefugnis belegt. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung
kommen, nehmen Sie zusätzlich bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der
Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen
Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu
berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr (MESZ).
ÜBERTRAGUNG IM INTERNET Die Rede der Vorstandsvorsitzenden wird im Internet
öffentlich übertragen. Der Link zur Übertragung wird rechtzeitig vor der
Hauptversammlung unter www.vig.com/hauptversammlung zur Verfügung gestellt.
Wien, im April 2017 Der Vorstand
Emittent: Vienna Insurance Group Wiener Versicherung Gruppe
Schottenring 30
A-1010 Wien
Telefon: +43(0)50 390-21919
FAX: +43(0)50 390 99-23303
Email: investor.relations@vig.com
WWW: www.vig.com
Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000908504
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Prague Stock Exchange Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
kapitalmarkt-stimme.at daily voice 48/365: Nach dem Börsentag in Frankfurt ist vor dem Börsentag in Wien - Save the Date (8.3.)
VIG
Akt. Indikation: 34.25 / 34.35
Uhrzeit: 22:59:39
Veränderung zu letztem SK: 0.15%
Letzter SK: 34.25 ( 1.03%)
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