22.01.2015, 1577 Zeichen
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wird seit der Entscheidung der Schweizer Nationalbank (SNB), die Kursstützung des Schweizer Franken (CHF) zu beenden, von KreditnehmerInnen bestürmt. Diese sind zum einen durch Stop Loss-Order zu Schaden gekommen bzw. fühlen sich zum anderen von ihrer Bank oder ihren Vermögensberatern bei der Kreditaufnahme falsch beraten. Daraus folgen viele Fragen, auf die Experten des VKI nun auch in Form eines Facebook-Chats Antwort geben möchten: am Freitag, den 23. Jänner 2015, zwischen 11 und 12 Uhr unter www.facebook.com/vki.recht.
Der VKI hat in den letzten Tagen hunderte Anfragen besorgter Fremdwährungskreditnehmer erhalten. Die Kreditnehmer haben durch den Kurssturz - ausgelöst durch die Entscheidung der SNB am 15.1.2015, den Kurs des CHF nicht weiter zu stützen - zumindest auf dem Papier viel Geld verloren.
Die Kreditschuld hat sich in den Jahren seit 2008 und durch den Kurssturz vom 15.1.2015 in vielen Fällen um rund 50 bis 60 Prozent erhöht. Wer eine Stop Loss-Vereinbarung geschlossen hatte, für den hat sich der Schaden durch die Konvertierung zum schlechten Kurs unmittelbar realisiert. Viele Konsumenten wollen nun wissen, ob die Banken für die untauglichen Stop Loss-Vereinbarungen haften bzw. was sie tun können, um ihr Risiko in den Griff zu bekommen.
SERVICE: Informationen zum Thema Fremdwährungskredite gibt es daher für Betroffene unter www.verbraucherrecht.at sowie am Freitag, den 23.1.2015 zwischen 11 und 12 Uhr in Form eines Chats mit Experten des VKI: www.facebook.com/vki.recht.
Kapitalmarkt-stimme.at daily voice: Vorsorge - warum die 3. Säule noch wichtiger als die 2. ist oder der Schaden durch die WP-KESt
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Die Addiko Gruppe besteht aus der Addiko Bank AG, der österreichischen Mutterbank mit Sitz in Wien (Österreich), die an der Wiener Börse notiert und sechs Tochterbanken, die in fünf CSEE-Ländern registriert, konzessioniert und tätig sind: Kroatien, Slowenien, Bosnien & Herzegowina (wo die Addiko Gruppe zwei Banken betreibt), Serbien und Montenegro.
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