02.05.2024,
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Wien (OTS) - „Guter Verbraucherschutz bedeutet, dass Rechtsansprüche
auf einfachem Weg und kostengünstig umgesetzt werden. Das schafft die
neue europäische Verbandsklage, und zwar nicht nur für Österreich,
sondern nach Umsetzung für alle EU-Mitgliedstaaten“, sagt die
Konsument:innenschutzsprecherin der Grünen, Ulrike Fischer.
Österreich hatte auch bisher schon über die Sammelklage
österreichischer Prägung ein Instrument, mit dem Schäden von
Konsumentinnen und Konsumenten gesammelt werden konnten. Beschwerlich
ist bei dieser Konstruktion, dass Ansprüche einzeln an
Verbraucherorganisationen abgetreten werden müssen und es keine
einheitliche Gerichtszuständigkeit gibt. „Mit der neuen
Verbandsklage, die einen Meilenstein der Rechtsdurchsetzung
darstellt, können Massenschäden rasch und effizient geklagt werden.
Als zuständiges Gericht für alle Verfahren wird im Gesetz, welches
Ende Mai 2024 im Justizausschuss behandelt wird, das Handelsgericht
Wien genannt“, betont Fischer.
„Die Gesprächsbasis bei den Verhandlungen war konstruktiv.
Hervorzuheben ist dabei vor allem der Einsatz und die fundierte
Kenntnis der Rechtsmaterie von Justizministerin Alma Zadic. Sie war
eine gute Vermittlerin zwischen den Verhandlungspartner:innen und hat
den Überblick über die wesentlichen Punkte der komplexen
Rechtsmaterie bis zum guten Ende bewahrt. Ich freue mich, dass wir
jetzt gemeinsam ein gutes Ergebnis erzielt haben. Wenn Konsumentinnen
und Konsumenten rasch zu ihrem Recht kommen, entlastet das die
Gerichte und stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat“, meint Fischer
und erläutert: Wenn also zum Beispiel auf einer Kreuzfahrt 200
Personen an Brechdurchfall erkranken, ist es weder notwendig, 200
Verfahren zu führen, noch alle Einzelklagen an einen Sammelkläger
abzutreten. Jetzt können alle 200 geschädigten Personen ihre
Ansprüche direkt und rasch in einem gemeinsamen Verfahren geltend
machen. Die neue Regelung ist ein Quantensprung der
Rechtsdurchsetzung. Gruppen- und Verbandsklagen haben zudem eine
präventive Wirkung, da durch effektiveren Rechtsschutz
Nachlässigkeiten und unlautere Praktiken weniger verlockend sind.
„Rechtstreue soll sich für Unternehmen lohnen, und wer Unrecht
begeht, soll für Schaden einstehen“, ergänzt Fischer.
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