Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Inbox: Die Auswirkung der US-Steuerreform auf heimische Unternehmen


17.01.2018

Zugemailt von / gefunden bei: Deloitte (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Zum Jahresanfang 2018 ist mit dem „Tax Cuts and Job Act“ die tiefgreifendste US-Steuerreform seit mehr als 30 Jahren in Kraft getreten. Deloitte fasst im Folgenden zusammen, was das für österreichische Unternehmen mit US-Bezug bedeutet.

Die US-Steuerreform soll Unternehmen und Bürger der Vereinigten Staaten innerhalb der nächsten zehn Jahre um mehrere Billionen US-Dollar entlasten. Dadurch soll der Wirtschaftsstandort USA international wettbewerbsfähiger und das Wirtschaftswachstum angekurbelt werden.

„Die Steuerreform hat nicht nur erhebliche Auswirkungen für US-Unternehmen, sondern kann auch heimische Betriebe betreffen“, betont Peter Grau, Partner bei Deloitte Österreich und zuvor als Steuerberater in New York tätig. „Maßnahmen wie die Absenkung der Körperschaftsteuer, Investitionsbegünstigungen oder die grundlegende Neugestaltung des internationalen Steuerrechts bringen für alle Unternehmen mit US-Bezug neue Regeln mit sich. Diese werden umfassende Änderungen der Konzernstrukturen auslösen.“

Entlastungen bei Körperschaftssteuer und Investitionen

Mit 1. Jänner 2018 wird die Körperschaftsteuer in den USA signifikant gesenkt. Anstelle des bislang geltenden Steuersatzes von 35 % greift seit Jahreswechsel ein KÖSt-Satz von 21 % auf US-Bundesebene, der somit jetzt unter dem österreichischen Satz von 25% liegt. Manche US-Bundesstaaten erheben daneben eine zusätzliche Körperschaftsteuer.

Auch die Abzugsfähigkeit von Investitionen wird den Unternehmen erleichtert. Prinzipiell werden Investitionen in Anlagevermögen über die Abschreibungsdauer verteilt abgesetzt. Laut dem Reformgesetz sind bestimmte Wirtschaftsgüter, die zwischen 27. September 2017 und 31. Dezember 2022 angeschafft werden, sofort abzugsfähig. Für 2023 bis 2026 neu angeschaffte Güter wird die Abzugsfähigkeit dann stufenweise um jeweils 20 % abgesenkt. 

„Gerade für US-Tochtergesellschaften österreichischer Unternehmen ergeben sich wesentliche steuerliche Vorteile bei Investitionen und beim Ausbau der Aktivitäten in den USA“, so Peter Grau.

Einführung einer „Verrechnungspreissteuer“

Neu ist das Konzept einer „Verrechnungspreissteuer“ oder „Base Erosion Avoidance Tax“ (BEAT). Neben der Berechnung der „regulären“ Steuerschuld muss eine US-Gesellschaft für ein nach dem 31. Dezember 2017 beginnendes Wirtschaftsjahr eine Alternativrechnung erstellen, wenn sie Leistungen von ausländischen Konzerngesellschaften mit einer Beteiligungsquote von mindestens 25 % erhält. Im Rahmen der Alternativrechnung werden Zahlungen für immaterielle Leistungen wie Dienstleistungen, Lizenzen, Zinsen oder Abschreibungen auf erworbene Wirtschaftsgüter dem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet.

Voraussetzung dafür: Der Umsatz der US-Gesellschaft muss im Durchschnitt der letzten drei Jahre den Betrag von 500 Mio. US-Dollar überschreiten. Die „schädlichen Aufwendungen“ oder „Base Erosion Payments (BEPs)“ müssen außerdem zumindest 3 % der Kosten der US-Gesellschaft betragen. Aufgrund der relativ hohen Umsatzschwelle wird dies vor allem österreichische Gesellschaften in größeren US-Konzernen betreffen. Diese müssen ihre Finanzierungs- oder Lizenzierungsstrukturen neu ordnen und Funktionen aus dem Ausland in die USA zurückholen.

Neuregelung der Gewinnbesteuerung

Bisher galt bei in Tochtergesellschaften außerhalb der USA erwirtschafteten Gewinnen das Welteinkommensprinzip. Sie wurden bei „Import“ in die USA unter Anrechnung der ausländischen Steuer besteuert. Das Welteinkommensprinzip wurde nun aufgegeben und das Territorialitätsprinzip eingeführt. Danach werden lediglich im Inland erwirtschaftete Gewinne besteuert. Aus dem Ausland empfangene Dividenden bleiben hingegen steuerfrei, sofern eine Mindestbeteiligung von 10% gegeben ist. „Viele US-Unternehmen werden künftig vermehrt Gewinnausschüttungen ihrer österreichischen Töchter veranlassen“, warnt Steuerexperte Grau.

Inwieweit die Neuregelung des US-Steuersystems im Einklang mit bestehenden internationalen Abkommen steht, wird derzeit analysiert. „Österreichische Unternehmen mit US-Bezug sollten schon jetzt mögliche Auswirkungen der Steuerreform und Gestaltungsmöglichkeiten prüfen. So können böse Überraschungen vermieden und steuerliche Vorteile genutzt werden“, empfiehlt Peter Grau abschließend.

Mit Anfang März 2017 verstärkt Peter Grau die Steuerberatung bei Deloitte Österreich als Partner in den Bereichen M&A-Transaktionen und Konzernsteuerrecht (Fotocredit: Deloitte.) © Aussender



Aktien auf dem Radar:Österreichische Post, FACC, Austriacard Holdings AG, Flughafen Wien, S Immo, Addiko Bank, Andritz, Rosenbauer, SBO, OMV, ams-Osram, AT&S, Gurktaler AG VZ, Polytec Group, Wiener Privatbank, SW Umwelttechnik, Oberbank AG Stamm, Agrana, Amag, CA Immo, Erste Group, EVN, Immofinanz, Kapsch TrafficCom, Telekom Austria, Uniqa, VIG, Wienerberger.

(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Random Partner #goboersewien

Warimpex
Die Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG ist eine Immobilienentwicklungs- und Investmentgesellschaft. Im Fokus der Geschäftsaktivitäten stehen der Betrieb und die Errichtung von Hotels in CEE. Darüber hinaus entwickelt Warimpex auch Bürohäuser und andere Immobilien.

>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/goboersewien


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
AT0000A2WCB4
AT0000A2C5F8
AT0000A2VYD6
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    #gabb #1598

    Featured Partner Video

    Golf vom allerfeinsten!

    Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 22. April 2024 E-Mail: sporttagebuch.michael@gmail.com Instagram: @das_sporttagebuch Twitter: @Sporttagebuch_
    Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 22....

    Books josefchladek.com

    Emil Schulthess & Hans Ulrich Meier
    27000 Kilometer im Auto durch die USA
    1953
    Conzett & Huber

    Vladyslav Krasnoshchok
    Bolnichka (Владислава Краснощока
    2023
    Moksop

    Sebastián Bruno
    Ta-ra
    2023
    ediciones anómalas

    Christian Reister
    Driftwood 15 | New York
    2023
    Self published

    Kurama
    erotiCANA
    2023
    in)(between gallery

    Inbox: Die Auswirkung der US-Steuerreform auf heimische Unternehmen


    17.01.2018, 4824 Zeichen

    17.01.2018

    Zugemailt von / gefunden bei: Deloitte (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

    Zum Jahresanfang 2018 ist mit dem „Tax Cuts and Job Act“ die tiefgreifendste US-Steuerreform seit mehr als 30 Jahren in Kraft getreten. Deloitte fasst im Folgenden zusammen, was das für österreichische Unternehmen mit US-Bezug bedeutet.

    Die US-Steuerreform soll Unternehmen und Bürger der Vereinigten Staaten innerhalb der nächsten zehn Jahre um mehrere Billionen US-Dollar entlasten. Dadurch soll der Wirtschaftsstandort USA international wettbewerbsfähiger und das Wirtschaftswachstum angekurbelt werden.

    „Die Steuerreform hat nicht nur erhebliche Auswirkungen für US-Unternehmen, sondern kann auch heimische Betriebe betreffen“, betont Peter Grau, Partner bei Deloitte Österreich und zuvor als Steuerberater in New York tätig. „Maßnahmen wie die Absenkung der Körperschaftsteuer, Investitionsbegünstigungen oder die grundlegende Neugestaltung des internationalen Steuerrechts bringen für alle Unternehmen mit US-Bezug neue Regeln mit sich. Diese werden umfassende Änderungen der Konzernstrukturen auslösen.“

    Entlastungen bei Körperschaftssteuer und Investitionen

    Mit 1. Jänner 2018 wird die Körperschaftsteuer in den USA signifikant gesenkt. Anstelle des bislang geltenden Steuersatzes von 35 % greift seit Jahreswechsel ein KÖSt-Satz von 21 % auf US-Bundesebene, der somit jetzt unter dem österreichischen Satz von 25% liegt. Manche US-Bundesstaaten erheben daneben eine zusätzliche Körperschaftsteuer.

    Auch die Abzugsfähigkeit von Investitionen wird den Unternehmen erleichtert. Prinzipiell werden Investitionen in Anlagevermögen über die Abschreibungsdauer verteilt abgesetzt. Laut dem Reformgesetz sind bestimmte Wirtschaftsgüter, die zwischen 27. September 2017 und 31. Dezember 2022 angeschafft werden, sofort abzugsfähig. Für 2023 bis 2026 neu angeschaffte Güter wird die Abzugsfähigkeit dann stufenweise um jeweils 20 % abgesenkt. 

    „Gerade für US-Tochtergesellschaften österreichischer Unternehmen ergeben sich wesentliche steuerliche Vorteile bei Investitionen und beim Ausbau der Aktivitäten in den USA“, so Peter Grau.

    Einführung einer „Verrechnungspreissteuer“

    Neu ist das Konzept einer „Verrechnungspreissteuer“ oder „Base Erosion Avoidance Tax“ (BEAT). Neben der Berechnung der „regulären“ Steuerschuld muss eine US-Gesellschaft für ein nach dem 31. Dezember 2017 beginnendes Wirtschaftsjahr eine Alternativrechnung erstellen, wenn sie Leistungen von ausländischen Konzerngesellschaften mit einer Beteiligungsquote von mindestens 25 % erhält. Im Rahmen der Alternativrechnung werden Zahlungen für immaterielle Leistungen wie Dienstleistungen, Lizenzen, Zinsen oder Abschreibungen auf erworbene Wirtschaftsgüter dem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet.

    Voraussetzung dafür: Der Umsatz der US-Gesellschaft muss im Durchschnitt der letzten drei Jahre den Betrag von 500 Mio. US-Dollar überschreiten. Die „schädlichen Aufwendungen“ oder „Base Erosion Payments (BEPs)“ müssen außerdem zumindest 3 % der Kosten der US-Gesellschaft betragen. Aufgrund der relativ hohen Umsatzschwelle wird dies vor allem österreichische Gesellschaften in größeren US-Konzernen betreffen. Diese müssen ihre Finanzierungs- oder Lizenzierungsstrukturen neu ordnen und Funktionen aus dem Ausland in die USA zurückholen.

    Neuregelung der Gewinnbesteuerung

    Bisher galt bei in Tochtergesellschaften außerhalb der USA erwirtschafteten Gewinnen das Welteinkommensprinzip. Sie wurden bei „Import“ in die USA unter Anrechnung der ausländischen Steuer besteuert. Das Welteinkommensprinzip wurde nun aufgegeben und das Territorialitätsprinzip eingeführt. Danach werden lediglich im Inland erwirtschaftete Gewinne besteuert. Aus dem Ausland empfangene Dividenden bleiben hingegen steuerfrei, sofern eine Mindestbeteiligung von 10% gegeben ist. „Viele US-Unternehmen werden künftig vermehrt Gewinnausschüttungen ihrer österreichischen Töchter veranlassen“, warnt Steuerexperte Grau.

    Inwieweit die Neuregelung des US-Steuersystems im Einklang mit bestehenden internationalen Abkommen steht, wird derzeit analysiert. „Österreichische Unternehmen mit US-Bezug sollten schon jetzt mögliche Auswirkungen der Steuerreform und Gestaltungsmöglichkeiten prüfen. So können böse Überraschungen vermieden und steuerliche Vorteile genutzt werden“, empfiehlt Peter Grau abschließend.

    Mit Anfang März 2017 verstärkt Peter Grau die Steuerberatung bei Deloitte Österreich als Partner in den Bereichen M&A-Transaktionen und Konzernsteuerrecht (Fotocredit: Deloitte.) © Aussender





    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Wiener Börse Party #647: ATX TR vor Rekord 3, was blieb von RBI/Strabag?, Wienerberger-Dividende, Fenstertagsmashup Börsenradio2go




     

    Bildnachweis

    1. Mit Anfang März 2017 verstärkt Peter Grau die Steuerberatung bei Deloitte Österreich als Partner in den Bereichen M&A-Transaktionen und Konzernsteuerrecht (Fotocredit: Deloitte.) , (© Aussender)   >> Öffnen auf photaq.com

    Aktien auf dem Radar:Österreichische Post, FACC, Austriacard Holdings AG, Flughafen Wien, S Immo, Addiko Bank, Andritz, Rosenbauer, SBO, OMV, ams-Osram, AT&S, Gurktaler AG VZ, Polytec Group, Wiener Privatbank, SW Umwelttechnik, Oberbank AG Stamm, Agrana, Amag, CA Immo, Erste Group, EVN, Immofinanz, Kapsch TrafficCom, Telekom Austria, Uniqa, VIG, Wienerberger.


    Random Partner

    Warimpex
    Die Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG ist eine Immobilienentwicklungs- und Investmentgesellschaft. Im Fokus der Geschäftsaktivitäten stehen der Betrieb und die Errichtung von Hotels in CEE. Darüber hinaus entwickelt Warimpex auch Bürohäuser und andere Immobilien.

    >> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Mit Anfang März 2017 verstärkt Peter Grau die Steuerberatung bei Deloitte Österreich als Partner in den Bereichen M&A-Transaktionen und Konzernsteuerrecht (Fotocredit: Deloitte.), (© Aussender)


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    AT0000A2WCB4
    AT0000A2C5F8
    AT0000A2VYD6
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      #gabb #1598

      Featured Partner Video

      Golf vom allerfeinsten!

      Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 22. April 2024 E-Mail: sporttagebuch.michael@gmail.com Instagram: @das_sporttagebuch Twitter: @Sporttagebuch_
      Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 22....

      Books josefchladek.com

      Igor Chekachkov
      NA4JOPM8
      2021
      ist publishing

      Martin Frey & Philipp Graf
      Spurensuche 2023
      2023
      Self published

      Martin Parr
      The Last Resort
      1986
      Promenade Press

      Eron Rauch
      Heartland
      2023
      Self published

      Helen Levitt
      A Way of Seeing
      1965
      The Viking Press