21.08.2017, 2027 Zeichen
Zum Rechtsstreit einer Tochter der „alten“ Solarworld AG (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2) mit Hemlock gab es inzwischen das Urteil der zweiten Instanz. Dieses 21seitige Urteil liegt mir vor und ich habe es mir am Wochenende angeschaut. Zur Erinnerung: In erster Instanz war die Solarworld-Tochter zur Zahlung von 793.467.822,91 US-Dollar verurteilt worden.
Das beinhaltete eine Zahlung von 585.361.500 Dollar an Hemlock plus die Zinskosten. Auf der jüngsten Gläubigerversammlung von Solarworld (an der ich teilgenommen habe) – als der Insolvenzverwalter den Verkauf zentraler Assets des Unternehmens meinem Eindruck zufolge als alternativlos darstellte – wurde ein Vertreter von Hemlock mit dieser Forderung nicht zur Abstimmung zugelassen. Ob der Verkauf wirklich so alternativlos war, muss ich offen lassen – ich hatte mit einem Kauf-Interessenten telefoniert, der mir eine andere Variante erzählt hatte. Es ist mir aufgrund von Intransparenz nicht möglich festzustellen, wer Recht hat.
Solarworld: Das Gericht hat in zweiter Instanz entschieden
In der zweiten Instanz wurde demnach das Urteil der ersten Instanz – bestätigt. Das Fazit am Ende lässt daran keinen Zweifel. Ich zitiere aus dem Urteil: „For all of the reasons set forth above, we AFFIRM the judgment of the district court.” Ob das durchgesetzt werden kann, ist eine andere Frage. Aber nun hat Hemlock auch in zweiter Instanz gewonnen.
Und hier noch das Zitat zum Tag:
„Hört auf, danach zu fragen, was die Zukunft bereit hält und nehmt als Geschenk, was immer der Tag mit sich bringt.“ – Horaz
Ein Beitrag von Michael Vaupel
Michael Vaupel, diplomierter Volkswirt und Historiker (M.A.), Vollblut-Börsianer. Nach dem Studium Volontariat und Leitender Redakteur und Analyst diverser Börsenbriefe (Emerging Markets, Internet, Derivate, Rohstoffe). Er ist gefragter Interview- und Chatpartner (N24, CortalConsors). Ethisch korrektes Investieren ist ihm wichtig.
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