02.06.2017,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
02.06.2017
voestalpine AG
Linz
FN 66209 t, ISIN AT0000937503
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
25. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG
am Mittwoch, dem 5. Juli 2017, um 10 Uhr,
im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Vorschlages für die Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Konsolidierten Corporate Governance-Berichtes sowie
des Berichtes des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung über das
Geschäftsjahr 2016/2017
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2016/2017
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2016/2017
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2016/2017
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss
und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2017/2018
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes
a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs
1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10
% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen
Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann
(umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b) gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien
eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,
c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen,
d) unter Widerruf der in der Hauptversammlung vom 01.07.2015 zu TOP 6 erteilten
Ermächtigung.
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 14.06.2017 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.voestalpine.com [http://
www.voestalpine.com/] zugänglich:
Jahresabschluss mit Lagebericht,\nKonsolidierter Corporate Governance-Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\nBericht des Aufsichtsrats,\njeweils für das Geschäftsjahr 2016/2017;
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6,\nBericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b iVm § 170 Abs 2 und § 153 Abs 4 AktG zum Tagesordnungspunkt 6,\nFormulare für die Erteilung einer Vollmacht,\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht,\nvollständiger Text dieser Einberufung.\nIII. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des 25.06.2017 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung
ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 30.06.2017 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit)
ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen
muss, erforderlich:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten:
voestalpine AG
Recht, Beteiligungen und Compliance
zH Herrn Dr. Christian Kaufmann
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur: anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at
Per SWIFT
GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000937503 im Text angeben)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 19 Abs 3 genügen lässt
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 57
Per E-Mail: anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at (Bitte Depotbestätigungen
im Format PDF)
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat
folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000937503,\nDepotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\nDie Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 25.06.2017 (24:
00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher
Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre und deren
Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen
gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Um einen reibungslosen
Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich
rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der
Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9 Uhr.
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung
Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im
Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person
(einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2
AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden
können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir
folgende Kommunikationswege und
Adressen an:
Per Post oder Boten:
voestalpine AG
Recht, Beteiligungen und Compliance
zH Herrn Dr. Christian Kaufmann
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 57 Per E-Mail:
anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at (Bitte Vollmachten im Format PDF)
Die Vollmachten müssen spätestens bis 04.07.2017, 16:00 Uhr (MESZ, Wiener
Zeit), bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag
der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung
übergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.voestalpine.com
abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die
bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung,
insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem
den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular. Hat der Aktionär
seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt
es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen
Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass
ihm Vollmacht erteilt wurde. Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die
Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen
gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf
der Vollmacht.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter Als besonderer Service steht den Aktionären
ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse
22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist
derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Wilhelm Rasinger bei der Hauptversammlung
diese Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Dr. Wilhelm
Rasinger ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.voestalpine.com
http://www.voestalpine.com/ ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar,
welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten Adressen
für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm Rasinger vom
IVA unter Tel. +43 (0)1 8763343-30, Telefax +43 (0)1 8763343-39 oder per E-Mail
an wilhelm.rasinger@iva.or.at [wilhelm.rasinger@iva.or.at]. Der Aktionär hat
Herrn Dr. Wilhelm Rasinger Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls
ein von Herrn Dr. Wilhelm Rasinger bevollmächtigter Subvertreter) das
Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Wilhelm Rasinger übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
ausdrückliche Weisungen wird Herr Dr. Wilhelm Rasinger aufgrund der erteilten
Vollmacht kein Stimmrecht ausüben.
Gäste Die Hauptversammlung ist das wesentliche Organ einer Aktiengesellschaft,
da es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir
bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse
schätzen. Für Rückfragen steht das Investor Relations Team gerne zur Verfügung
(Tel.: +43 (0) 50304 15 8735, E-Mail: ir@voestalpine.com).
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG Aktionäre, deren
Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 14.06.2017 (24:00 Uhr,
MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4020 Linz,
voestalpine-Straße 1, z.H. Herrn Dr. Christian Kaufmann, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt
III) verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen
mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung
und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 26.06.2017
(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43
(0) 50304 15 5872 oder per Post an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, z.H.
Herrn Dr. Christian Kaufmann, oder per E-Mail [] an
christian.kaufmann@voestalpine.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
(Punkt
III) verwiesen.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG Jedem Aktionär ist auf
Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie
nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Der Vorsitzende der
Hauptversammlung kann gemäß § 20 Abs 3 der Satzung im Laufe der
Hauptversammlung angemessene Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit bzw.
der Gesamtzeit für Redebeiträge und Fragen festlegen. Auskunftsverlangen
sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber
auch schriftlich. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung
bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Derartige
Fragen können an die Gesellschaft per Post an 4020 Linz, voestalpine-Straße
1, Abteilung Investor Relations, Herrn DI (FH) Peter Fleischer, per E-Mail
an ir@voestalpine.com oder per Telefax an +43 (0) 50304 55 5581 übermittelt
werden.
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder
Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in
der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt
gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
5. Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese
Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der
Internetseite der Gesellschaft www.voestalpine.com zugänglich.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
320.394.836,99 und ist zerlegt in 176.349.163 auf Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 28.597 eigene Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu. 8.975 Aktien wurden gemäß § 67 Abs 2 iVm § 262
Abs 29 AktG für kraftlos erklärt, wovon zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 2.263 Aktien noch nicht eingereicht und auf ein
Wertpapierdepot gutgeschrieben wurden. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung
176.318.303 Stückaktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
2. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet Es ist beabsichtigt,
die Hauptversammlung bis zum Beginn der Generaldebatte im Internet zu
übertragen. Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte
Öffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der
Hauptversammlung am 05.07.2017 ab ca. 10 Uhr live im Internet unter
www.voestalpine.com verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- oder
Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
Linz, im Juni 2017
Der Vorstand
Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/2092/12/10010554/0/v...
Emittent: voestalpine AG voestalpine-Straße 1 A-4020 Linz
Telefon: +43 50304/15-9949
FAX: +43 50304/55-5581
Email: IR@voestalpine.com
WWW: www.voestalpine.com
ISIN: AT0000937503
Indizes: WBI, ATX
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
SportWoche Podcast #137: Tennis-Highlights, Rankings & Rookies 2024 aus österreichischer Sicht feat. Thomas Schweda, ÖTV
voestalpine
Akt. Indikation: 18.24 / 18.48
Uhrzeit: 13:03:14
Veränderung zu letztem SK: 0.22%
Letzter SK: 18.32 ( 0.60%)
Bildnachweis
1.
Robert Ottel (voestalpine, Aktienforum), Paul Severin (Erste Asset Management, ÖVFA) und Harald Hagenauer (Österreichische Post, CIRA)
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