29.05.2017,
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
Premstaetten -
ams AG
FN 34109 k
ISIN AT0000A18XM4
Absetzung eines Tagesordnungspunktes
für die
ordentliche Hauptversammlung der ams AG
am Freitag, den 09. Juni 2017, um 10.00 Uhr.
Der Vorstand hat form- und fristgerecht unter Einhaltung der Bestimmungen der
§§ 106, 107 AktG die Einberufung der kommenden ordentlichen Hauptversammlung
der ams AG veröffentlicht und dabei insgesamt zwölf Tagesordnungspunkte
bekanntgemacht.
Der Vorstand hat nunmehr die Entscheidung getroffen, den in der Einberufung der
Hauptversammlung bekanntgemachten Tagesordnungspunkt
"8. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
[Genehmigtes Kapital 2017]
i) unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren
Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG,
ii) mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts,
iii) mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen, und
iv) die Änderung der Satzung in § 3 Abs 4"
von der Tagesordnung abzusetzen.
Premstätten, am 26.05.2017
Der Vorstand
ams AG
FN 34109 k
ISIN AT0000A18XM4
Einberufung
der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der ams AG
am Freitag, den 09. Juni 2017, um 10.00 Uhr,
in 8141 Premstätten, Tobelbaderstraße 30, in den Räumen der Gesellschaft.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags
für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
das Geschäftsjahr 2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016
5. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017
7. Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß § 159 Abs 2
Z 3 AktG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 19.05.2005 bzw. 29.03.2006 und
Änderung der Satzung in § 3 "Grundkapital und Aktien" durch Beseitigung und
Löschung des Abs 5
8. [TOP 8 wurde von der Tagesordnung genommen]
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands Finanzinstrumente im
Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen,
Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das
Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können,
auszugeben, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre auf die Finanzinstrumente
10. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von
Finanzinstrumenten [Bedingtes Kapital 2017 für Finanzinstrumente]
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes
a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs
1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu
10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen
Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann
(umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b) gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien
eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,
c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen,
d) unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 09.06.2015 zum 9.
Punkt der Tagesordnung erteilten entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien im bisher nicht ausgenützten Ausmaß.
12. Bericht über den Bestand, Erwerb und Veräußerung eigener Aktien gemäß § 65
Abs 3 AktG und Vorstellung des neuen SSOP 2017.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 19. Mai 2017 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com zugänglich:
Jahresabschluss mit Lagebericht,\nCorporate-Governance-Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\nBericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016\nBericht des Vorstands gemäß §§ 170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 S 2 AktG -Bezugsrechtsausschluss Genehmigtes Kapital 2017 zu TOP 8\nBericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss bei Wandelschuldverschreibungen gemäß §§ 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG zu TOP 9 und 10\nBericht des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß §§ 65 Abs 1b iVm 170 Abs 2 AktG, § 153 Abs 4 S 2 und S 3 AktG und § 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 11\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11 ,\nFormulare für die Erteilung einer Vollmacht,\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht,\nvollständiger Text dieser Einberufung.\nHinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile zusammen 5
% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 19.
Mai 2017 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse ams AG, Tobelbader
Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile
zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 30. Mai 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 3136 500 92100 oder an ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H.
Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, oder per E-Mail agm@ams.com
[agm@ams.com], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem
E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
Post an ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Mag. Moritz
Gmeiner, Investor Relations, oder per E-Mail an investor@ams.com
[investor@ams.com] übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem
bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung. Solche Wahlvorschläge müssen
spätestens am 30. Mai 2017 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft
zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der
vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese
Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf
der Internetseite der Gesellschaft www.ams.com zugänglich. Nachweisstichtag und
Teilnahme an der Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 30. Mai 2017, 24.00 Uhr Wiener
Zeit (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 06. Juni
2017 (24:00 Uhr) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und
Adressen zugehen muss, erforderlich:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten ams AG
zH Herrn Dr. Jann Siefken
Tobelbader Straße 30
8141 Premstätten
Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur anmeldung.ams@hauptversammlung.at Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 und MT599, unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 17 Abs 3 genügen lässt
Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 86
Per E-Mail anmeldung.ams@hauptversammlung.at
(Dabei können die Depotbestätigungen im Format PDF Berücksichtigung finden.)
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat
folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A18XM4,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\nDarüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten,
Schweiz, akzeptiert. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur
Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 30. Mai 2017 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher
Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in
Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden
können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post oder per Boten ams AG
Tobelbader Straße 30
8141 Premstätten
Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 86
Per E-Mail anmeldung.ams@hauptversammlung.at
[anmeldung.ams@hauptversammlung.at], wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT: GIBAATWGGMS -
Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben. Am Tag der
Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Vollmachtsformulare und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.ams.com abrufbar. Sofern die Vollmacht
nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich
übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 08. Juni 2017, 16
Uhr, bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für
den Widerruf der Vollmacht. Als besonderer Service steht den
Aktionärinnen und Aktionären ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter
für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich Notar Dr. Walter Pisk, 8010
Graz, Raubergasse 20; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.ams.com ein spezielles Vollmachtsformular
abrufbar.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 84.419.826,--
und ist zerlegt in 84.419.826 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält per 13.04.2017 1.392.055 eigene
Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
83.027.771 Stimmrechte.
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre
werden gebeten einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09.00 Uhr.
Premstätten, im April / Mai 2017
Der Vorstand
Emittent: ams AG Tobelbader Strasse 30 A-8141 Premstaetten
Telefon: +43 3136 500-0
FAX: +43 3136 500-931211
Email: investor@ams.com
WWW: www.ams.com
ISIN: AT0000A18XM4
Börsen: SIX Swiss Exchange
Sprache: Deutsch
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AMS
Akt. Indikation: 1.12 / 1.18
Uhrzeit: 22:59:54
Veränderung zu letztem SK: 2.34%
Letzter SK: 1.12 ( -0.66%)
Bildnachweis
1.
ams: 2. Quartal 2016, Seite 3/5, komplettes Dokument unter http://boerse-social.com/static/uploads/file_1481_ams_2_quartal_2016.pdf
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