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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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28.03.2017, 9433 Zeichen

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhaltist der Emittent verantwortlich.SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT AktiengesellschaftTernitz, FN 102999w (die "Gesellschaft")Homepage: www.sbo.atE I N L A D U N GWir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am Donnerstagdem 27. April 2017 um 10 Uhr in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2,(,,Stadthalle"), stattfindendenordentlichen Hauptversammlungmit folgender Tagesordnung:1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses gemäß IFRS samt Konzernanhang und -lagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlages des Vorstandes, jeweils zum 31. Dezember 2016 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016.2) Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016.4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.5) Wahl der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017.6) Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung.7) Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat.8) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 14 Absatz 3 (Hauptversammlung- Einberufung-Fernteilnahme)Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG): DieBerechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung vonAktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,richtet sich gemäß § 111 Abs. 1 und 2 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 17. April 2017, 24.00 Uhr. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft in Schriftform spätestens am 24. April 2017 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen:per Post: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AGc/o HV-Veranstaltungsservice GmbH8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60,per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at (als elektronisches Dokument imFormat PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gem. § 4 Abs. 1SVG)per SWIFT: GIBAATWGGMSMessage Type MT 598; unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angebenDie Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einemMitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaatder OECD auszustellen, hat die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zuenthalten und sich auf den genannten Nachweisstichtag zu beziehen.Depotbestätigungen werden ausschließlich in deutscher und englischer Spracheentgegengenommen.Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG): Jeder Aktionär, der zurTeilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einenatürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen (§§ 113, 114AktG). Der Bevollmächtigte nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlungteil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. DieGesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsratesdarf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eineausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnenTagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Personerteilt werden. Die Vollmacht muss in Textform gemäß § 13 Abs. 2 AktG erteiltwerden; ein Widerruf bedarf ebenfalls der Textform. Die Vollmacht bzw derenWiderruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden.Vollmachten können bis spätestens 26. April 2017, 16.00 Uhr per Post an dieGesellschaft, 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, per Telefax (+43 (0)1 8900 50065) oder per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at übermittelt werden. Anderenfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw deren Widerruf bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist das auf der Homepage (www.sbo.at) der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs. 3 AktG). Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen auch per Post zugesandt.Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügtes, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihmVollmacht erteilt wurde.Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG): Aktionären, derenAnteile alleine oder zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen,steht gem. § 109 AktG das Recht zu, schriftlich zu verlangen, dass Punkte aufdie Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedembeantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründungbeiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vorAntragstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss derGesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestensam 6. April 2017, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, zugehen.Weiters steht Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen eins von Hundertdes Grundkapitals erreichen, gem. § 110 AktG das Recht zu, der Gesellschaft zujedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung zuübermitteln und zu verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen derbetreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligenStellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite derGesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl einesAufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung dervorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Das Verlangen ist beachtlich,wenn es der Gesellschaft spätestens am siebten Werktag vor derHauptversammlung, sohin spätestens am 18. April 2017, an der Adresse 2630Ternitz, Hauptstraße 2, oder per Telefax unter +43 (0)2630 315501 zugeht.Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft überAngelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßenBeurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist (§ 118 AktG).Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmtenZeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der entsprechendeNachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eineDepotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird. Die Depotbestätigung darf zumZeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.Weitgehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sbo.at) zugänglich.Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106Z 9 AktG):Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt, dass imZeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung das Grundkapital derGesellschaft EUR 16.000.000,-- beträgt und in 16.000.000 auf Inhaber lautendeNennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,- unterteilt ist. JedeAktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung(Stichtag 28. März 2017) 52.597 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß §65 Abs. 5 AktG nicht ausgeübt werden kann. Die Gesamtzahl der teilnahme- undstimmberechtigten Aktien beträgt daher zum Zeitpunkt der Einberufung derHauptversammlung (Stichtag 28. März 2017) 15.947.403.Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 6. April 2017 auf derHomepage der Gesellschaft (www.sbo.at/Investor Relations/Hauptversammlung)zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:Jahresabschluss gemäß UGB zum 31. Dezember 2016 samt Anhang und Lagebericht;\nCorporate Governance-Bericht;\nKonzernabschluss gemäß IFRS zum 31. Dezember 2016 samt Konzernanhang und -lagebericht;\nGewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes (Tagesordnungspunkt 2);\nBericht des Aufsichtsrates;\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8;\nErklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG.\nUm den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werdendie Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlungeinzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zurVersammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eineIdentitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zBReisepass oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. DerEinlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.Ternitz, im März 2017Der VorstandEmittent: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG Hauptstrasse 2 A-2630 TernitzTelefon: 02630/315110FAX: 02630/315101Email: sboe@sbo.co.atWWW: http://www.sbo.atBranche: Öl und Gas ExplorationISIN: AT0000946652Indizes: WBI, ATX Prime, ATXBörsen: Amtlicher Handel: WienSprache: Deutsch

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Wiener Börse Party #1079: Kleine ATX-Korrektur am Ende einer weiteren Rekordwoche, Erste 2x über 100, Porr und AT&S vor den Vorhang




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Die Baader Bank ist eine der führenden familiengeführten Investmentbanken im deutschsprachigen Raum. Die beiden Säulen des Baader Bank Geschäftsmodells sind Market Making und Investment Banking. Als Spezialist an den Börsenplätzen Deutschland, Österreich und der Schweiz handelt die Baader Bank über 800.000 Finanzinstrumente.

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    EANS-Hauptversammlung: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG / Einberufung zur Hauptversammlung


    28.03.2017, 9433 Zeichen

    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhaltist der Emittent verantwortlich.SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT AktiengesellschaftTernitz, FN 102999w (die "Gesellschaft")Homepage: www.sbo.atE I N L A D U N GWir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am Donnerstagdem 27. April 2017 um 10 Uhr in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2,(,,Stadthalle"), stattfindendenordentlichen Hauptversammlungmit folgender Tagesordnung:1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses gemäß IFRS samt Konzernanhang und -lagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlages des Vorstandes, jeweils zum 31. Dezember 2016 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016.2) Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016.4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.5) Wahl der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017.6) Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung.7) Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat.8) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 14 Absatz 3 (Hauptversammlung- Einberufung-Fernteilnahme)Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG): DieBerechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung vonAktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,richtet sich gemäß § 111 Abs. 1 und 2 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 17. April 2017, 24.00 Uhr. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft in Schriftform spätestens am 24. April 2017 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen:per Post: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AGc/o HV-Veranstaltungsservice GmbH8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60,per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at (als elektronisches Dokument imFormat PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gem. § 4 Abs. 1SVG)per SWIFT: GIBAATWGGMSMessage Type MT 598; unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angebenDie Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einemMitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaatder OECD auszustellen, hat die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zuenthalten und sich auf den genannten Nachweisstichtag zu beziehen.Depotbestätigungen werden ausschließlich in deutscher und englischer Spracheentgegengenommen.Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG): Jeder Aktionär, der zurTeilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einenatürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen (§§ 113, 114AktG). Der Bevollmächtigte nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlungteil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. DieGesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsratesdarf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eineausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnenTagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Personerteilt werden. Die Vollmacht muss in Textform gemäß § 13 Abs. 2 AktG erteiltwerden; ein Widerruf bedarf ebenfalls der Textform. Die Vollmacht bzw derenWiderruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden.Vollmachten können bis spätestens 26. April 2017, 16.00 Uhr per Post an dieGesellschaft, 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, per Telefax (+43 (0)1 8900 50065) oder per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at übermittelt werden. Anderenfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw deren Widerruf bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist das auf der Homepage (www.sbo.at) der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs. 3 AktG). Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen auch per Post zugesandt.Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügtes, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihmVollmacht erteilt wurde.Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG): Aktionären, derenAnteile alleine oder zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen,steht gem. § 109 AktG das Recht zu, schriftlich zu verlangen, dass Punkte aufdie Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedembeantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründungbeiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vorAntragstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss derGesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestensam 6. April 2017, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, zugehen.Weiters steht Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen eins von Hundertdes Grundkapitals erreichen, gem. § 110 AktG das Recht zu, der Gesellschaft zujedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung zuübermitteln und zu verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen derbetreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligenStellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite derGesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl einesAufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung dervorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Das Verlangen ist beachtlich,wenn es der Gesellschaft spätestens am siebten Werktag vor derHauptversammlung, sohin spätestens am 18. April 2017, an der Adresse 2630Ternitz, Hauptstraße 2, oder per Telefax unter +43 (0)2630 315501 zugeht.Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft überAngelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßenBeurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist (§ 118 AktG).Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmtenZeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der entsprechendeNachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eineDepotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird. Die Depotbestätigung darf zumZeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.Weitgehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sbo.at) zugänglich.Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106Z 9 AktG):Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt, dass imZeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung das Grundkapital derGesellschaft EUR 16.000.000,-- beträgt und in 16.000.000 auf Inhaber lautendeNennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,- unterteilt ist. JedeAktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung(Stichtag 28. März 2017) 52.597 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß §65 Abs. 5 AktG nicht ausgeübt werden kann. Die Gesamtzahl der teilnahme- undstimmberechtigten Aktien beträgt daher zum Zeitpunkt der Einberufung derHauptversammlung (Stichtag 28. 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Sollte eineIdentitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zBReisepass oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. DerEinlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.Ternitz, im März 2017Der VorstandEmittent: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG Hauptstrasse 2 A-2630 TernitzTelefon: 02630/315110FAX: 02630/315101Email: sboe@sbo.co.atWWW: http://www.sbo.atBranche: Öl und Gas ExplorationISIN: AT0000946652Indizes: WBI, ATX Prime, ATXBörsen: Amtlicher Handel: WienSprache: Deutsch

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