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Geldanlage Network: Buwog sollte ATXFive-Platz gegen RBI behauptet haben

Bild: © Aussendung, Kampf Fight Duell - Mirneta und Mirnesa Becirovic für Daily Sports, mit freundlicher Genehmig von chaluk.com

Autor:
Christian Drastil

Der Namensgeber des Blogs. Ich funktioniere nach dem Motto "Trial, Error & Learning". Mehrjährige Business Pläne passen einfach nicht zu mir. Zu schnell (ver)ändert sich die Welt, in der wir leben. Damit bin ich wohl nicht konzernkompatibel sondern lieber ein alter Jungunternehmer. Ein lupenreiner Digital Immigrant ohne auch nur einen Funken Programmier-Know-How, aber - wie manche sagen - vielleicht mit einem ausgeprägten Gespür für Geschäftsmodelle, die funktionieren. Der Versuch, Finanzmedien mit Sport, Musik und schrägen Ideen positiv aufzuladen, um Financial Literacy für ein grosses Publikum spannend zu machen, steht im Mittelpunkt. Diese Dinge sind mein Berufsleben und ich arbeite gerne. Der Blog soll u.a. zeigen, wie alles zusammenhängt und welches Bigger Picture angestrebt wird.
Christian Drastil

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28.02.2017, 2704 Zeichen

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Ein ganz spannender Schauplatz an der Wiener Börse war das Duell BUWOG vs. Raiffeisen Bank International AG um einen ATXFive-Platz per März-Verfall. Meinen Berechnungen zufolge müsste die Buwog lt. u.a. Regelwerk im ATXFive geblieben sein, freilich möchte ich dem ATX-Komitee nicht vorgreifen, weil das natürlich eine sehr interessante Art des Zugangs ist, bei dem auch ein Unternehmen, das von einem anderen überholt wurde, im Index bleiben kann.

https://www.wienerborse.at/…/index-rege…/de-aut-index-guide/:

4.4. Halbjährliche Überprüfung der ATX five-Zusammensetzung
4.4.1. Prozedere zur halbjährlichen Überprüfung der ATX five-Zusammensetzung
4.4.1.1. Es wird für jede im ATX enthaltene Aktie der Durchschnitt der Schlusskurse der jeweils letzten fünf Handelstage vor dem Ultimo Februar und August berechnet und die Repräsentationsfaktoren für die maximale Gewichtung einer Aktie gemäß den Richtlinien für den ATX anhand dieser Durchschnittskurse ermittelt. Die Durchschnittskurse werden mit der Anzahl der im Index enthaltenen Stückzahl sowie mit den ermittelten Gewichtungsfaktoren multipliziert. Beginnend mit jeweils jener Aktie mit der höchsten ATX-Gewichtung, die nicht im ATX five enhalten ist, wird folgende Vorgehensweise durchgeführt. Übersteigt die errechnete ATX-Gewichtung einer nicht im ATX five enthaltenen Aktie die ATX-Gewichtung einer im ATX five enthaltenen Aktie um mehr als 0,5
Prozentpunkte, werden die Aktien ausgetauscht. Übersteigt nach dem ersten Austausch die ATXGewichtung einer weiteren nicht im ATX five enthaltenen Aktie die ATX-Gewichtung einer weiteren im ATX five enthaltenen Aktie um mehr als 0,5 Prozentpunkte werden diese Aktien ebenfalls ausgetauscht. Diese Vorgehensweise wird so lange fortgesetzt bis keine Aktie eine um 0,5
Prozentpunkte höhere ATX-Gewichtung als eine im ATX five enthaltene Aktie aufweist. Bei der
Berechnung der Gewichtung werden allfällige Änderungen der Streubesitzfaktoren, welche im
Rahmen der quartalsweisen Überprüfung festgestellt wurden, berücksichtigt. Es gibt keine
Begrenzung in Hinblick auf die Anzahl der austauschbaren Aktien.

4.4.2. Zeitpunkt der halbjährlichen Überprüfung und Anpassung des ATX five
4.4.2.1. Die aus der halbjährlichen Überprüfung resultierenden Änderungen der Indexzusammensetzung werden am dritten Freitag in den Monaten März und September nach Handelsschluss durchgeführt. Ist dieser Freitag kein Börsetag, dann ist der davorliegende Börsetag jener Tag, an dem nach Handelsschluss die aus der halbjährlichen Überprüfung resultierenden Änderungen der Indexzusammensetzung durchgeführt werden.


(28.02.2017)

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