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Volkswagen: Wie sicher dürfen sich Anleger fühlen? (Christian-Hendrik Knappe)

Bild: © www.shutterstock.com, VW, Volkswagen, Lenkrad, Quka / Shutterstock.com, Quka / Shutterstock.com

10.02.2017, 4502 Zeichen

Volkswagen hat es geschafft: Die Wolfsburger haben ihren langjährigen Rivalen Toyota überflügelt. Gleichzeitig scheint „Dieselgate“ kaum noch eine Rolle zu spielen. Zu sicher dürfen sich Anleger trotzdem nicht fühlen.

Noch immer beherrscht der Abgas-Skandal die Nachrichtenlage rund um Volkswagen. Die Gerichte werden beispielsweise die Frage klären müssen, wer im Vorstand, zu welchen Zeitpunkt über den Einsatz von Manipulationssoftware in den Fahrzeugen Bescheid wusste. Wichtig wird auch die Klärung der Frage, inwieweit Investoren und Autofahrer in Europa in einer ähnlichen Weise entschädigt werden wie Geschädigte in den USA. Damit ist klar, dass es noch eine Weile dauern sollte, bis „Dieselgate“ endgültig aus der Welt ist. Allerdings scheint der Skandal Investoren und Volkswagen selbst immer weniger auszumachen.

Am 10. Januar teilte VW mit, dass im Gesamtjahr 2016 weltweit 10,3 Millionen Fahrzeuge verkauft wurden. 3,8 Prozent mehr als 2015. Besonders gut verkauften sich die Autos im Dezember. Zum Jahresende wurde ein Absatzplus von 11,8 Prozent auf 933.300 Fahrzeuge verbucht. Auf Gesamtjahressicht konnten die Wolfsburger sogar Toyota vom Weltmarktthron stoßen. Auch der Start in das neue Jahr kann sich sehen lassen. Am 1. Februar meldete zum Beispiel Volkswagen of America im Vorjahresvergleich einen Zuwachs bei den Verkäufen in Höhe von 17,1 Prozent. Damit verzeichnete Volkswagen ausgerecht in dem Land deutliche Verkaufszuwächse, in dem „Dieselgate“ seinen Anfang genommen hatte.

Während Volkswagen gezeigt hat, dass selbst der Abgas-Skandal dem Unternehmen wenig anhaben kann, wurden zu Jahresbeginn 2016 entscheidende Schritte in Richtung „Dieselgate“-Aufarbeitung unternommen. Am 11. Januar gab VW bekannt, dass man sich mit dem US-amerikanischen Justizministerium sowie der amerikanischen Zollbehörde auf eine Vergleichsvereinbarung geeinigt hat. Diese beinhaltet die Beilegung bestimmter strafrechtlicher Untersuchungen und bestimmter zivilrechtlicher Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der Dieselthematik in den USA. Der Deal sieht außerdem Bußgeld- und Strafzahlungen in einer Gesamthöhe von rund 4,3 Mrd. US-Dollar sowie Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Compliance- und Kontrollsysteme einschließlich der Bestellung einer unabhängigen Aufsichtsperson für die kommenden drei Jahre vor.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob Anleger der Volkswagen-Aktie nicht doch etwas voreilig zu einer steilen Erholungsrallye verholfen haben. Es sind immer noch genügend Negativschlagzeilen rund um „Dieselgate“ zu vernehmen, so dass der Skandal noch längst nicht aus der Welt ist und jederzeit den Kurs der Volkswagen-Aktie belasten kann. Darüber hinaus hat VW noch viele andere Herausforderungen vor sich. Das Unternehmen hat hohe Investitionen im Bereich Elektromobilität in Aussicht gestellt. Aufgrund des Konkurrenzdrucks in diesem Bereich ist es jedoch offen, ob sich die milliardenschweren Ausgaben rechnen werden. Gleichzeitig muss die Profitabilität der Kernmarke Volkswagen-Pkw mithilfe eines ambitionierten Sparprogramms auf Vordermann gebracht werden.

Spekulative Anleger, die steigende Kurse der Volkswagen-Aktie erwarten, könnten mit einem Wave XXL-Call der Deutschen Bank (WKN DL76NM) auf ein solches Szenario setzen. Der Hebel dieses Open-End-Papiers liegt derzeit bei 4,01, die Knock-Out-Schwelle bei 113,30 Euro. Wer aber als spekulativer Anleger eher short-orientiert ist, könnte mit einem Wave XXL-Put der Deutschen Bank (WKN DM0YUL, aktueller Hebel 3,63; Knock-Out-Schwelle bei 168,85 Euro) auf fallende Kurse der Volkswagen-Aktie setzen.

Stand: 09.02.2017

© Deutsche Bank AG 2017Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Werbemitteilung.Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar. Weitere, ausführlichere Angaben zu den Wertpapieren einschließlich der Risiken sind den jeweiligen Basisprospekten, nebst etwaiger Nachträge („Basisprospekte“) sowie den jeweiligen Endgültigen Bedingungen zu entnehmen. Der Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen stellen das allein verbindliche Verkaufsdokument der Wertpapiere dar. Anleger können die Basisprospekte nebst den jeweiligen Endgültigen Bedingungen bei der Deutsche Bank AG, Große Gallusstraße 10-14, 60311 Frankfurt am Main (Deutschland) kostenlos in Papierform und deutscher Sprache erhalten und unter www.xmarkets.de herunterladen.

Alle Meinungsäußerungen geben die aktuelle Einschätzung der Deutsche Bank AG wieder, die sich ohne vorherige Ankündigung ändern kann.


(10.02.2017)

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Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Werbemitteilung. Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar. Weitere, ausführlichere Angaben zu den Wertpapieren einschließlich der Risiken sind den jeweiligen Basisprospekten, nebst etwaiger Nachträge („Basisprospekte“) sowie den jeweiligen Endgültigen Bedingungen zu entnehmen. Der Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen stellen das allein verbindliche Verkaufsdokument der Wertpapiere dar. Anleger können die Basisprospekte nebst den jeweiligen Endgültigen Bedingungen bei der Deutsche Bank AG, Mainzer Landstraße 11-17, 60329 Frankfurt am Main (Deutschland) kostenlos in Papierform und deutscher Sprache erhalten und unter www.xmarkets.de herunterladen.

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