27.12.2016
Zugemailt von / gefunden bei: Deutsche Bank (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Deutsche Bank veröffentlicht SREP-Anforderungen 2017
Frankfurt am Main, 27. Dezember 2016
Die Deutsche Bank (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) ist von der Europäischen Zentralbank (EZB) über die neuen Mindestkapitalanforderungen für 2017 unterrichtet worden. Sie wurden als Ergebnis des 2016 durchgeführten aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) festgelegt. Die Deutsche Bank hat ab Januar 2017 auf Konzernebene eine Common Equity Tier-1-(CET 1)-Kapitalquote von mindestens 9,51 Prozent (basierend auf den Übergangsregeln) vorzuhalten. Diese CET 1-Kapitalanforderung setzt sich folgendermaßen zusammen: Säule 1 Mindestkapitalanforderung (4,5 Prozent), Säule 2 Kapitalanforderung (2,75 Prozent), Kapitalerhaltungspuffer (1,25 Prozent), antizyklischer Kapitalpuffer (gegenwärtig 0,01 Prozent) und Kapitalpuffer für global systemrelevante Banken (1,00 Prozent).
Die neue SREP-Anforderung an die CET1-Kapitalquote von 9,51 Prozent für 2017 liegt unterhalb der für 2016 geltenden Anforderung von 10,76 Prozent. Die SREP-Anforderung stellt die Schwelle dar, unterhalb derer die Deutsche Bank verpflichtet wäre, den ausschüttungsfähigen Höchstbetrag (Maximum Distributable Amount – MDA) zu berechnen. Dieser ausschüttungsfähige Höchstbetrag begrenzt Ausschüttungen in Gestalt von Dividenden auf das CET 1-Kapital, neuen erfolgsabhängigen Vergütungen und Zinszahlungen an Inhaber von Additional Tier 1-Wertpapieren.
Die entsprechenden Kapitalanforderungen 2017 lauten für die Tier 1-Kapitalquote 11,01 Prozent und für die Gesamtkapitalquote 13,01 Prozent, basierend auf den Übergangsregeln. Die letzten von der Deutschen Bank zum 30. September 2016 auf Konzernebene berichteten Kapitalquoten betrugen, basierend auf den Übergangsregeln, 12,58 Prozent für die CET 1-Kapitalquote, 14,47 Prozent für die Tier 1-Kapitalquote und 16,15 Prozent für die Gesamtkapitalquote.
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Aktien auf dem Radar:CA Immo, Semperit, Polytec Group, EuroTeleSites AG, Flughafen Wien, Austriacard Holdings AG, Bajaj Mobility AG, Rosenbauer, FACC, Frequentis, Heid AG, Kapsch TrafficCom, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, BTV AG, Amag, EVN, CPI Europe AG, Österreichische Post, Telekom Austria, Porr, Strabag, Verbund, VIG, Bayer, BASF, Fresenius Medical Care, Symrise, SAP, Deutsche Telekom, Siemens Energy.
(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)157816
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VIG
Die Vienna Insurance Group (VIG) ist mit rund 50 Konzerngesellschaften und mehr als 25.000 Mitarbeitern in 30 Ländern aktiv. Bereits seit 1994 notiert die VIG an der Wiener Börse und zählt heute zu den Top-Unternehmen im Segment “prime market“ und weist eine attraktive Dividendenpolitik auf.
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27.12.2016, 2608 Zeichen
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Deutsche Bank veröffentlicht SREP-Anforderungen 2017
Frankfurt am Main, 27. Dezember 2016
Die Deutsche Bank (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) ist von der Europäischen Zentralbank (EZB) über die neuen Mindestkapitalanforderungen für 2017 unterrichtet worden. Sie wurden als Ergebnis des 2016 durchgeführten aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) festgelegt. Die Deutsche Bank hat ab Januar 2017 auf Konzernebene eine Common Equity Tier-1-(CET 1)-Kapitalquote von mindestens 9,51 Prozent (basierend auf den Übergangsregeln) vorzuhalten. Diese CET 1-Kapitalanforderung setzt sich folgendermaßen zusammen: Säule 1 Mindestkapitalanforderung (4,5 Prozent), Säule 2 Kapitalanforderung (2,75 Prozent), Kapitalerhaltungspuffer (1,25 Prozent), antizyklischer Kapitalpuffer (gegenwärtig 0,01 Prozent) und Kapitalpuffer für global systemrelevante Banken (1,00 Prozent).
Die neue SREP-Anforderung an die CET1-Kapitalquote von 9,51 Prozent für 2017 liegt unterhalb der für 2016 geltenden Anforderung von 10,76 Prozent. Die SREP-Anforderung stellt die Schwelle dar, unterhalb derer die Deutsche Bank verpflichtet wäre, den ausschüttungsfähigen Höchstbetrag (Maximum Distributable Amount – MDA) zu berechnen. Dieser ausschüttungsfähige Höchstbetrag begrenzt Ausschüttungen in Gestalt von Dividenden auf das CET 1-Kapital, neuen erfolgsabhängigen Vergütungen und Zinszahlungen an Inhaber von Additional Tier 1-Wertpapieren.
Die entsprechenden Kapitalanforderungen 2017 lauten für die Tier 1-Kapitalquote 11,01 Prozent und für die Gesamtkapitalquote 13,01 Prozent, basierend auf den Übergangsregeln. Die letzten von der Deutschen Bank zum 30. September 2016 auf Konzernebene berichteten Kapitalquoten betrugen, basierend auf den Übergangsregeln, 12,58 Prozent für die CET 1-Kapitalquote, 14,47 Prozent für die Tier 1-Kapitalquote und 16,15 Prozent für die Gesamtkapitalquote.
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