01.12.2016,
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Aktienrückkauf
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 AktG iVm §§ 2, 4 und 5 der
Veröffentlichungsverordnung 2002
Mit Beschluss der 37. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG vom 4. Mai 2016
wurde der Vorstand gem § 65 Abs 1 Z 4 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf
den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 12.000
Stückaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 4. Mai 2016 sowohl
über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben jeweils zum Börsekurs am Tag
der Ausübung der Ermächtigung. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des
Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in
mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§
228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
Der Vorstand hat am 1. Dezember 2016 den Beschluss gefasst, entsprechend dem
Ausmaß der monatlichen Abnahme durch die Arbeitnehmer und leitenden
Angestellten der Gesellschaft sowie durch die Mitglieder der Geschäftsführung,
die leitenden Angestellten und die Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der
Gesellschaft monatlich eigene Aktien bis zu einem Maximalausmaß von 12.000
(zwölftausend) Stück über die Börse rückzuerwerben und diese an den genannten
Personenkreis im Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" als
"Gratisaktien" zur Verfügung zu stellen ("zu veräußern"). Im Rahmen dieser
"Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" stellt die Gesellschaft dem genannten
Personenkreis für je 4 (vier) Stück erworbene Aktien der Gesellschaft eine
"Gratisaktie" zur Verfügung.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des Vorstands
veröffentlicht und die beabsichtigte unentgeltliche Übertragung ("Veräußerung")
eigener Aktien an die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft
sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer
verbundener Gesellschaften bekannt gemacht:
Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 4. Mai 2016 wurde am 6. Mai
2016 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
Das Aktienrückerwerbsprogramm beginnt am 1. Dezember 2016 und endet spätestens
mit Ablauf des 4. November 2018.
Das Aktienrückerwerbsprogramm bezieht sich auf Inhaber lautende Stückaktien der
Gesellschaft.
Das beabsichtigte Volumen des Aktienrückerwerbs beträgt maximal 12.000
(zwölftausend) Stück, das sind maximal 0,03 % (null Komma null drei Prozent)
des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der höchste und niedrigste zu leistende Gegenwert je Aktie ist der Börsekurs am
Tag der Ausübung der Ermächtigung.
Die Art des Rückerwerbs ist der Erwerb von Aktien über die Börse zum Zweck der
Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft sowie an
Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer
verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der
"Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1".
Das Rückerwerbsprogramm wird keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der
Aktien der Gesellschaft haben.
Die Gesellschaft beabsichtigt, gem. § 5 Abs. 4 VeröffentlV 2002 die
Veröffentlichungspflichten nach §§ 6 und 7 VeröffentlV 2002 durch die
Veröffentlichung der Angaben über die Website der Gesellschaft im Internet
(www.rhi-ag.com) zu erfüllen.
Wien, im Dezember 2016
Der Vorstand
Unternehmen: RHI AG
Wienerbergstrasse 9
A-1100 Wien
Telefon: +43 (0)50213-6676
FAX: +43 (0)50213-6130
Email: rhi@rhi-ag.com
WWW:
http://www.rhi-ag.com
Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000676903
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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RHI
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Bildnachweis
1.
Harald Hagenauer (Österr. Post), Markus Hengstschläger, Christoph Boschan (Wiener Börse AG), Fritz Mostböck (Erste Group Bank AG, ÖVFA), Barbara Potisk-Eibensteiner (RHI AG)
, (© C.I.R.A./APA-Fotoservice/Bargad Fotograf/in: Nadine Bargad) >> Öffnen auf photaq.com
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