16.06.2016,
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Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen Bank
International AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie
Abs 1a und Abs 1b AktG sowie zur Veräußerung eigener Aktien auf eine andere Art
als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre (§ 65 Abs 1b AktG)
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 und 3 VeröffentlichungsV 2002
Die Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG, Wien, FN 122119 m,
vom 16. Juni 2016 hat die folgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 65
Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 2 und 3 der VeröffentlichungsV
2002 veröffentlicht werden:
"1. Der Vorstand ist nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und
Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals
befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien ermächtigt.
Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf
insgesamt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen.
Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem
Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 15. Dezember
2018, begrenzt.
Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 1,- pro Aktie,
der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 %
über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der der Ausübung
dieser Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen.
Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen
und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke - mit Ausnahme des
Wertpapierhandels - durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§
189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.
2. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der
Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter
teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu
beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der
Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen
Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen,
Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im
In- oder Ausland oder zum Zweck der Durchführung des "Share Incentive Program"
der Gesellschaft für leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen erfolgt. Weiters kann für
den Fall, dass Wandelschuldverschreibungen auf der Grundlage des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 26. Juni 2013 ausgegeben werden, das
Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden, um (eigene) Aktien an
solche Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem ihnen
gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten Umtausch- oder
Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht haben. Diese
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte
ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum dieser
Beschlussfassung, sohin bis zum 15. Juni 2021.
3. Sowohl dieser Beschluss als auch ein darauf beruhendes Rückkaufprogramm oder
ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren Dauer sind zu
ver¬öffentlichen.
Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 4. Juni 2014
beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 AktG zum Erwerb und zur
Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch auf
den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien."
Den entsprechenden Veröffentlichungspflichten gemäß § 6 und § 7 der
VeröffentlichungsV 2002 wird durch die Veröffentlichung im Internet über die
Website der Gesellschaft, www.rbinternational.com, entsprochen.
Anhänge zur Meldung:
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WWW: www.rbinternational.com
Branche: Banken
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Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange Sprache:
Deutsch
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