03.06.2016,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt
ist der Emittent verantwortlich.
voestalpine AG
Linz, FN 66209 t
ISIN AT0000937503
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 24. ordentlichen
Hauptversammlung der voestalpine AG am Mittwoch, dem 06. Juli 2016, um 10.00
Uhr, im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.
Tagesordnung
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der voestalpine AG, des mit dem
Konzernlagebericht zusammengefassten Lageberichtes, des Vorschlages für die
Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses, des Corporate Governance-Berichtes
sowie des Berichtes des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung über das
Geschäftsjahr 2015/2016 2) Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015/2016 3) Beschlussfassung über die
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015/2016 4)
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2015/2016 5) Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2016/2017
6) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 15 Abs. 2
(Aufsichtsratsvergütung)
Unterlagen zur Hauptversammlung
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 15. Juni 2016 im Internet
unter www.voestalpine.com zugänglich:
Jahresabschluss,\nCorporate Governance-Bericht,\nKonzernabschluss,\nLagebericht (mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst),\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\nBericht des Aufsichtsrates,\njeweils für das Geschäftsjahr 2015/2016;
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6,\n§ 15 Abs. 2 der Satzung mit der vorgeschlagenen Änderung im Änderungsmodus\nFormular für die Erteilung einer Vollmacht,\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht,\nvollständiger Text dieser Einberufung.\nHinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 15. Juni 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, zH Herrn Dr. Christian Kaufmann,
Leiter Recht, Beteiligungen und Compliance, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt dem Namen der
betreffenden Aktionäre, der Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 27.
Juni 2016 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 50304 15 5872 oder
an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, zH Herrn Dr. Christian Kaufmann, Leiter
Recht, Beteiligungen und Compliance, oder per E-Mail
christian.kaufmann@voestalpine.com zugeht, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Die Aktionärseigenschaft
ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
an den Vorstand gestellt werden. Derartige Fragen können an die Gesellschaft
per Post an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, Abteilung Investor Relations,
Herrn DI (FH) Peter Fleischer, per E-Mail an IR@voestalpine.com oder per
Telefax an +43 (0) 50304 55 5581 übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung gem. § 119 AktG Jeder Aktionär ist - unabhängig
von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu
jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.voestalpine.com zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richten sich gemäß § 111 AktG nach dem Anteilsbesitz am
Ende des 26. Juni 2016 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 01. Juli 2016 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen.
Per Post voestalpine AG (in Schriftform) Recht, Beteiligungen und Compliance
zH Herrn Dr. Christian Kaufmann
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 57
Per E-Mail: anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at; jedoch ausschließlich
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4 Absatz 1 SignaturG
Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000937503 im
Text angeben
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN AT0000937503,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\nDie Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 26. Juni 2016 (Ende dieses Tages) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht daran
gehindert, weiterhin frei über ihre Aktien zu verfügen. Teilnahmeberechtigt ist
auch im Falle einer Übertragung der Aktien nur die Person, die zum
Nachweisstichtag die Aktionärsstellung innehatte.
Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post voestalpine AG
Recht, Beteiligungen und Compliance
zH Herrn Dr. Christian Kaufmann
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 57
Per E-Mail: anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at; wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT:
GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000937503 im Text angeben
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.voestalpine.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 05. Juli 2016 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22/4, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr
Dr. Wilhelm Rasinger bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird.
Für die Bevollmächtigung von Dr. Wilhelm Rasinger ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.voestalpine.com ein spezielles Vollmachtsformular
abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten
Adressen für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm
Rasinger vom IVA unter Tel. +43 (0)1 8763343 30, Fax +43 (0)1 8763343 39 oder
E- Mail rasinger@iva.or.at. Der Aktionär hat Herrn Dr. Wilhelm Rasinger
Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Wilhelm
Rasinger bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr.
Wilhelm Rasinger übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom
Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen wird Herr Dr.
Wilhelm Rasinger aufgrund der erteilten Vollmacht kein Stimmrecht ausüben.
Gesamtzahl der Aktien
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 317.851.287,79 eingeteilt in 174.949.163 auf den Inhaber
lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung unmittelbar bzw.
mittelbar 28.597 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 8.975
Aktien wurden gemäß § 67 Absatz 2 iVm § 262 Absatz 29 AktG für kraftlos
erklärt, wovon zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.831 Aktien
noch nicht eingereicht und auf ein Wertpapierdepot gutgeschrieben wurden. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im
Zeitpunkt der Einberufung 174.915.735 Stückaktien. Es bestehen nicht mehrere
Aktiengattungen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9.00
Uhr.
Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder
Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, werden
gebeten, zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis
mitzubringen.
Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können
die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 06. Juli 2016 ab
ca. 10.00 Uhr live im Internet unter www.voestalpine.com verfolgen. Eine
darüber hinausgehende Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt
nicht.
Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil
es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir
bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse
schätzen. Für Rückfragen steht das Investor Relations Team gerne zur Verfügung
(Tel: +43 (0) 50304 15 5221, E-Mail: IR@voestalpine.com)
Linz, im Juni 2016
Der Vorstand
Emittent: voestalpine AG
voestalpine-Straße 1
A-4020 Linz
Telefon: +43 50304/15-9949
FAX: +43 50304/55-5581
Email: IR@voestalpine.com
WWW: www.voestalpine.com
Branche: Metallindustrie
ISIN: AT0000937503
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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voestalpine
Akt. Indikation: 18.31 / 18.34
Uhrzeit: 17:05:43
Veränderung zu letztem SK: 0.63%
Letzter SK: 18.21 ( 1.39%)
Bildnachweis
1.
voestalpine: Finanzergebnisse 3. Quartals 2015/16 , Seite 3/3, komplettes Dokument unter http://boerse-social.com/static/uploads/file_619_voestalpine_finanzergebnisse_3_quartals_201516.pdf
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