28.04.2016,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt
ist der Emittent verantwortlich.
EINLADUNG an die Aktionäre von UNIQA Insurance Group AG mit dem Sitz in Wien zu
der am Montag, 30. Mai 2016, 10.00 Uhr, im UNIQA Tower, A-1029 Wien, Untere
Donaustraße 21, Erdgeschoss, Platinum, stattfindenden 17. ordentlichen
Hauptversammlung
T A G E S O R D N U N G
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses von
UNIQA Insurance Group AG zum 31.12.2015, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts des Vorstands, des Corporate Governance Berichts des
Vorstands sowie des Vorschlags des Vorstands für die Gewinnverwendung mit dem
Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG je für das Geschäftsjahr 2015.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss der Gesellschaft
zum 31.12.2015 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015.
4. Beschlussfassung über Taggelder und Vergütungen an die Mitglieder des
Aufsichtsrats.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017.
6. Beschlussfassung über die Änderung der Ermächtigung des Vorstands gemäß
Beschluss der 16. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26.5.2015,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Ziffer 8 und
Abs 1a und Abs 1b AktG zu erwerben, dahingehend, dass eigene Aktien gemäß
dieser Ermächtigung zu einem Gegenwert von mindestens EUR 1,00 und höchstens
EUR 15,00 je Stückaktie erworben werden dürfen.
7. Wahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats.
UNTERLAGEN
Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft in A-1029 Wien, Untere
Donaustraße 21, UNIQA Tower, auf: (i)Jahresabschluss zum 31.12.2015 samt
Lagebericht; (ii)Konzernabschluss zum 31.12.2015 samt Konzernlagebericht;
(iii)Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2015; (iv) Vorschlag
des Vorstands für die Verwendung des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum
31.12.2015 ausgewiesenen Bilanzgewinns; (v)Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96
AktG für das Geschäftsjahr 2015; (vi)Erklärung der zur Wahl als Mitglied des
Aufsichtsrats vorgeschlagenen Personen gemäß § 87 Abs 2 AktG, d.h. Erklärung
über fachliche Qualifikation, berufliche oder vergleichbare Funktionen sowie
dass kein Grund zur Besorgnis einer Befangenheit bestehe;
(vii)Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2. bis 7.; (viii)Weitergehende Informationen über die
Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG; (ix)Einladung an die
Aktionäre der Gesellschaft zur 17. ordentlichen Hauptversammlung.
Diese Einladung zur 17. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft kann ab
dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung sowie die oben zu (i) bis
(ix) genannten Unterlagen können ab spätestens einschließlich 09.05.2016
jeweils kostenlos bei der Gesellschaft in A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21,
UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, bezogen werden und sind ferner ab
den jeweils genannten Terminen auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung verfügbar.
Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft Formulare für die Erteilung
und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE (§ 106 Z 5 AktG)
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
der Aktien gewesen sein. Ein derartiges Verlangen muss der Gesellschaft
spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit bis spätestens am
09.05.2016, zugehen. Ein solcher Antrag ist schriftlich an die Gesellschaft
unter der Anschrift A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung
Investor Relations, zu richten. Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren
Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem
Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln
und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der Aktionäre, die
das Verlangen stellen, der dem Verlangen ebenfalls anzuschließenden Begründung
und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich an die Gesellschaft unter der Anschrift A-1029 Wien, Untere
Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per Telefax
unter der Faxnummer +43 1 211 75 79 3773 oder per E-Mail an die E-Mail Adresse
hauptversammlung@uniqa.at, wobei bei Übermittlung mit E-Mail das Verlangen dem
E-Mail in Textform (z.B. als pdf) anzuschließen ist, zu richten. Das Verlangen
ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor der
Hauptversammlung, d.h. spätestens am 18.05.2016, zugeht. Bei einem Vorschlag
zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Gemäß § 118 AktG
ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit dies zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten
Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der
Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG erbracht wird. Weitergehende Informationen zu den
Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG sind auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung
zugänglich.
TEILNAHMEBERECHTIGUNG, DEPOTBESTÄTIGUNG, NACHWEISSTICHTAG UND VERTRETUNG (§ 106
Z 6, Z 7 und Z 8 AktG)
Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am
Ende des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind
daher nur jene Aktionäre berechtigt, die am Ende des zehnten Tags vor dem Tag
der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre waren. Nachweisstichtag ist
20.05.2016, 24.00 Uhr (Wiener Zeit). Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am
Nachweisstichtag wird bei depotverwahrten Inhaber-aktien (ausschließlich solche
sind von der Gesellschaft ausgegeben) gegenüber der Gesellschaft durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG geführt, die der Gesellschaft spätestens am
dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 24.05.2016,
schriftlich unter der Anschrift A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA
Tower, Abteilung Investor Relations, oder per Telefax unter der Faxnummer +43
(0)1 8900 500 95 oder per E-Mail an die E-Mail Adresse
anmeldung.uniqa@hauptversammlung.at, wobei bei Übermittlung mit E-Mail die
Depotbestätigung dem E-Mail in Schriftform (z.B. als pdf) anzuschließen ist,
oder mit SWIFT Message Type MT598 an die SWIFT Adresse GIBAATWGGMS unter
Hinweis auf ISIN AT0000821103 zugehen muss. Die Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
auszustellen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen
Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen
werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen. Die
Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut des Aktionärs
auszustellen und hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über
den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen
Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT Code), - Angaben über den Aktionär:
Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer (Firmenbuchnummer) bei juristischen Personen,
Depotnummer bzw andernfalls sonstige Bezeichnung,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Stückaktien des Aktionärs,\nZeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\nDie Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert. Aktionäre können über ihre
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen. Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein
Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung
über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt
hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden.
Jeder Aktionär kann sich der von der Gesellschaft auf ihrer Internetseite
(www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/ Hauptversammlung zur Verfügung
gestellten Formulare bedienen. Die Verwendung dieser Formulare ist nicht
zwingend. Als Service der Gesellschaft steht den Aktionären auf deren Wunsch
Herr Dr. Michael Knap, Vizepräsident des Interessenverbands für Anleger (IVA),
A-1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Für die Erteilung
und den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite (www.uniqagroup.com)
unter Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung gestellte spezielle
Formulare abrufbar. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der
Gesellschaft getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen
Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu
tragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme
mit Herrn Dr. Michael Knap unter Mobil-Telefonnr. +43 664 2138740 oder E-Mail
michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie nachstehend beschrieben,
an die Gesellschaft zu senden. Die Gesellschaft wird dem Bevollmächtigten
Abschriften der Vollmachten zur Verfügung stellen. Allfällige Weisungen zur
Stimmrechtsausübung sind direkt Herrn Dr. Michael Knap zu erteilen. Bitte
beachten Sie, dass Herr Dr. Michael Knap keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum
Stellen von Fragen oder von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennimmt. Die Vollmacht eines Aktionärs muss
der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Die Vollmacht
muss der Gesellschaft bis spätestens 27.05.2016, 16.00 Uhr (letzter Werktag vor
der Hauptversammlung), schriftlich unter der Anschrift A-1029 Wien, Untere
Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per Telefax
unter der Faxnummer +43 (0)1 8900 500 95 oder per E-Mail an die E-Mail Adresse
anmeldung.uniqa@hauptversammlung.at, wobei bei Übermittlung mit E-Mail die
Vollmacht dem E-Mail in Textform (z.B. als pdf) anzuschließen ist, oder mit
SWIFT Message Type MT598 an die SWIFT Adresse GIBAATWGGMS unter Hinweis auf
ISIN AT0000821103 zugehen. Am Tag der Hauptversammlung kann die Vollmacht
ausschließlich persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort übergeben werden. Auf Wunsch wird das auf der Internetseite der
Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular mit der Post zugesandt.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn das depotführende Kreditinstitut zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die
vorstehenden Bestimmungen über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für
den Widerruf der Vollmacht. Die Ausgabe der Stimmkarten für die
Hauptversammlung findet am Tag der Hauptversammlung ab 9.00 Uhr statt. Die
Aktionäre und deren Vertreter werden gebeten, einen amtlichen Lichtbildausweis
zur Feststellung der Identität mitzunehmen. Die Gesellschaft behält sich vor,
die Identität der zur Hauptversammlung erscheinenden Personen (Aktionäre und
deren Vertreter) festzustellen. Sollte die Identitätsfeststellung nicht möglich
sein, können der Einlass und die Teilnahme verweigert werden.
ANGABEN ZUR ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
Hinweis gemäß § 106 Abs 2 lit b AktG: Die Hauptversammlung wird ab Beginn bis
zur Beendigung des Berichts des Vorstandsvorsitzenden zu Tagesordnungspunkt 1.
im Internet übertragen.
GESAMTANZAHL DER AKTIEN UND DER STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG (§
106 Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1 BörseG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 309.000.000,00, das in 309.000.000 nennwertlose Stückaktien
zerlegt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 819.650 eigene Aktien. Die
Gesamtanzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demgemäß zum
Zeitpunkt der Einberufung 308.180.350 Stück. Es bestehen nicht mehrere
Aktiengattungen.
Der Vorstand von UNIQA Insurance Group AG, Wien, im April 2016
Emittent: UNIQA Insurance Group AG
Untere Donaustraße 21
A-1029 Wien
Telefon: 01/211 75-0
Email: investor.relations@uniqa.at
WWW:
http://www.uniqagroup.com
Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000821103
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
Song #56:: Unser Unsro, das Lied, das die europäische Finanz- und Währungskrise löst (Nicht King Kong)
Uniqa
Akt. Indikation: 8.02 / 8.03
Uhrzeit: 19:03:42
Veränderung zu letztem SK: -0.31%
Letzter SK: 8.05 ( -0.12%)
Bildnachweis
1.
Uniqa: Kapitalquoten und Risikoposition verbessert – Ergebnis gesteigert, Seite 3/4, komplettes Dokument unter http://boerse-social.com/static/uploads/file_884_uniqa_kapitalquoten_und_risikoposition_v
>> Öffnen auf photaq.com
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