22.04.2016,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 25. Mai 2016, um 10:00 MEZ
Uhr in der Wiener Stadthalle, Halle F, A-1150 Wien, Roland Rainer Platz 1,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Am Tag der Hauptversammlung, dem 25. Mai 2016, kann die Präsentation der
Tagesordnungspunkte bis zur Generaldebatte ab 10:00 MEZ Uhr live im Internet
verfolgt werden. Die Aufzeichnung steht nach der Hauptversammlung ab 17:00 MEZ
Uhr zur Verfügung.
Tagesordnung
1. Tagesordnungspunkt: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
Lageberichts des Vorstands, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht
sowie des Corporate Governance Berichts, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2015.
2. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Verwendung des im
Jahresabschluss 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015.
4. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015.
5. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung
an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015.
6. Tagesordnungspunkt: Wahlen in den Aufsichtsrat.
7. Tagesordnungspunkt: Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2016.
8. Tagesordnungspunkt: Bericht des Vorstands über den erfolgten Rückerwerb,
den Bestand und die Verwendung eigener Aktien.
Informationen für unsere Aktionäre
Zur Vorbereitung auf die bevorstehende Hauptversammlung stehen unseren
Aktionären spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab dem 04.
Mai 2016, auf unserer Homepage unter
www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung und
www.telekomaustria.com/de/ir/geschaeftsberichte folgende Unterlagen zur
Verfügung: 1. der Geschäftsbericht 2015 samt Konzernabschluss und
Konzernlagebericht, der Jahresabschluss 2015 samt Lagebericht, der Corporate
Governance Bericht, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und der
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015; 2. der Bericht des
Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 über den erfolgten Rückerwerb, den Bestand
und die Verwendung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG;
3. vollständiger Text dieser Einberufung;
4. die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats;
5. Vollmachts- und Widerrufsformulare;
6. Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Diese Unterlagen stehen darüber hinaus auch zu den Geschäftszeiten (werktags
von 08:00 bis 17:00 Uhr MEZ) am Sitz der Gesellschaft Telekom Austria AG,
A-1020 Wien, Lassallestraße 9, zur Einsicht zur Verfügung und werden den
Aktionären über Anfrage (Kontakt: Abteilung Investor Relations, Tel +43 (0)50
664 - 47500 oder E-Mail hauptversammlung.2016@telekomaustria.com) gerne per
Post zugesandt.
Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung: Aktionäre, deren Anteile
zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, können schriftlich (Unterschrift
erforderlich) verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung
am 25. Mai 2016 gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag (jedenfalls auch in deutscher Sprache) samt
Begründung (deutsche Sprache erforderlich) beiliegen (bei Aufsichtsratswahlen
tritt an die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG). Der schriftliche Antrag muss bis
zum 21. Tag vor der Hauptversammlung (sohin dem 04. Mai 2016) bei der Telekom
Austria AG, Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9,
eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit mindestens 3 Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag
mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache
des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf,
nachzuweisen. Weiter muss aus dieser Depotbestätigung ersichtlich sein, dass
der Antragsteller die Aktien im Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 3
Monaten ununterbrochen hält. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen
sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen.
Beschlussvorschläge: Bis zum Ende des 7. Werktages vor der Hauptversammlung
(sohin der 13. Mai 2016) können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform (per Fax an +43 (0)50 664 9 49040 oder per Post an Telekom Austria AG,
Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, oder per E-Mail an
hauptversammlung.2016@telekomaustria.com) Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der anzuschließenden Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die vorgeschlagene
Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis
einer Befangenheit begründen könnten.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als 7 Tage sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionären, die
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Die Gesellschaft wird diesem Antrag
spätestens am 2. Werktag nach Zugang entsprechen, außer wenn 1. er keine
Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG fehlt, 2. er zu
einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen
würde, 3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag
bereits zugänglich gemacht wurde, 4. er den objektiven Tatbestand der üblen
Nachrede (§ 111 StGB) oder der Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt oder sich der
Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, oder 5. die
Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen
und sich nicht vertreten lassen werden. Die Begründung muss nicht zugänglich
gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Schriftzeichen umfasst oder
soweit sie einen Tatbestand im Sinne der Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere
Aktionäre Beschlussvorschläge zu demselben Punkt der Tagesordnung, so kann der
Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen zusammenfassen. Die
Beschlussvorschläge sind jedenfalls auch in deutscher Sprache zu übermitteln;
eine deutsche Version für die Begründungen ist erforderlich.
Hingewiesen wird darauf, dass jeder Aktionär berechtigt ist, in der
Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen
Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der
Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird.
Auskunftsrecht: Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen
einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft
darf verweigert werden, soweit 1. sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.
Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.
Teilnahme: An unserer Hauptversammlung können Aktionäre teilnehmen und
anlässlich dieser Hauptversammlung die Aktionärsrechte ausüben, die am Ende des
10. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 15. Mai
2016, 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien), Aktionäre unserer Gesellschaft sind. Die
Aktionärseigenschaft ist mittels Depotbestätigung in deutscher oder englischer
Sprache nachzuweisen, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung
bei der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten Sie, dass diese Frist am
20. Mai 2016 endet. Die Depotbestätigungen sind in Schriftform (firmenmäßige
Fertigung erforderlich) an die Faxnummer +43 (0)50 664 9 49040 oder per Post an
Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße
9, oder an hauptversammlung.2016@telekomaustria.com (Depotbestätigung im
PDF-Format dem E-Mail angefügt) zu senden. Die Depotbestätigungen können auch
per SWIFT wie folgt gesendet werden: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598;
wobei unbedingt die ISIN AT 0000720008 im Text anzugeben ist.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten: 1.
den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC); 2. den
Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen
zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen, falls vorhanden, das
Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsstaat geführt wird; 3. die Nummer des Depots und falls keine
Depotnummer vorhanden ist, eine sonstige Bezeichnung;
4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN AT 0000720008;
5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
Nachweisstichtag, das ist der 15. Mai 2016, 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien),
bezieht.
Aktionäre können Vertreter bestellen. Die Vollmacht oder deren Widerruf kann
an die Gesellschaft per Post (Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations,
A-1020 Wien, Lassallestraße 9), per Fax (+43 (0)50 664 9 49040) oder per E-Mail
(hauptversammlung.2016@telekomaustria.com; im PDF-Format gescannt dem E-Mail
angefügt) gesendet werden. Die Vollmacht bzw. der Widerruf können auch per
SWIFT wie folgt gesendet werden: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598; wobei
unbedingt die ISIN AT 0000720008 im Text anzugeben ist. Die Vollmacht bzw. der
Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MEZ des Vortages der Hauptversammlung
(sohin dem 24. Mai 2016) eingelangt sein. Danach ist die Vollmacht bzw. der
Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der
Registrierung vorzulegen. Für die Vollmacht oder deren Widerruf ist zumindest
Textform erforderlich. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Um die Administration
der Vollmachten zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, die auf unserer Homepage
befindlichen Formulare zu verwenden.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, A-1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung
in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Frau
Dr. Brigitta Schwarzer, MBA, bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten
wird. Für ihre Bevollmächtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an eine
der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post, SWIFT) für die Übermittlung
von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Frau Dr. Schwarzer, MBA, unter Tel. +43 (0) 664
8121058 oder E-Mail office@inara.at.
Der Aktionär hat Frau Dr. Brigitta Schwarzer, MBA, Weisungen zu erteilen,
wie sie (oder allenfalls ein von Frau Dr. Brigitta Schwarzer, MBA,
bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Frau Dr. Brigitta
Schwarzer, MBA, übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom
Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreterin keine
Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennimmt.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und Sicherheitskontrolle zu
ermöglichen, werden die Teilnehmer gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte bringen Sie einen
amtlichen Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten
beginnt um 09:00 Uhr MEZ.
Die Stadthalle Wien ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. U-Bahnlinie
U6, Station "Burggasse/Stadthalle") gut erreichbar.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung: Das
Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.449.274.500 ist geteilt in 664.500.000
auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 415.159
eigene Aktien, wobei diese einem Stimmverbot unterliegen. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 664.084.841.
Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung
Wien, 23. April 2016 Der Vorstand
International Securities Identification Number (ISIN) AT 0000720008
Emittent: Telekom Austria AG
Lassallestrasse 9
A-1020 Wien
Email: investor.relations@telekomaustria.com
WWW: www.telekomaustria.com/ir
Branche: Telekommunikation
ISIN: AT0000720008
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
Börsepeople im Podcast S15/24: Alois Wögerbauer
Telekom Austria
Akt. Indikation: 7.72 / 7.86
Uhrzeit: 07:33:46
Veränderung zu letztem SK: 0.13%
Letzter SK: 7.78 ( 0.65%)
Bildnachweis
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