30.03.2016,
9789 Zeichen
Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
Mit Beschluss der Hauptversammlung der ANDRITZ AG vom 30.03.2016 wurde der
Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, nach Maßgabe der Bestimmungen des
Aktiengesetzes eigene Aktien zu erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung
vorher nochmal befasst werden muss, gegebenenfalls diese Aktien der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Der Anteil der zu
erwerbenden und aufgrund zeitlich vorangehender Ermächtigungen bereits
erworbenen Aktien darf 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht
übersteigen. Der Gegenwert pro Stückaktie darf jeweils den anteiligen Betrag
pro Aktie am Grundkapital nicht unterschreiten. Der höchste beim Rückerwerb zu
leistende Gegenwert pro Stückaktie darf nicht mehr als 10% über dem
durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser
Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage an der Wiener Börse liegen. Die
Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist derzeit mit 30 Monaten
seit der Beschlussfassung in der Hauptversammlung vom 30.03.2016 begrenzt. Die
Gesellschaft hält aufgrund dieser bzw. zeitlich vorangehender Ermächtigungen
gegenwärtig 1.924.699 Stück eigene Aktien.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG beabsichtigen nunmehr von
der erteilten Ermächtigung zum Aktienrückerwerb Gebrauch zu machen und zu
beschließen, eigene Aktien der Gesellschaft im Rahmen des
Aktienoptionsprogrammes 2016 an leitende Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE sowie
Mitglieder des Vorstands zuzuteilen. Bei den im Dokument angeführten
Aktien-Anzahlen handelt es sich um Maximalangaben. Die tatsächlich zu
übertragene Anzahl an eigenen Aktien hängt von der tatsächlichen Zielerreichung
aus dem angeführten Programm ab, kann wesentlicher geringer ausfallen und hängt
insbesondere noch von einem Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats der
ANDRITZ AG ab, welcher separat veröffentlicht wird.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG erstatten gemäß § 95 Abs 6
AktG iVm § 159 Abs 2 Z 3 AktG den nachfolgenden Bericht über die beabsichtigte
Einräumung von Aktienoptionen an leitende Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE sowie
Mitglieder des Vorstands:
1. Zielsetzung und Grundsätze des Programms Zielsetzung des Programms ist es,
die Höhe der variablen Entlohnung direkt an die Ergebnis- und
Kursentwicklung des Unternehmens zu binden. Damit wird auch der im
österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) vorgeschlagenen
Empfehlung, dass "ein Stock Option Plan auf vorher festgelegte
Vergleichsparameter, wie z.B. die Wertentwicklung von Aktienindices,
Kursziele oder geeignete Benchmarks, zu beziehen ist" (Regel 28),
entsprochen.
Das Management von ANDRITZ soll sich dadurch auch stärker an den Zielen der
Aktionäre der Gesellschaft orientieren und auch am erreichten Erfolg
partizipieren. Ebenso wird die Wartefrist zur Ausübung der Optionen gemäß
EU-Vergütungsempfehlung und gemäß dem ÖCGK auf mindestens drei Jahre
festgelegt. Ferner ist für die Teilnehmer am Optionsprogramm auch ein
Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien für die gesamte Dauer des Programms
notwendig.
Solche Beteiligungsprogramme sind heute bei börsennotierten Gesellschaften
üblich und verbreitet. Dazu ist es erforderlich, dem Management die Möglichkeit
zum Erwerb von Aktien der ANDRITZ AG anbieten zu können. Das Optionsprogramm
ist daher auch ein notwendiges Mittel zur Mitarbeiterbindung und trägt zur
Erhöhung der Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber bei. Das
Aktienoptionsprogramm soll für das Management von ANDRITZ einen zusätzlichen
Anreiz schaffen, mit ihren Leistungen zum Erfolg der ANDRITZ AG und der
ANDRITZ-GRUPPE beizutragen, indem sie als (zukünftige) Aktionäre und
Miteigentümer der Gesellschaft an diesem Erfolg teilhaben können.
2. Anzahl und Aufteilung der zu gewährenden Aktienoptionen; Dauer des Programms
Es sollen rund 100-120 leitende Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE sowie die
Mitglieder des Vorstands in das Aktienoptionsprogramm einbezogen werden. Die
Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je nach
Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands
jeweils 37.500 betragen. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft
rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Insgesamt können maximal
1.300.000 Aktienoptionen begeben werden. Davon entfallen 150.000
Aktienoptionen auf die vier Mitglieder des Vorstands, der Rest auf leitende
Angestellte.
Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms soll am 1. Mai 2019 beginnen und am
30. April 2021 enden.
3. Ausübungsbedingungen 3.1. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer
Aktie.
3.2. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom
1.5.2016 bis zur etwaigen Ausübung der Optionen (nur nach Erfüllung der unter
3.4. beschriebenen Ausübungsbedingungen) ununterbrochen in einem aktiven
Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zur ANDRITZ-GRUPPE gehörenden
Gesellschaft gestanden haben, wobei von diesen Erfordernissen im Einzelfall aus
wichtigen Gründen abgesehen werden kann. Weitere Voraussetzung ist ein
Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest EUR 20.000 für leitende
Angestellte und EUR 40.000 für Mitglieder des Vorstands, das spätestens zum
Zeitpunkt der Zuteilung der Optionen am 1.6.2016 erbracht werden muss. Dieses
Eigeninvestment muss bis zu einer allfälligen Ausübung der Optionen
ununterbrochen von den am Optionsprogramm 2016 teilnehmenden Personen gehalten
werden und bei Ausübung nachgewiesen werden.
Berechtigte Personen, die aufgrund der Teilnahme am laufenden
Aktienoptionsprogramm bereits ein Eigeninvestment geleistet haben, können
dieses Eigeninvestment für das neue Beteiligungsprogramm verwenden.
Aktien, welche in Stiftungen gehalten werden, bei denen berechtigte Personen
Stifter und Begünstigter sind, können auch als Eigeninvestment herangezogen
werden. Personen, die bisher noch nicht am Beteiligungsprogramm teilgenommen
haben, müssen bis spätestens 1.6.2016 ihr Eigeninvestment nachweisen.
3.3. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen (im Folgenden "der
Ausübungspreis") ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der
ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 109. ordentliche Hauptversammlung vom
30. März 2016 folgenden Kalenderwochen.
3.4. Es können insgesamt höchstens so viele Aktien bezogen werden, wie
Optionen begeben wurden.
Die Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2019 bis 30. April 2021 (=
Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn
der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 2018 bis 30. April 2019 mindestens 15% über dem in 3.3. ermittelten Ausübungspreis liegt und\nder Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2017 oder der Gewinn je Aktie des Geschäftsjahrs 2018 (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) mindestens 15% über dem Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2015 liegt,\n oder wenn
der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 2019 bis 30. April 2020 mindestens 20% über dem unter Punkt 3.3. ermittelten Ausübungspreis liegt und\nder Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2018 oder der Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2019 mindestens 20% über dem Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2015 liegt. Für die Ermittlung des Gewinns je Aktie ist der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Konzernabschluss des jeweils relevanten Jahres maßgeblich. Im Zweifel entscheidet darüber der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.\n Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der Optionen
sofort nach Beginn der Ausübungsfrist (Punkt 2.), 25% der Optionen nach drei
Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten bezogen werden.
3.5. Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die
Gesellschaft ausgeübt werden.
4. Anzahl und Aufteilung der bereits eingeräumten Optionen auf Arbeitnehmer,
leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder unter Angabe der
jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien Derzeit sind aus laufenden
Optionsprogrammen 982.500 Aktienoptionen für 78 Führungskräfte begeben.
Davon entfallen insgesamt 150.000 Aktienoptionen auf die Mitglieder des
Vorstands bzw. insgesamt 75.000 Aktienoptionen auf ehemalige
Vorstandsmitglieder, der Rest auf leitende Angestellte. Die Anzahl der je
berechtigter Führungskraft gewährten Aktienoptionen beträgt je nach
Verantwortungsbereich bis zu 20.000. Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug
zu einer Aktie.
5. Allgemeines 5.1. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar.
5.2. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner
Behaltefrist.
5.3. Sollte sich durch die Nichterreichung bzw. erwartete Nichterreichung
der ergebnisbezogenen Voraussetzung gem. 3.4 aus der Bilanzierung der Optionen
ein Ertrag in der jeweils laufenden Periode ergeben, so wird dieser Ertrag bei
der Berechnung des Gewinns pro Aktie für die Zwecke dieses Optionsprogramms
nicht berücksichtigt.
Graz, im März 2016
Der Vorstand Der Aufsichtsrat
Unternehmen: Andritz AG
Stattegger Straße 18
A-8045 Graz
Telefon: +43 (0)316 6902-0
FAX: +43 (0)316 6902-415
Email: welcome@andritz.com
WWW: www.andritz.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
Wiener Börse Party #642: ATX rauf, Beobachtungsliste-Blick, morgen Kinder-Roadshow AT&S in Wien, Weinen mit der Gen Z
Andritz
Akt. Indikation: 52.45 / 52.85
Uhrzeit: 22:58:41
Veränderung zu letztem SK: 0.77%
Letzter SK: 52.25 ( 0.87%)
Bildnachweis
1.
ATX-Komitee u.a. zu Cross, Andritz, voestalpine, Seite 1/4, komplettes Dokument unter http://boerse-social.com/static/uploads/file_143_wiener_borse_atx_komitee.pdf
>> Öffnen auf photaq.com
Aktien auf dem Radar:Palfinger, Immofinanz, Kapsch TrafficCom, Flughafen Wien, EuroTeleSites AG, Addiko Bank, Rosgix, Telekom Austria, RBI, SBO, Uniqa, ams-Osram, Oberbank AG Stamm, Agrana, Amag, CA Immo, Erste Group, EVN, FACC, OMV, Österreichische Post, VIG, Wienerberger.
Rosinger Group
Die Rosinger Group ist einer der führenden Finanzkonzerne in Mitteleuropa und in den Geschäftsfeldern "Eigene Investments" sowie "hochspezialisierte Beratungsleistungen" aktiv. Mit bisher mehr als sechzig Börsenlistings und IPOs weltweit gehört die Rosinger Group auch an der Wiener Börse zu den maßgeblichen Playern.
>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner
Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER