29.03.2016,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Semperit Aktiengesellschaft Holding mit dem Sitz in Wien
FN 112544 g
ISIN: AT0000785555
Einladung zur 127. Ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 26. April 2016,
um 10:00 Uhr MESZ, im Tech Gate Vienna, Donau City Str. 1, 1220 Wien,
stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der Semperit Aktiengesellschaft
Holding ein.
Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, einen Lichtbildausweis mitzunehmen und sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Begebung der Stimmkarten
ist ab 09:00 Uhr MESZ.
TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt
Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts (§ 96 AktG) für das Geschäftsjahr 2015
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016
6. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
7. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats
8. Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden Ermächtigung des
Vorstands zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) bei
gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG
(genehmigtes Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage samt Ermächtigung des
Vorstands zum teilweisen Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende
Satzungsänderung
9a. Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden Ermächtigung des
Vorstands gemäß § 174 AktG bei gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands zur
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 AktG samt Ermächtigung zum
teilweisen Ausschluss des Bezugsrechts
9b. Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden bedingten
Kapitalerhöhung gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG bei gleichzeitiger bedingter
Kapitalerhöhung gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG zum Zweck der Bedienung der
Wandelschuldverschreibung gemäß Tagesordnungspunkt 9a. und die entsprechende
Satzungsänderung
10a. Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden Ermächtigung zum
Rückkauf eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG vom 29. April 2014 bei
gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands zum Rückkauf und gegebenenfalls zur
Einziehung eigener Aktien bis zum gesetzlich höchst zulässigen Ausmaß von 10%
des Grundkapitals für die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung in der
Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats
10b. Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden Ermächtigung gemäß §
65 Abs. 1b AktG vom 29. April 2014 bei gleichzeitiger Ermächtigung des
Vorstands gemäß § 65 Abs. 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere
Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und
über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der
Aktionäre zu beschließen
11. Weitere Satzungsänderungen in § 2, § 7, § 15, § 18 und § 24
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 5. April 2016
zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft,
Modecenterstrasse 22, 1031 Wien,
Abteilung Investor Relations, auf:
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2015;
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 11;\nBericht des Vorstandes gemäß § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG zu TOP 8;\nBericht des Vorstandes gemäß § 174 Abs. 4 iVm § 153 Abs. 4 AktG zu TOP 9;\nBericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1b iVm § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4\n AktG zu TOP 10; - Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den
Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 5. April
2016 außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.semperitgroup.com/ir zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG Ergänzung
der Tagesordnung (§ 109 AktG) Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile
zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten
vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Bei einem Vorschlag zur Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung
der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Der Wortlaut des Tagesordnungspunkts und des Beschlussvorschlags müssen
(auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in
der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Ein solches Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es in
Schriftform spätestens am 5. April 2016 der Gesellschaft ausschließlich an eine
der nachfolgenden Adressen zugeht:
Per Post oder Boten:
Semperit AG Holding
z. Hd. Rechtsabteilung
Modecenterstrasse 22
1031 Wien
Per E-Mail: investor@semperitgroup.com, wobei bei der Übermittlung per
E-Mail eine qualifizierte elektronische Signatur gemäß § 4 SigG erforderlich
ist
Beschlussvorschläge zur Tagesordnung (§ 110 AktG) Gemäß § 110 AktG können
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, zu jedem
Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats zusammen
mit den Namen der betreffenden Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2
AktG.
Der Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung
vorgelegt werden.
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Ein solches Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es in
Textform spätestens am 15. April 2016 der Gesellschaft unter einer der
nachfolgenden Adressen zugeht:
Per Post oder Boten:
Semperit AG Holding
z. Hd. Rechtsabteilung
Modecenterstrasse 22
1031 Wien
Per Telefax: +43 (0)1 / 79777 - 601
Per E-Mail: investor@semperitgroup.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite
der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Abs. 2 AktG nur dann
abzustimmen, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird.
Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf
Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch
auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen.
Werden in der Hauptversammlung eines Mutterunternehmens (§ 189a Z 6 UGB) der
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt, so erstreckt sich die
Auskunftspflicht auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
mindestens sieben Tage vor Beginn der ordentlichen Hauptversammlung durchgehend
zugänglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.
Anträge in der ordentlichen Hauptversammlung (§ 119 AktG) Gemäß § 119 AktG
sind jeder Aktionär, der Vorstand und der Aufsichtsrat berechtigt, in der
ordentlichen Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu
stellen. Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als
Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden.
Gemäß § 87 Abs. 6 AktG müssen bei einer börsenotierten Gesellschaft
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß §
87 Abs. 2 AktG für jede vorgeschlagene Person spätestens am fünften Werktag vor
der Hauptversammlung, somit am 19. April 2016, auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person
nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Die Stellung eines
entsprechenden Antrags in der Hauptversammlung ist demnach nicht möglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der
übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag
der Hauptversammlung, somit am 16. April 2016, 24:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag
Hauptversammlung). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,
wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien: Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für
den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 21. April 2016,
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.
Per Post oder Boten:
Notare Huppmann, Poindl & Partner
Brandstätte 6
1010 Wien
Per Telefax: +43 (0) 1 512 28 65-21
Per E-Mail: semperit2016hv@nhp.at, wobei die Depotbestätigung in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Per SWIFT: GIBAATWGGMS
(Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000785555 in Text angeben).
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG: Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat
zumindest folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-CODE), - Angaben
über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das
Register und Registernummer, unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsstaat geführt wird,
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000785555,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt und gegebenenfalls den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung\n bezieht.
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft
als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, 16. April
2016, 24:00 Uhr MESZ, beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Die Depotbestätigung bedarf zumindest der Textform.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können über ihre
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein
Mitglied des Vorstandes oder Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten:
Notare Huppmann, Poindl & Partner
Brandstätte 6
1010 Wien
Per Telefax: +43 (0) 1 512 28 65-21
Per E-Mail: semperit2016hv@nhp.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich: bei
Registrierung zur Hauptversammlung
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 21. April 2016 unter
einer der obengenannten Adressen einzulangen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.semperitgroup.com/ir abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
das für die Übermittlung von Depotbestätigungen oben Ausgeführte sinngemäß.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung
in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass
Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird.
Für die Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir ein spezielles Vollmachtsformular
abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten
Adressen (Telefax, E-Mail, Post/Bote, persönlich bei Registrierung) für die
Übermittlung von Vollmachten zugehen muss.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343 - 30, +43 664 2138740,
Fax +43 1 8763343 - 39 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at.
Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser
(oder allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter)
das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft
beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 21.358.996,53
und ist in 20.573.434 auf Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, wovon
20.573.434 Aktien in der Hauptversammlung stimmberechtigt sind. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Wien, im März 2016
Der Vorstand
Emittent: Semperit AG Holding
Modecenterstrasse 22
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 79 777-210
FAX: +43 1 79 777-602
Email: investor@semperitgroup.com
WWW: www.semperitgroup.com
Branche: Kunststoffe
ISIN: AT0000785555
Indizes: WBI, ATX Prime, ViDX, Prime Market, ATX Global Players
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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Semperit
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Letzter SK: 11.52 ( 0.17%)
Bildnachweis
1.
Semperit Halbjahreszahlen 2015, Seite 3/3, komplettes Dokument unter http://boerse-social.com/static/uploads/file_309_semperit_halbjahreszahlen_2015.pdf
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