29.03.2016,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft Ternitz, FN
102999w (die "Gesellschaft")Homepage: www.sbo.at
E I N L A D U N G
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am Mittwoch
dem 27. April 2016 um 10 Uhr in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2,
("Stadthalle"), stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
mit folgender Tagesordnung:
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang und
Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses gemäß
IFRS samt Konzernanhang und -lagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlages des
Vorstandes, jeweils zum 31. Dezember 2015 sowie des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015.
2) Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
das Geschäftsjahr 2015.
4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2015.
5) Wahl der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2016.
6) Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß §
13 Absatz 4 der Satzung.
7)
Wahlen in den Aufsichtsrat.
8) a) Beschlussfassung über den Widerruf der in der Hauptversammlung am 23.
April 2014 beschlossenen Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb eigener
Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG.
b) Beschlussfassung über die für die Dauer von höchstens 30 Monaten vom Tag
der Beschlussfassung an gültige Ermächtigung an den Vorstand gemäß § 65 Absatz
1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG zum Erwerb eigener Aktien der
Gesellschaft bis zu maximal 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, der
Festsetzung des niedrigsten und höchstens Gegenwertes gemäß § 65 Absatz 1
Ziffer 8 AktG, sowie zur Festsetzung der Rückkaufbedingungen.
c) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, erworbene eigene
Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8
AktG einzuziehen, und die Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung
von Aktien ergeben, zu beschließen, oder wieder zu veräußern sowie die
Veräußerungsbedingungen hiefür festzusetzen. Der Handel mit eigenen Aktien ist
jedenfalls als Zweck des Erwerbs gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG
ausgeschlossen.
d) Beschlussfassung über den Widerruf der in der Hauptversammlung am 25.
April 2012 für 5 Jahre beschlossenen Ermächtigung gemäß § 65 Absatz 1b AktG,
mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot
unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts bzw. Bezugsrechts der Aktionäre zu
beschließen unter gleichzeitiger neuerlicher Beschlussfassung über die für
höchstens 5 Jahre vom Tag der Beschlussfassung an gültige Ermächtigung an den
Vorstand gemäß § 65 Absatz 1b AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die
Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse
oder ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts der
Aktionäre zu beschließen.
Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG): Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung von
Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,
richtet sich gemäß § 111 Abs. 1 und 2 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des
10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem
Anteilsbesitz am 17. April 2016, 24.00 Uhr. Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär
ist und dies der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 22. April 2016 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
per Post: Schoeller-Bleckmann
Oilfield Equipment AG
Hauptstraße 2
2630 Ternitz, oder
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 65
per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang;
TIF, PDF, etc)
per SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT 598; unbedingt ISIN AT0000946652 im
Text angeben
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen, hat die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu
enthalten und sich auf den genannten Nachweisstichtag zu beziehen.
Depotbestätigungen werden ausschließlich in deutscher und englischer Sprache
entgegengenommen.
Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG): Jeder Aktionär, der zur
Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine
natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen (§§ 113, 114
AktG). Der Bevollmächtigte nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates
darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person
erteilt werden. Die Vollmacht muss in Textform gemäß § 13 Abs. 2 AktG erteilt
werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls der Textform. Die Vollmacht bzw deren
Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden.
Vollmachten können bis spätestens 26. April 2016, 16.00 Uhr per Post an die
Gesellschaft, 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, per Telefax (+43 (0)1 8900 500 65)
oder per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at übermittelt werden.
Anderenfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw deren Widerruf bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für die
Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist das auf der Homepage
(www.sbo.at) der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte
Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs. 3 AktG). Ein Vollmachtsformular
wird auf Verlangen auch per Post zugesandt.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG): Aktionären, deren
Anteile alleine oder zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen,
steht gem. § 109 AktG das Recht zu, schriftlich zu verlangen, dass Punkte auf
die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der
Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens
am 6. April 2016, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, zugehen.
Weiters steht Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen eins von
Hundert des Grundkapitals erreichen, gem. § 110 AktG das Recht zu, der
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung zu übermitteln und zu verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebten
Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 18. April 2016, an der
Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, oder per Telefax unter +43 (0)2630 315501
zugeht.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist (§ 118 AktG).
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten
Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der entsprechende
Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird. Die Depotbestätigung darf zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Weitgehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118
und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sbo.at)
zugänglich.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§
106 Z 9 AktG): Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG geben wir
bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 16.000.000,-- beträgt und in 16.000.000 auf
Inhaber lautende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,-
unterteilt ist. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 29. März 2016) 18.000 eigenen Aktien, für
die das Stimmrecht gemäß § 65 Abs. 5 AktG nicht ausgeübt werden kann. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt daher zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (Stichtag 29. März 2016)
15.982.000.
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 6. April 2016 auf der
Homepage der Gesellschaft (www.sbo.at/Investor Relations/Hauptversammlung)
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
Jahresabschluss gemäß UGB zum 31. Dezember 2015 samt Anhang und Lagebericht;\nCorporate Governance-Bericht;\nKonzernabschluss gemäß IFRS zum 31. Dezember 2015 samt Konzernanhang und -lagebericht;\nGewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes (Tagesordnungspunkt 2);\nBericht des Aufsichtsrates;\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8;\nBericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 8\nErklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG.\n Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zB
Reisepass oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der
Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.
Ternitz, im März 2016
Der Vorstand
Emittent: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
Hauptstrasse 2
A-2630 Ternitz
Telefon: 02630/315110
FAX: 02630/315101
Email: sboe@sbo.co.at
WWW:
http://www.sbo.at
Branche: Öl und Gas Exploration
ISIN: AT0000946652
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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Wiener Börse Party #792: ATX zum Ultimo etwas fester, Immofinanz liefert gut und dank Thomas Rybnicek heisst es Handle with Care
SBO
Akt. Indikation: 29.20 / 29.45
Uhrzeit: 22:59:55
Veränderung zu letztem SK: 0.26%
Letzter SK: 29.25 ( 0.86%)
Bildnachweis
1.
Was die BSNgine am 19.5. Abends u.a. ausspuckte:
- die SBO-Aktie verlor am Dienstag 7,26 Prozent, das war der sechstgrösste Tagesverlust eines ATX-Titels 2015. Am 23.1. büsste RBI 9,69 Prozent
Aktien auf dem Radar:Pierer Mobility, voestalpine, Amag, Immofinanz, CA Immo, EuroTeleSites AG, Frequentis, Rosgix, Warimpex, Wienerberger, Kapsch TrafficCom, AT&S, Frauenthal, Gurktaler AG Stamm, Polytec Group, Wolftank-Adisa, Porr, Oberbank AG Stamm, UBM, Palfinger, Zumtobel, Addiko Bank, Agrana, Erste Group, EVN, Flughafen Wien, OMV, Österreichische Post, S Immo, Telekom Austria, Uniqa.
Evotec
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