16.10.2015, 5474 Zeichen
Die RWE-Aktie (WKN 703712) profitierte kurzfristig vom bestandenen Atom-Stresstest. Allerdings bleibt das Marktumfeld für die Versorger schwierig, so dass Anleger eine gewisse Absicherung nicht außer Acht lassen sollten.
Zwischendurch kursierten allerhand Schreckensszenarien in Bezug auf zu geringe Rückstellungen der großen deutschen Energieversorger RWE und E.ON. Kritik wurde laut: Die Unternehmen hätten ihr Geld lieber noch stärker für den zukünftigen Rückbau der Kernkraftwerke und die Lagerung des radioaktiven Mülls sparen sollen, statt es großzügig an die Anteilseigner auszuschütten. Jetzt kam aber die Bestätigung vonseiten der Regierung, dass diese Sorgen hinsichtlich zu geringer Rückstellungen übertrieben waren.
In einem Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums zur Überprüfung der Kernenergie-Rückstellungen (Stresstest) wurde keine Beanstandung der Bilanzierung festgestellt. Demnach würden die von den Konzernen gebildeten Rückstellungen sogar über den internationalen Vergleichswerten liegen. Zudem seien bei einem effizienten Rückbau große Kostensenkungspotenziale vorhanden. Die Szenarien mit hohen Rückstellungswerten sieht das Ministerium wiederum als unrealistisch an. Das Gutachten hat ferner festgestellt, dass die Vermögen der Konzerne in der Lage sind, die Verpflichtungen selbst im Worst-case-Szenario zu erfüllen. Das Bundeskabinett wird wie verabredet in Kürze eine Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs einsetzen und das „Nachhaftungsgesetz“ beschließen.
Positiv werten unsere DZ BANK Analysten, dass im Stresstest keine Beanstandung der Bilanzierung festgestellt wurde und sich keine akuten Rückstellungserhöhungen ableiten lassen. Mit den Kernaussagen des Stresstests hat sich aus Analystensicht auch die Verhandlungsposition gegenüber der einzusetzenden Kommission bzw. der Politik verbessert. RWE könne sich nun konstruktiv in mögliche Lösungsansätze, wie etwa eine Fondslösung oder eine Stiftung, einbringen. In der DZ BANK Researchabteilung hat man daher den fairen Wert für die RWE-Aktie von 13,00 auf 14,00 Euro erhöht. Aufgrund der ersten stark positiven Kursreaktionen auf den bestandenen Stresstest wurde das Anlageurteil von „Kaufen“ auf „Halten“ geändert.
Trotz der guten Nachrichten sind die Risiken in Bezug auf das RWE-Geschäft jedoch nicht vollständig verschwunden. Das fundamentale Umfeld ist unverändert ungünstig. Insbesondere die deutschen Stromfutures notieren auf Rekordtiefs. Dies wird sich laut Analysteneinschätzung negativ auf die Ergebnisse der nächsten Jahre bei den Essenern auswirken. Ferner erwarten unsere DZ BANK Analysten eine deutliche Dividendenkürzung. Angesichts solcher Risiken ist eine gewisse Absicherung für Anleger umso wichtiger. Diese erreicht man zum Beispiel mit Discountzertifikaten. Hierbei dient der Rabatt eines solchen Zertifikats im Vergleich zum aktuellen Aktienkurs als Sicherheitspuffer. Zusätzlich steigt der Kurs und damit Performance eines Zertifikats auf die RWE-Aktie, wenn eine Dividendenkürzung erfolgt. Mögliche Aktienkursverluste infolge einer Dividendenkürzung belasten jedoch neben der Aktie auch das Zertifikat.
Im Fall von RWE könnte sich das Discountzertifikat der DZ BANK (WKN: DG7TLL) auf die Stammaktie des DAX-Konzerns anbieten. Für den Abschlag (Discount) im Vergleich zum aktuellen Aktienkurs (12,25 Euro) von 21 Prozent ist der Auszahlungsbetrag auf den Höchstbetrag (Cap) von 11,00 Euro begrenzt. Eine Teilnahme an einer positiven Wertentwicklung der Aktie über den Cap hinaus erfolgt nicht. Notiert die RWE-Aktie am 21.10.2016 (Bewertungstag) auf oder über dem Cap, kommt es zu der maximalen Auszahlung des Discountzertifikats von 11,00 Euro. In diesem Fall hat das Discountzertifikat bei einem aktuellen Kaufkurs von 9,57 Euro seine maximale Rendite von knapp 14,50 Prozent per annum erreicht. Notiert die RWE-Aktie am Bewertungstag unter dem Cap, erhält der Anleger eine Rückzahlung in Euro in Höhe des Aktienkurses. Fällt die RWE-Aktie am Laufzeitende unter den aktuellen Kaufpreis des Discountzertifikats von 9,57 Euro erleidet der Anleger einen Verlust.
Stand 14.10.2015/ Ein Gastkommentar von Stefano Angioni, eniteo
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