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27.08.2015, 5657 Zeichen

C-Quadrat mit Klarstellung zur Konzession

"Entgegen anders lautenden Meldungen in diversen Medien legt C-QUADRAT nicht generell die Wertpapierkonzession zurück, sondern die C-QUADRAT Kapitalanlage AG plant Ihre Konzession nach dem Investmentfondsgesetz zurückzulegen und im Gegenzug eine Wertpapierkonzession nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) zur weiteren Ausübung ihrer bisherigen Asset Management Aktivitäten zu erlangen.

Nur in der börsennotierten Muttergesellschaft der C-QUADRAT Kapitalanlage AG, der C-QUADRAT Investment AG, wurde die Wertpapierkonzession zurückgelegt, da von dieser bereits längere Zeit keine unter das WAG 2007 fallende Aktivitäten mehr ausgeübt worden sind!"

( Andreas Wimmer, Vorstand)


Andreas Wimmer, C-Quadrat, beim Deutschen Eigentkapitalforum
>> Bildauswahl durch die BSNgine, zum Originalzusammenhang

 

 
Commerzbank-ad-hoc-Team will Heta-Lösung

"Wirtschaft und Finanzen/Banken/Börsen und Märkte/Kärnten

HETA: Größte Gläubigergruppe der HETA zur Mitarbeit an
einvernehmlicher Lösung bereit =

Wien (OTS) - 

~
• Ad Hoc Gruppe zu konstruktiven Verhandlungen bereit
• Forderung nach optimaler Verwertung des Restvermögens der HETA in
einem transparenten und fairen Abwicklungsprozess
• Vollständige Befriedigung der Gläubiger machbar
~
Eine aus internationalen Finanzinstitutionen bestehende Gruppe von
Gläubigern der HETA mit Forderungen im Nominalbetrag von ca. EUR 2,5
Mrd. ("Ad Hoc Gruppe") begrüßt die Mitteilung der HETA vom 13. August
2015 über die beabsichtigte Erteilung von Informationen an Gläubiger.

Im Zusammenhang mit der Aussage von Finanzminister Schelling im
Wirtschaftsblatt vom 14. August 2015, dass Verhandlungen der einzige
Weg seien, einen Konkurs Kärntens abzuwenden, wertet die Ad Hoc
Gruppe die angekündigte Informationserteilung als Beginn
konstruktiver Verhandlungen.

Die Ad Hoc Gruppe ist bereit, in konstruktive Verhandlungen
einzutreten mit dem Ziel, gemeinsam mit der HETA, dem Land Kärnten
und allen beteiligten öffentlichen Stellen an einer Lösung zu
arbeiten. Ein erster Eckpunkt einer solchen Lösung muss die optimale
Verwertung der Vermögenswerte der HETA in einem transparenten und
fairen Abwicklungsprozess sein. Dies ist im Interesse aller Gläubiger
der HETA und des Landes Kärnten, das aufgrund der Ausfallsbürgschaft
für die Verbindlichkeiten haftet. 

Darüber hinaus muss eine Lösung für die Haftung Kärntens erarbeitet
werden, welche dem Land Kärnten eine zukunftsorientierte Wahrnehmung
seiner Aufgaben ermöglicht und gleichzeitig die vollständige
Erfüllung der Forderungen aller nicht nachrangigen und vom Land
Kärnten besicherten Gläubiger der HETA sicherstellt. Die Ad hoc
Gruppe ist davon überzeugt, dass eine derartige Lösung möglich ist.
Ein solches Ergebnis belastet das Land Kärnten weit weniger als jede
andere Vorgangsweise, insbesondere eine Insolvenz. 

Den Bund trifft aufgrund seiner Rolle als Alleineigentümer der HETA
seit 2009 und des von verschiedenen unabhängigen Stellen
(Griss-Kommission, Rechnungshof) konstatierten "Multiorganversagens"
im Zusammenhang mit der HETA eine besondere Verantwortung für die
derzeitige Situation. Eine einvernehmliche Lösung ist daher
jedenfalls im Interesse des Bundes.

Die Ad Hoc Gruppe bildet - soweit ersichtlich - den größten
Zusammenschluss an HETA-Gläubigern. Ihre Mitglieder halten nicht
nachrangige Anleihen, die von der Hypo Alpe-Adria-Bank International
AG (nunmehr HETA), begeben wurden und mit einer Haftung des Landes
Kärnten ausgestattet sind. Die Anleihen gelten aufgrund der Haftung
des Landes sogar als "mündelsichere Wertpapiere" (§ 215 ff. ABGB).
Der Verfassungsgerichtshof unterstreicht in seinem kürzlich
ergangenen HaaSanG-Erkenntnis ihre "qualifiziert gesicherte Stellung"
(G 239/2014-27, S. 140). Das Vertrauen in die Haftung des Landes
Kärnten spiegelte sich auch in den niedrigeren Zinssätzen auf die
Anleihen wider.

Auch aufgrund dieser Umstände wird der Umgang mit der HETA und der
Haftung eines österreichischen Bundeslandes international genau
beobachtet. Eine rasche, dem berechtigten Vertrauen in die Haftung
eines österreichischen Bundeslandes und internationalen Standards
entsprechende Lösung ist daher im Interesse aller Beteiligten und der
nachhaltigen Reputation des Finanzplatzes Österreich geboten. Die Ad
Hoc Gruppe kann mit der langjährigen internationalen Erfahrung ihrer
Mitglieder aus komplexen finanziellen Restrukturierungen einen
wichtigen Beitrag leisten und ist bereit, an einer solchen Lösung
mitzuarbeiten. 

Die Ad Hoc Gruppe wird von der internationalen Rechtsanwaltskanzlei
Kirkland & Ellis, der österreichischen Wirtschaftskanzlei Binder
Grösswang und dem Restrukturierungsberater Gleacher Shacklock mit
Sitz in London beraten.

Zwtl.: Über die Ad Hoc Gruppe

Die Ad Hoc Gruppe besteht aus internationalen Finanzinstitutionen und
bildet -  soweit ersichtlich -  den größten Zusammenschluss von
HETA-Gläubigern. Ihre Mitglieder halten nicht nachrangige Anleihen,
die von der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG (nunmehr HETA ASSET
RESOLUTION AG) begeben und mit einer Haftung des Landes Kärnten
ausgestattet sind. Diese Anleihen gelten aufgrund der Haftung des
Landes in Österreich sogar als "mündelsichere Wertpapiere". 

Zu den Mitglieder der Ad Hoc-Gruppe gehören u.a.:

Commerzbank AG
Cyrus Capital Partners, L.P.
Farallon Capital Europe LLP 
FMS Wertmanagement AöR 
Knighthead Capital Management, LLC
N.V. Bank Nederlandse Gemeenten 
Pacific Investment Management Company, LLC (PIMCO) 
Redwood Capital Management, LLC"

Commerzbank

 
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    27.08.2015, 5657 Zeichen

    C-Quadrat mit Klarstellung zur Konzession

    "Entgegen anders lautenden Meldungen in diversen Medien legt C-QUADRAT nicht generell die Wertpapierkonzession zurück, sondern die C-QUADRAT Kapitalanlage AG plant Ihre Konzession nach dem Investmentfondsgesetz zurückzulegen und im Gegenzug eine Wertpapierkonzession nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) zur weiteren Ausübung ihrer bisherigen Asset Management Aktivitäten zu erlangen.

    Nur in der börsennotierten Muttergesellschaft der C-QUADRAT Kapitalanlage AG, der C-QUADRAT Investment AG, wurde die Wertpapierkonzession zurückgelegt, da von dieser bereits längere Zeit keine unter das WAG 2007 fallende Aktivitäten mehr ausgeübt worden sind!"

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    HETA: Größte Gläubigergruppe der HETA zur Mitarbeit an
    einvernehmlicher Lösung bereit =

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    • Ad Hoc Gruppe zu konstruktiven Verhandlungen bereit
    • Forderung nach optimaler Verwertung des Restvermögens der HETA in
    einem transparenten und fairen Abwicklungsprozess
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    ~
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    Gläubigern der HETA mit Forderungen im Nominalbetrag von ca. EUR 2,5
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    2015 über die beabsichtigte Erteilung von Informationen an Gläubiger.

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    Weg seien, einen Konkurs Kärntens abzuwenden, wertet die Ad Hoc
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    konstruktiver Verhandlungen.

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    und allen beteiligten öffentlichen Stellen an einer Lösung zu
    arbeiten. Ein erster Eckpunkt einer solchen Lösung muss die optimale
    Verwertung der Vermögenswerte der HETA in einem transparenten und
    fairen Abwicklungsprozess sein. Dies ist im Interesse aller Gläubiger
    der HETA und des Landes Kärnten, das aufgrund der Ausfallsbürgschaft
    für die Verbindlichkeiten haftet. 

    Darüber hinaus muss eine Lösung für die Haftung Kärntens erarbeitet
    werden, welche dem Land Kärnten eine zukunftsorientierte Wahrnehmung
    seiner Aufgaben ermöglicht und gleichzeitig die vollständige
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