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Fit für die Pensionsvorsorge, die älter aussieht, als sie sein sollte (Tina Kothbauer)

Bild: © www.shutterstock.com, Laufen, Läufer, Trailrunning, Wasser, http://www.shutterstock.com/de/pic-111026789/stock-photo-t...

Autor:
Tina Kothbauer

Tina Kothbauer ist Spezialistin in Finance in der Finanzdienstleistungsbranche 

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26.02.2015, 7734 Zeichen
Von der heutigen Übung einige Worte zur Fitnessmotivation, wie wir sie von Fitnessbloggern kennen: Fast jedem von uns ist bewußt, dass wir vorsorgen müssen - die meisten von uns spüren das auch. Und genau auf diese Situation möchte ich in diesem Blog zu zwei Motivationen eingehen, da ich in der Babyboom Generation, in den 1960ern geboren bin, die eine Auswirkung auf das System hat, da ab 2030 das System ins Wanken geraten wird. Ab diesem Jahr geht die Schere prägnant zwischen Erwerbstätigen und Versorgten auf, sodaß 2 Beschäftigte auf 1 Pensionisten geht, was eine erhöhte Belastung für den Staat bedeutet.
 
Aufgrund dieses demographischen Wandels stehen immer mehr Rentner immer wenigen Berufstätigen gegenüber. Laut Wirtschaftsforschungsinstitut Eco Austria wird die staatliche Pension drastisch schrumpfen und ab 2025 um (!) 25 Prozent sinken. Die Kosten für die Altenpflege nehmen hingegen zu. Dabei haben die staatlichen Pensionsleistungen schon in den letzten Jahren deutlich nachgelassen. Allein durch sämtliche Reformen des staatlichen Pensionssystems seit 1989 sind die zu erwartenden Pensionen bereits um 30 Prozent niedriger als zuvor.

Die extrinsische Motivation
 
Diese gilt es in den Mittelpunkt zu rücken, weil es unabdingbar ist, das der Staat endlich zu Taten schreitet.
Einige Pensionisten wandern in Länder mit niedrigeren Lebenshaltungskosten aus, was ja nicht nur steuerlich gesehen, für Österreich schlecht ist. #altersruhe-im-ausland
 
Umsichtigkeit mit Vermögen der Steuerzahler - Pensionslücke was nun?
Steuererleichterungen - Harmonisierung für ein besseres Gemeinwohl in Österreich

Kritik bei der Inflationsgerechtigkeit - Eindämmung Tarif auf “Rädern”
Ein längst überfälliges Thema bezüglich mehrfacher Aufforderungen, die Bemessungsgrundlagen entsprechend der Inflation anzupassen und eine Progressionsschärfung anzugehen. Mit der Aufforderung der Einführung von regelmäßigen Progressionsberichten des BmF soll die Problematik zumindest latent steuerpolitsche Aufmerksamkeit behalten.
 
Vorallem ist die Verkleinerung (!) des Topfes an Sonderausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden können, für die Koalitionspartner einer der Kernpunkte, um einen Teil der Entlastung zu finanzieren.
 
Bei der Familienbeihilfe ist hier die Rede von der letzten Anpassung vor 2014 seit 2002. Die letzte Anpassung der Familienbeihilfe mit Juli 2014 beträgt lediglich nur ca. 4,06 % zum Vorjahr, gemessen an der Inflation sämtlicher Vorjahre, somit ein beträchtlicher Wertverlust, der nicht einmal einer Wertanpassung entspricht.
 
Lohnsteuer: Die bisherige Konsequenz, dass Gehaltsvalorisierungen (2014 ca. 2,02%) zu ca. 50% der Steuern zukommt und daß dadurch dem Arbeitnehmer durch die Valorisierung  (im Schnitt 1,88%) abzüglich VPI (2014 1,7%) nichts bleibt - durch kalte Progression laut Schätzung ca. 2,7 Mrd. Euro zusätzliche Steuereinnahmen für 2014.
 
Aufforderung Österreich - Freibetrag für Zinsen wie Deutschland
In Deutschland ist es seit 2009 möglich, gemäß eines Freistellungsauftrages, dass Zinsen über den Sparerpauschbetrag nicht versteuert werden. Die ersten 801 Euro Zinsen für Alleinstehende und 1602 Euro Zinsen für Verheiratete sind steuerfrei. Zinsen über diesen sogenannten Sonderpauschbetrag werden versteuert. Dies gilt für Zinsen auf Taggeld, Girokonto, Festgelder und Bausparverträge. Wer Kinder oder Enkel hat, kann durch einen Teil der Übertragung des Kapitalvermögens, darüber hinaus Steuern sparen, ohne dass sie ihr Anrecht auf Kindergeld verlieren. Dies gilt auch für Kinder in Berufsausbildung.
 
Sonderausgaben
Der bisher angebotene Sonderausgabentopf ist bei Einkünften bis 36.400 Euro im Ausmaß eines Viertels  absetzbar. Zwischen 36.400 und 60.000 Euro reduziert sich der abzugsfähige Betrag gleichmäßig. Ab 60.000,- Euro können keine „Topfsonderausgaben“ mehr geltend gemacht werden. Diese Sonderausgaben sollten auch gemäß der Inflationsrate jährlich angepasst werden.
 

Betriebliche Pensionsvorsorge in Österreich unterdurchschnittlich

Neben der staatlichen Pensionsvorsorge (1. Säule) wird zwischen der betrieblichen (2. Säule und kollektive Form) und der privaten Altersvorsorge (3. Säule) unterschieden. #FAQ Altersvorsorge

In Österreich können lediglich rund 20 Prozent der Dienstnehmer eine betriebliche Pensionszahlung erwarten (in manchen europäischen Ländern beträgt dieser Anteil ab 51 Prozent).Quelle: BTV Vier Länder Bank

So ist es für jede Privatperson unabdingbar, sich um eine eigene finanzielle Vorsorge zu kümmern. Diese stellt die dritte Säule dar und ist notwendig. 

Ein Aufruf der Dienstnehmerschaft eine Initiative zur Erweiterung der Betriebsvereinbarung für Pensionsvorsorge, stellt der Betriebsrat an den Arbeitgeber für eine aktive Optionsvorsorge der Belegschaft.


Die intrinsische Motivation
 
Ich empfehle, diese gewisse Übung in regelmäßigen Abständen zu machen: den Vorsorgebedarf unter Einbeziehung des aktuellen Standes des staatlichen Pensionskontos und der aktuellen Lebenssituation neu zu kalkulieren, um die Vorsorge mit Bedacht schrittweise zu erweitern und zu optimieren.
 
Ausgangspunkt Pensionslücke, was nun?
Warum nicht nur das neue staatliche Pensionskonto Anlass sein sollte, sich intensiv mit der eigenen Zukunftvorsorge zu beschäftigen. Es rentiert sich,Vergleiche, auch wenn diese zeitraubend sind und einige Beratungstermine bedeuten, zwischen Vorsorgemodellen anzustellen.
 
Möglichkeiten der Pensionsvorsorge
- Freiwillige Höherversicherung der ASVG Pension, die als Sonderausgabe geltend gemacht werden, die Leistungen sind zu 75% steuerfrei. Leistungen, die aus §108 EStG “prämienbegünstigten” Beiträgen resultieren, sind zur Gänze steuerfrei.
- Pensionskassen, Versicherungen, Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) und schlussendlich der Eigenveranlagung. 
Pensionskassen haben hingegen zu Versicherern eine niedrige Kostenquote. 
Seit 2013 haben Versicherer die Verwaltungskostenquote zugunsten der Versicherten gesenkt, 2013 auf 2,3% und auch geringere Provisionskosten.
 
Verschiedene Beratungsunternehmen bieten  ein individuelles Vorsorgegutachen an. 
Das Gesamtpaket beinhaltet Berechnungen über zu erwartende Pensionsleistungen aus staatlicher, betrieblicher und privater Vorsorge, sowie die Einarbeitung von Möglichkeiten zur Optimierung der zukünftigen Pensionsleistungen unter Berücksichtigung der spezifischen Situation des Kunden. #vorsorgegutachten
 
Starke Werte der Unternehmer für Dienstnehmer
Unternehmen profitieren als attraktiver Arbeitgeber weit mehr mit Sozialleistungen von Pensionskassenlösungen versus Pensionsrückstellung, die als Verpflichtung positioniert im Fremdkapital der Bilanz ist, anstatt als gewinnmindernde Aufwände in der GuV und nachhaltig zusätzliche Kosten dem Unternehmen sparen könnten, wie z.B. meist externe versicherungsmathematische Rückstellungsberechnungen und Prüfungskosten des Wirtschaftsprüfers und letztendlich in der Auszahlungsphase Ressourcen in der eigenen Personalabteilung fordert.
 
Benefit für Unternehmen eines Pensionskassenmodells: es können Varianten von Gehaltsumwandlungs-modellen versus tourlichen Gehaltsvalourisierungen in Form von Fixbeiträgen oder % Gehalt, kombiniert nach objektiven Differenzierungskriterien je Mitarbeiter, laut gesetzlicher Reglementierung, ausgestaltet werden, die zusätzlich Lohnnebenkosten senken.
 
Pensionsrückstellungen stellen eine bedeutende wirtschaftliche Grösse dar: 
Allein bei den 54 österreichischen ATX-Prime Unternehmen beträgt das Rückstellungsvolumen etwa 7,5 Mrd. Euro. Mehr als 21,3 % nur für Pensionszusagen sind an Pensionskassen, Fonds, Stiftungen oder Versicherungen ausgelagert und etwa 290 Mio. Euro an Pensionsverpflichtungen sind in der Bilanz nicht ausgewiesen. Dies geht aus einer Analyse des Versicherungsberaters Arithmetica, Versicherungs- und finanzmathematische Beratungs-GmbH hervor. 

(26.02.2015)

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    26.02.2015, 7734 Zeichen
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    So ist es für jede Privatperson unabdingbar, sich um eine eigene finanzielle Vorsorge zu kümmern. Diese stellt die dritte Säule dar und ist notwendig. 

    Ein Aufruf der Dienstnehmerschaft eine Initiative zur Erweiterung der Betriebsvereinbarung für Pensionsvorsorge, stellt der Betriebsrat an den Arbeitgeber für eine aktive Optionsvorsorge der Belegschaft.


    Die intrinsische Motivation
     
    Ich empfehle, diese gewisse Übung in regelmäßigen Abständen zu machen: den Vorsorgebedarf unter Einbeziehung des aktuellen Standes des staatlichen Pensionskontos und der aktuellen Lebenssituation neu zu kalkulieren, um die Vorsorge mit Bedacht schrittweise zu erweitern und zu optimieren.
     
    Ausgangspunkt Pensionslücke, was nun?
    Warum nicht nur das neue staatliche Pensionskonto Anlass sein sollte, sich intensiv mit der eigenen Zukunftvorsorge zu beschäftigen. Es rentiert sich,Vergleiche, auch wenn diese zeitraubend sind und einige Beratungstermine bedeuten, zwischen Vorsorgemodellen anzustellen.
     
    Möglichkeiten der Pensionsvorsorge
    - Freiwillige Höherversicherung der ASVG Pension, die als Sonderausgabe geltend gemacht werden, die Leistungen sind zu 75% steuerfrei. Leistungen, die aus §108 EStG “prämienbegünstigten” Beiträgen resultieren, sind zur Gänze steuerfrei.
    - Pensionskassen, Versicherungen, Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) und schlussendlich der Eigenveranlagung. 
    Pensionskassen haben hingegen zu Versicherern eine niedrige Kostenquote. 
    Seit 2013 haben Versicherer die Verwaltungskostenquote zugunsten der Versicherten gesenkt, 2013 auf 2,3% und auch geringere Provisionskosten.
     
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    Unternehmen profitieren als attraktiver Arbeitgeber weit mehr mit Sozialleistungen von Pensionskassenlösungen versus Pensionsrückstellung, die als Verpflichtung positioniert im Fremdkapital der Bilanz ist, anstatt als gewinnmindernde Aufwände in der GuV und nachhaltig zusätzliche Kosten dem Unternehmen sparen könnten, wie z.B. meist externe versicherungsmathematische Rückstellungsberechnungen und Prüfungskosten des Wirtschaftsprüfers und letztendlich in der Auszahlungsphase Ressourcen in der eigenen Personalabteilung fordert.
     
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