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EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / Ergebnisse zur Hauptversammlung

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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14.08.2014, 21049 Zeichen



Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informieren wir Sie über die Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der am 14. August 2014 um 10:00 Uhr in der Stadthalle Wien, Halle F, A-1150 Wien, Roland Rainer Platz 1, stattgefundenen außerordentlichen Hauptversammlung.
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 966.183.000 ist geteilt in 443.000.000 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.
1. Tagesordnungspunkt: Wahlen in den Aufsichtsrat
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
"Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates, die von der Hauptversammlung gewählt werden, wurde von neun auf zehn Mitglieder erhöht."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 352.500.376 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 79,57 % Ja-Stimmen: 351.848.391 Nein-Stimmen: 651.985 Enthaltungen: 24.953.364
"Herr Carlos José García Moreno Elizondo Ph.D., geb. 06.01.1957, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.452.225 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen: 353.572.913 Nein-Stimmen: 23.879.312 Enthaltungen: 6.727
"Herr Alejandro Cantu Jimenez J.D., geb. 26.04.1972, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.461.568 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,21 % Ja-Stimmen: 353.677.342 Nein-Stimmen: 23.784.226 Enthaltungen: 4.175
"Herr Mag. jur. Stefan Pinter, geb. 15.04.1978, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.460.467 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,21 % Ja-Stimmen: 353.701.076 Nein-Stimmen: 23.759.391 Enthaltungen: 2.705
"Herr Carlos M. Jarque M.Sc. Ph.D., geb. 18.10.1954, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.457.717 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen: 353.676.501 Nein-Stimmen: 23.781.216 Enthaltungen: 4.640
"Herr Mag. jur. Reinhard Kraxner, geb. 07.05.1970, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.443.826 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen: 353.701.372 Nein-Stimmen: 23.742.454 Enthaltungen: 18.211
"Herr Oscar Von Hauske Solís MBA, geb. 01.09.1957, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.458.245 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,21 % Ja-Stimmen: 354.560.881 Nein-Stimmen: 22.897.364 Enthaltungen: 3.160
"Herr Ronny Pecik, geb. 04.03.1962, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.458.041 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen: 353.152.422 Nein-Stimmen: 24.305.619 Enthaltungen: 3.341
"Frau Dr. Elisabetta Castiglioni, geb. 01.10.1964, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Ihre Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.460.100 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,21 % Ja-Stimmen: 354.155.325 Nein-Stimmen: 23.304.775 Enthaltungen: 1.745
"Herr Mag. Günter Leonhartsberger, geb. 12.07.1968, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.453.055 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen: 353.682.022 Nein-Stimmen: 23.771.033 Enthaltungen: 6.195
"Herr Ing. Rudolf Kemler, geb. 09.05.1956, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.444.388 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen: 354.136.733 Nein-Stimmen: 23.307.655 Enthaltungen: 2.702
2. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2014 (§ 169 AktG) gegen Bareinlage. Dementsprechend wird § 4 der Satzung angepasst.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
"Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um einen Nennbetrag von höchstens EUR 483.091.500,-- durch Ausgabe von bis zu 221.500.000 auf Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen, auch in mehreren Tranchen, zu erhöhen (auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG), den Ausgabebetrag, die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten festzusetzen, insbesondere die jungen Aktien auch für das Geschäftsjahr, in dem die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals in das Firmenbuch eingetragen wird, mit einer Gewinnberechtigung ab Beginn dieses Geschäftsjahrs auszustatten, mit der Maßgabe und unter der Voraussetzung, dass der Nettoemissionserlös für die Gesellschaft Euro 1.000.000.000,-- nicht übersteigt. Als Nettoemissionserlös gilt der Gesamtemissionserlös abzüglich aller aus der Emission resultierenden und von der Gesellschaft zu tragenden externen Kosten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung der Gesellschaft zu beschließen, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2014 ergeben."
In § 4 der Satzung wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt:
"Genehmigtes Kapital 2014: Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um einen Nennbetrag von höchstens EUR 483.091.500,-- durch Ausgabe von bis zu 221.500.000 auf Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen, auch in mehreren Tranchen, zu erhöhen (auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG), den Ausgabebetrag, die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten festzusetzen, insbesondere die jungen Aktien auch für das Geschäftsjahr, in dem die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals in das Firmenbuch eingetragen wird, mit einer Gewinnberechtigung ab Beginn dieses Geschäftsjahrs auszustatten, mit der Maßgabe und unter der Voraussetzung, dass der Nettoemissionserlös für die Gesellschaft Euro 1.000.000.000,-- nicht übersteigt. Als Nettoemissionserlös gilt der Gesamtemissionserlös abzüglich aller aus der Emission resultierenden und von der Gesellschaft zu tragenden externen Kosten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung der Gesellschaft zu beschließen, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2014 ergeben."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.442.356 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen: 370.396.012 Nein-Stimmen: 7.046.344 Enthaltungen: 1.392
3. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 5, 8, 9, 11, 12, 17 und 18
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
"Die Satzung wird in den §§ 5, 8, 9, 11, 12, 17 und 18 wie folgt geändert:
- § 5: In Absatz (3) werden der zweite und dritte Satz gestrichen sowie ein neuer zweiter Satz "Wenn ein Vorsitzender bestellt ist, steht ihm kein Dirimierungsrecht zu." eingefügt. § 5 Absatz (3) lautet daher wie folgt:
(3) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wenn ein Vorsitzender bestellt ist, steht ihm kein Dirimierungsrecht zu.
- § 8: In Absatz (4) wird im ersten Satz das Wort "nur" durch das Wort "jedenfalls" ersetzt. § 8 Absatz (4) lautet daher wie folgt:
(4) Scheiden gewählte Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Funktionsperiode aus dem Aufsichtsrat aus, so ist eine Ersatzwahl jedenfalls dann unverzüglich vorzunehmen, wenn die Zahl der gewählten Aufsichtsratsmitglieder unter drei sinkt. Die Funktionsdauer solcherart gewählter Mitglieder dauert, falls die Hauptversammlung nichts anderes beschließt, bis zum Ablauf der Funktionsperiode der ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder. Die Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig.
- § 9: In Absatz (1) wird im ersten Satz die Wortfolge "oder zwei" gestrichen. § 9 Absatz (1) lautet daher wie folgt:
(1) Der Aufsichtsrat wählt unverzüglich nach seiner Wahl einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Wahl erfolgt für deren gesamte Funktionsperiode als Aufsichtsratsmitglieder, wenn der Aufsichtsrat nichts anderes beschließt.
- § 9: In Absatz (3) wird das Wort "die" durch das Wort "sein" ersetzt. § 9 Absatz (3) lautet daher wie folgt:
(3) Der Vorsitzende und sein Stellvertreter können ihre Funktionen jederzeit unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist schriftlich an den Aufsichtsrat zurücklegen, auch ohne dass sie gleichzeitig aus dem Aufsichtsrat ausscheiden.
- § 9: In Absatz (4) wird im ersten Satz die Wortfolge "einer seiner" durch das Wort "sein" ersetzt. § 9 Absatz (4) lautet daher wie folgt:
(4) Scheidet im Laufe einer Funktionsperiode der Vorsitzende oder sein Stellvertreter aus seinem Amt aus, hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl für den Ausgeschiedenen vorzunehmen. Die Wiederwahl ist zulässig.
- § 9: In Absatz (5) wird die Wortfolge "Die Stellvertreter des Vorsitzenden haben, wenn sie in Vertretung des Vorsitzenden handeln" durch die Wortfolge "Der Stellvertreter des Vorsitzenden hat, wenn er in Vertretung des Vorsitzenden handelt" ersetzt. § 9 Absatz (5) lautet daher wie folgt:
(5) Der Stellvertreter des Vorsitzenden hat, wenn er in Vertretung des Vorsitzenden handelt, die gleichen Rechte und Pflichten wie dieser.
- § 11: In Absatz (1) wird im ersten Satz die Wortfolge "einer seiner Stellvertreter, anwesend sind" durch die Wortfolge "sein Stellvertreter, anwesend sind; die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat kann jedoch für bestimmte Fälle die Anwesenheit des Vorsitzenden als Voraussetzung für die Beschlussfähigkeit vorsehen." ersetzt. § 11 Absatz (1) lautet daher wie folgt:
(1) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Aufsichtsratsmitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens die Hälfte der Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, anwesend sind; die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat kann jedoch für bestimmte Fälle die Anwesenheit des Vorsitzenden als Voraussetzung für die Beschlussfähigkeit vorsehen. Als anwesend gilt auch ein Mitglied, das über Videokonferenz teilnimmt, die die unmittelbare Gegenseitigkeit, Vertraulichkeit und Authentizität der Kommunikation ermöglicht ("qualifizierte Videokonferenz"). Der Vorsitzende bestimmt die Art der Sitzung und kann insbesondere von der Möglichkeit der Einberufung einer qualifizierten Videokonferenzsitzung Gebrauch machen, wenn die Dringlichkeit der Abhaltung einer Sitzung oder die Ortsabwesenheit von Aufsichtsratsmitgliedern diese im Interesse der Gesellschaft geboten erscheinen lassen.
- § 11: In Absatz (4) wird der dritte Satz durch den Satz "Dem Vorsitzenden steht kein Dirimierungsrecht zu." ersetzt. § 11 Absatz (4) lautet daher wie folgt:
(4) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltung gilt nicht als Stimmabgabe. Dem Vorsitzenden steht kein Dirimierungsrecht zu.
- § 11: In Absatz (6) wird im zweiten Satz die Wortfolge "einer seiner" durch das Wort "sein" ersetzt. Weiters wird nach dem zweiten Satz folgender neuer Halbsatz eingefügt: "; die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat kann jedoch für bestimmte Fälle die Anwesenheit des Vorsitzenden als Voraussetzung für die Beschlussfähigkeit vorsehen." § 11 Absatz (6) lautet daher wie folgt:
(6) Rundlaufverfahren: In dringenden Fällen kann der Vorsitzende schriftlich oder fernmündlich, per Telefax oder E-Mail, per Internet oder Bildtelefonie ("einfache Videokonferenz") abstimmen lassen, ohne dass der Aufsichtsrat in einer Sitzung zusammentritt, wenn kein Aufsichtsratsmitglied diesem Verfahren innerhalb einer Woche nach Versendung der Unterlagen schriftlich widerspricht. Ein Beschluss kommt zustande, wenn alle Aufsichtsratsmitglieder zur Stimmabgabe eingeladen wurden und sich mindestens die Hälfte der Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, am Rundlaufverfahren beteiligen; die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat kann jedoch für bestimmte Fälle die Anwesenheit des Vorsitzenden als Voraussetzung für die Beschlussfähigkeit vorsehen. Stimmenthaltungen zählen bei Feststellung der Beschlussfähigkeit mit, sind jedoch bei Ermittlung des Beschlussergebnisses nicht zu berücksichtigen. Die Vertretung durch andere Aufsichtsratsmitglieder ist im Rundlaufverfahren nicht zulässig.
§ 12: Absatz (2) wird gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze ändert sich daher, sodass die bisherigen Absätze (3), (4), (5), (6) und (7) neu nummeriert zu den Absätzen (2), (3), (4), (5) und (6) werden.\n§ 17: In § 17 wird ein neuer Absatz (3) eingefügt, lautend wie folgt:\n Array
"Solange die Republik Österreich direkt oder indirekt zumindest 25% plus eine Aktie am Grundkapital der Gesellschaft hält, bedürfen Beschlüsse gemäß § 149 AktG und § 174 AktG, soweit Instrumente betroffen sind, die ein Wandlungsrecht oder eine Wandlungsverpflichtung in Aktien der Gesellschaft beinhalten, sowie Änderungen dieser Satzungsbestimmung einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Diese Mehrheitserfordernisse entfallen, ohne dass es einer Satzungsänderung bedarf, sobald die Beteiligung der Republik Österreich erstmals unter 25% plus eine Aktie am Grundkapital fällt. Stichtag ist die entsprechende Beteiligungsmeldung der Gesellschaft gemäß § 92 BörseG oder deren Nachfolgebestimmung. Sofern die Tagesordnung einer Hauptversammlung im ersten Satz dieses Absatzes genannte Gegenstände enthält, hat der Vorsitzende im Rahmen seiner Versammlungsleitung gemäß § 116 Absatz 1 in Verbindung mit § 121 Absatz 1 AktG zu Beginn der Hauptversammlung festzustellen, ob die im ersten Satz dieses Absatzes genannten Mehrheitserfordernisse anwendbar sind."
Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze ändert sich daher, sodass die bisherigen Absätze (3) und (4) neu nummeriert zu den Absätzen (4) und (5) werden.
- § 18: In Absatz (1) wird die Wortfolge "einer seiner" gestrichen und durch das Wort "sein" ersetzt. § 18 Absatz (1) lautet daher wie folgt:
(1) Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates; ist weder er noch sein Stellvertreter persönlich erschienen oder zur Leitung der Versammlung bereit, so leitet der zur Beurkundung beigezogene Notar die Versammlung zur Wahl eines Vorsitzenden."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.442.487 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen: 352.350.831 Nein-Stimmen: 25.091.656 Enthaltungen: 608
4. Tagesordnungspunkt: Genehmigung von Vergleichen mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern.
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
4.1. Genehmigung eines Vergleiches mit Herrn Ing. Mag. Rudolf Fischer. Die Eckpunkte des abzuschließenden Vergleichs sind:
Herr Ing. Mag. Fischer verpflichtet sich, zusätzlich zu den bereits geleisteten EUR 500.000, zu folgenden zwei Zahlungen: a) sogleich EUR 1.250.000,- b) binnen 4 Wochen ab Vergleichsabschluss EUR 750.000,-

Mit Erfüllung des Vergleichs sind sämtliche Schadenersatz- oder Bereicherungsansprüche aus Sachverhalten, die der Telekom Austria AG zum 22.05.2014 im Wege der Akteneinsicht in den Strafverfahren bekannt oder erkennbar sind, bereinigt und verglichen. Der Vergleich bleibt unabhängig davon aufrecht, wie allfällige Strafverfahren ausgehen. Dies gilt auch, wenn Herr Ing. Mag. Rudolf Fischer in sämtlichen Verfahren freigesprochen werden sollte. Ansprüche aus allfälligen rechtswidrigen Leistungen und Zahlungen als "kick-back" dritter Personen an Ing. Mag. Rudolf Fischer sind nicht verglichen, wovon ein ungeklärter Sachverhalt, der von den Behörden noch untersucht wird, mit einem Betrag bis EUR 200.000,- ausgenommen ist.
Das Regressrisiko gegenüber Mithaftenden trägt Herr Ing. Mag. Fischer.
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.438.515 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen: 377.415.026 Nein-Stimmen: 23.489 Enthaltungen: 2.968
4.2. Genehmigung der Rahmenbedingungen für einen Vergleich mit Herrn Dr. Stefano Colombo Die Eckpunkte des abzuschließenden Vergleichs sind:
Herr Dr. Stefano Colombo verpflichtet sich, zusätzlich zu den bereits geleisteten EUR 196.000,- einen weiteren Betrag von EUR 3.130.000,- an Telekom Austria AG zu bezahlen.
Mit Erfüllung des Vergleichs sind sämtliche aus Sachverhalten, die Telekom Austria AG zum 14.08.2014 im Wege der Akteneinsicht in den diversen Strafverfahren und aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss bekannt oder erkennbar sind, ableitbare Ansprüche auf Schadenersatz oder Bereicherungsausgleich sowie sämtliche Ansprüche der Telekom Austria AG und ihren Konzernunternehmen gegen Herrn Dr. Stefano Colombo aus seiner vormaligen Tätigkeit für die Telekom Austria AG, welche sich auf Umstände gründen, die der Telekom Austria AG und deren Konzernunternehmen bekannt sind, endgültig bereinigt und verglichen.
Das Regressrisiko gegenüber Mithaftenden trägt Herr Dr. Stefano Colombo.
Klargestellt wird, dass dies eine Ermächtigung zum Vergleichsabschluss zu den obigen Konditionen mit Dr. Stefano Colombo darstellt, aber auch von einem Abschluss eines solchen Vergleiches abgesehen werden kann.
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.432.569 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen: 377.407.033 Nein-Stimmen: 25.536 Enthaltungen: 2.671
Weitere Informationen zur Hauptversammlung finden Sie auf unserer Website www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung
Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen. Diese zukunftsbezogenen Aussagen verwenden normalerweise Ausdrücke wie "glaubt", "ist der Absicht", "nimmt an", "plant", "erwartet" und ähnliche Formulierungen. Die tatsächlichen Ereignisse können aufgrund einer Reihe von Faktoren wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Zukunftsbezogene Aussagen enthalten naturgemäß Risiken und Unsicherheiten. Wir wollen darauf hinweisen, dass aufgrund einer Reihe von wichtigen Faktoren das tatsächliche Ergebnis wesentlich von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen kann. Weder die Telekom Austria noch eine andere Person übernehmen eine Haftung für solche zukunftsbezogenen Aussagen. Telekom Austria wird diese zukunftsbezogenen Aussagen nicht aktualisieren, weder aufgrund geänderter tatsächlicher Umstände, geänderter Annahmen oder Erwartungen. Dieser Bericht stellt keine Empfehlung oder Einladung dar, Wertpapiere der Telekom Austria zu kaufen oder zu verkaufen.

Emittent: Telekom Austria AG Lassallestrasse 9 A-1020 Wien Email: investor.relations@telekomaustria.com WWW: www.telekomaustria.com/ir Branche: Telekommunikation ISIN: AT0000720008 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch

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Akt. Indikation:  8.47 / 8.56
Uhrzeit:  07:32:08
Veränderung zu letztem SK:  -0.41%
Letzter SK:  8.55 ( 0.83%)



 

Bildnachweis

1. Karin Mair (Deloitte), Hans Tschuden (Telekom Austria) , (© Martina Draper für BE )   >> Öffnen auf photaq.com

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    14.08.2014, 21049 Zeichen

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    Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 966.183.000 ist geteilt in 443.000.000 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.
    1. Tagesordnungspunkt: Wahlen in den Aufsichtsrat
    Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
    "Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates, die von der Hauptversammlung gewählt werden, wurde von neun auf zehn Mitglieder erhöht."
    Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 352.500.376 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 79,57 % Ja-Stimmen: 351.848.391 Nein-Stimmen: 651.985 Enthaltungen: 24.953.364
    "Herr Carlos José García Moreno Elizondo Ph.D., geb. 06.01.1957, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt."
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    "Herr Alejandro Cantu Jimenez J.D., geb. 26.04.1972, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt."
    Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.461.568 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,21 % Ja-Stimmen: 353.677.342 Nein-Stimmen: 23.784.226 Enthaltungen: 4.175
    "Herr Mag. jur. Stefan Pinter, geb. 15.04.1978, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt."
    Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.460.467 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,21 % Ja-Stimmen: 353.701.076 Nein-Stimmen: 23.759.391 Enthaltungen: 2.705
    "Herr Carlos M. Jarque M.Sc. Ph.D., geb. 18.10.1954, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt."
    Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.457.717 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen: 353.676.501 Nein-Stimmen: 23.781.216 Enthaltungen: 4.640
    "Herr Mag. jur. Reinhard Kraxner, geb. 07.05.1970, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt."
    Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.443.826 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen: 353.701.372 Nein-Stimmen: 23.742.454 Enthaltungen: 18.211
    "Herr Oscar Von Hauske Solís MBA, geb. 01.09.1957, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt."
    Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.458.245 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,21 % Ja-Stimmen: 354.560.881 Nein-Stimmen: 22.897.364 Enthaltungen: 3.160
    "Herr Ronny Pecik, geb. 04.03.1962, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt."
    Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.458.041 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen: 353.152.422 Nein-Stimmen: 24.305.619 Enthaltungen: 3.341
    "Frau Dr. Elisabetta Castiglioni, geb. 01.10.1964, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Ihre Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt."
    Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.460.100 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,21 % Ja-Stimmen: 354.155.325 Nein-Stimmen: 23.304.775 Enthaltungen: 1.745
    "Herr Mag. Günter Leonhartsberger, geb. 12.07.1968, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt."
    Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.453.055 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen: 353.682.022 Nein-Stimmen: 23.771.033 Enthaltungen: 6.195
    "Herr Ing. Rudolf Kemler, geb. 09.05.1956, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt."
    Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.444.388 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen: 354.136.733 Nein-Stimmen: 23.307.655 Enthaltungen: 2.702
    2. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2014 (§ 169 AktG) gegen Bareinlage. Dementsprechend wird § 4 der Satzung angepasst.
    Es wurde folgender Beschluss gefasst:
    "Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um einen Nennbetrag von höchstens EUR 483.091.500,-- durch Ausgabe von bis zu 221.500.000 auf Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen, auch in mehreren Tranchen, zu erhöhen (auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG), den Ausgabebetrag, die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten festzusetzen, insbesondere die jungen Aktien auch für das Geschäftsjahr, in dem die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals in das Firmenbuch eingetragen wird, mit einer Gewinnberechtigung ab Beginn dieses Geschäftsjahrs auszustatten, mit der Maßgabe und unter der Voraussetzung, dass der Nettoemissionserlös für die Gesellschaft Euro 1.000.000.000,-- nicht übersteigt. Als Nettoemissionserlös gilt der Gesamtemissionserlös abzüglich aller aus der Emission resultierenden und von der Gesellschaft zu tragenden externen Kosten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung der Gesellschaft zu beschließen, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2014 ergeben."
    In § 4 der Satzung wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt:
    "Genehmigtes Kapital 2014: Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um einen Nennbetrag von höchstens EUR 483.091.500,-- durch Ausgabe von bis zu 221.500.000 auf Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen, auch in mehreren Tranchen, zu erhöhen (auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG), den Ausgabebetrag, die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten festzusetzen, insbesondere die jungen Aktien auch für das Geschäftsjahr, in dem die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals in das Firmenbuch eingetragen wird, mit einer Gewinnberechtigung ab Beginn dieses Geschäftsjahrs auszustatten, mit der Maßgabe und unter der Voraussetzung, dass der Nettoemissionserlös für die Gesellschaft Euro 1.000.000.000,-- nicht übersteigt. Als Nettoemissionserlös gilt der Gesamtemissionserlös abzüglich aller aus der Emission resultierenden und von der Gesellschaft zu tragenden externen Kosten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung der Gesellschaft zu beschließen, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2014 ergeben."
    Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.442.356 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen: 370.396.012 Nein-Stimmen: 7.046.344 Enthaltungen: 1.392
    3. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 5, 8, 9, 11, 12, 17 und 18
    Es wurde folgender Beschluss gefasst:
    "Die Satzung wird in den §§ 5, 8, 9, 11, 12, 17 und 18 wie folgt geändert:
    - § 5: In Absatz (3) werden der zweite und dritte Satz gestrichen sowie ein neuer zweiter Satz "Wenn ein Vorsitzender bestellt ist, steht ihm kein Dirimierungsrecht zu." eingefügt. § 5 Absatz (3) lautet daher wie folgt:
    (3) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wenn ein Vorsitzender bestellt ist, steht ihm kein Dirimierungsrecht zu.
    - § 8: In Absatz (4) wird im ersten Satz das Wort "nur" durch das Wort "jedenfalls" ersetzt. § 8 Absatz (4) lautet daher wie folgt:
    (4) Scheiden gewählte Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Funktionsperiode aus dem Aufsichtsrat aus, so ist eine Ersatzwahl jedenfalls dann unverzüglich vorzunehmen, wenn die Zahl der gewählten Aufsichtsratsmitglieder unter drei sinkt. Die Funktionsdauer solcherart gewählter Mitglieder dauert, falls die Hauptversammlung nichts anderes beschließt, bis zum Ablauf der Funktionsperiode der ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder. Die Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig.
    - § 9: In Absatz (1) wird im ersten Satz die Wortfolge "oder zwei" gestrichen. § 9 Absatz (1) lautet daher wie folgt:
    (1) Der Aufsichtsrat wählt unverzüglich nach seiner Wahl einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Wahl erfolgt für deren gesamte Funktionsperiode als Aufsichtsratsmitglieder, wenn der Aufsichtsrat nichts anderes beschließt.
    - § 9: In Absatz (3) wird das Wort "die" durch das Wort "sein" ersetzt. § 9 Absatz (3) lautet daher wie folgt:
    (3) Der Vorsitzende und sein Stellvertreter können ihre Funktionen jederzeit unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist schriftlich an den Aufsichtsrat zurücklegen, auch ohne dass sie gleichzeitig aus dem Aufsichtsrat ausscheiden.
    - § 9: In Absatz (4) wird im ersten Satz die Wortfolge "einer seiner" durch das Wort "sein" ersetzt. § 9 Absatz (4) lautet daher wie folgt:
    (4) Scheidet im Laufe einer Funktionsperiode der Vorsitzende oder sein Stellvertreter aus seinem Amt aus, hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl für den Ausgeschiedenen vorzunehmen. Die Wiederwahl ist zulässig.
    - § 9: In Absatz (5) wird die Wortfolge "Die Stellvertreter des Vorsitzenden haben, wenn sie in Vertretung des Vorsitzenden handeln" durch die Wortfolge "Der Stellvertreter des Vorsitzenden hat, wenn er in Vertretung des Vorsitzenden handelt" ersetzt. § 9 Absatz (5) lautet daher wie folgt:
    (5) Der Stellvertreter des Vorsitzenden hat, wenn er in Vertretung des Vorsitzenden handelt, die gleichen Rechte und Pflichten wie dieser.
    - § 11: In Absatz (1) wird im ersten Satz die Wortfolge "einer seiner Stellvertreter, anwesend sind" durch die Wortfolge "sein Stellvertreter, anwesend sind; die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat kann jedoch für bestimmte Fälle die Anwesenheit des Vorsitzenden als Voraussetzung für die Beschlussfähigkeit vorsehen." ersetzt. § 11 Absatz (1) lautet daher wie folgt:
    (1) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Aufsichtsratsmitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens die Hälfte der Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, anwesend sind; die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat kann jedoch für bestimmte Fälle die Anwesenheit des Vorsitzenden als Voraussetzung für die Beschlussfähigkeit vorsehen. Als anwesend gilt auch ein Mitglied, das über Videokonferenz teilnimmt, die die unmittelbare Gegenseitigkeit, Vertraulichkeit und Authentizität der Kommunikation ermöglicht ("qualifizierte Videokonferenz"). Der Vorsitzende bestimmt die Art der Sitzung und kann insbesondere von der Möglichkeit der Einberufung einer qualifizierten Videokonferenzsitzung Gebrauch machen, wenn die Dringlichkeit der Abhaltung einer Sitzung oder die Ortsabwesenheit von Aufsichtsratsmitgliedern diese im Interesse der Gesellschaft geboten erscheinen lassen.
    - § 11: In Absatz (4) wird der dritte Satz durch den Satz "Dem Vorsitzenden steht kein Dirimierungsrecht zu." ersetzt. § 11 Absatz (4) lautet daher wie folgt:
    (4) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltung gilt nicht als Stimmabgabe. Dem Vorsitzenden steht kein Dirimierungsrecht zu.
    - § 11: In Absatz (6) wird im zweiten Satz die Wortfolge "einer seiner" durch das Wort "sein" ersetzt. Weiters wird nach dem zweiten Satz folgender neuer Halbsatz eingefügt: "; die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat kann jedoch für bestimmte Fälle die Anwesenheit des Vorsitzenden als Voraussetzung für die Beschlussfähigkeit vorsehen." § 11 Absatz (6) lautet daher wie folgt:
    (6) Rundlaufverfahren: In dringenden Fällen kann der Vorsitzende schriftlich oder fernmündlich, per Telefax oder E-Mail, per Internet oder Bildtelefonie ("einfache Videokonferenz") abstimmen lassen, ohne dass der Aufsichtsrat in einer Sitzung zusammentritt, wenn kein Aufsichtsratsmitglied diesem Verfahren innerhalb einer Woche nach Versendung der Unterlagen schriftlich widerspricht. Ein Beschluss kommt zustande, wenn alle Aufsichtsratsmitglieder zur Stimmabgabe eingeladen wurden und sich mindestens die Hälfte der Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, am Rundlaufverfahren beteiligen; die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat kann jedoch für bestimmte Fälle die Anwesenheit des Vorsitzenden als Voraussetzung für die Beschlussfähigkeit vorsehen. Stimmenthaltungen zählen bei Feststellung der Beschlussfähigkeit mit, sind jedoch bei Ermittlung des Beschlussergebnisses nicht zu berücksichtigen. Die Vertretung durch andere Aufsichtsratsmitglieder ist im Rundlaufverfahren nicht zulässig.
    § 12: Absatz (2) wird gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze ändert sich daher, sodass die bisherigen Absätze (3), (4), (5), (6) und (7) neu nummeriert zu den Absätzen (2), (3), (4), (5) und (6) werden.\n§ 17: In § 17 wird ein neuer Absatz (3) eingefügt, lautend wie folgt:\n Array
    "Solange die Republik Österreich direkt oder indirekt zumindest 25% plus eine Aktie am Grundkapital der Gesellschaft hält, bedürfen Beschlüsse gemäß § 149 AktG und § 174 AktG, soweit Instrumente betroffen sind, die ein Wandlungsrecht oder eine Wandlungsverpflichtung in Aktien der Gesellschaft beinhalten, sowie Änderungen dieser Satzungsbestimmung einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Diese Mehrheitserfordernisse entfallen, ohne dass es einer Satzungsänderung bedarf, sobald die Beteiligung der Republik Österreich erstmals unter 25% plus eine Aktie am Grundkapital fällt. Stichtag ist die entsprechende Beteiligungsmeldung der Gesellschaft gemäß § 92 BörseG oder deren Nachfolgebestimmung. Sofern die Tagesordnung einer Hauptversammlung im ersten Satz dieses Absatzes genannte Gegenstände enthält, hat der Vorsitzende im Rahmen seiner Versammlungsleitung gemäß § 116 Absatz 1 in Verbindung mit § 121 Absatz 1 AktG zu Beginn der Hauptversammlung festzustellen, ob die im ersten Satz dieses Absatzes genannten Mehrheitserfordernisse anwendbar sind."
    Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze ändert sich daher, sodass die bisherigen Absätze (3) und (4) neu nummeriert zu den Absätzen (4) und (5) werden.
    - § 18: In Absatz (1) wird die Wortfolge "einer seiner" gestrichen und durch das Wort "sein" ersetzt. § 18 Absatz (1) lautet daher wie folgt:
    (1) Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates; ist weder er noch sein Stellvertreter persönlich erschienen oder zur Leitung der Versammlung bereit, so leitet der zur Beurkundung beigezogene Notar die Versammlung zur Wahl eines Vorsitzenden."
    Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.442.487 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen: 352.350.831 Nein-Stimmen: 25.091.656 Enthaltungen: 608
    4. Tagesordnungspunkt: Genehmigung von Vergleichen mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern.
    Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
    4.1. Genehmigung eines Vergleiches mit Herrn Ing. Mag. Rudolf Fischer. Die Eckpunkte des abzuschließenden Vergleichs sind:
    Herr Ing. Mag. Fischer verpflichtet sich, zusätzlich zu den bereits geleisteten EUR 500.000, zu folgenden zwei Zahlungen: a) sogleich EUR 1.250.000,- b) binnen 4 Wochen ab Vergleichsabschluss EUR 750.000,-

    Mit Erfüllung des Vergleichs sind sämtliche Schadenersatz- oder Bereicherungsansprüche aus Sachverhalten, die der Telekom Austria AG zum 22.05.2014 im Wege der Akteneinsicht in den Strafverfahren bekannt oder erkennbar sind, bereinigt und verglichen. Der Vergleich bleibt unabhängig davon aufrecht, wie allfällige Strafverfahren ausgehen. Dies gilt auch, wenn Herr Ing. Mag. Rudolf Fischer in sämtlichen Verfahren freigesprochen werden sollte. Ansprüche aus allfälligen rechtswidrigen Leistungen und Zahlungen als "kick-back" dritter Personen an Ing. Mag. Rudolf Fischer sind nicht verglichen, wovon ein ungeklärter Sachverhalt, der von den Behörden noch untersucht wird, mit einem Betrag bis EUR 200.000,- ausgenommen ist.
    Das Regressrisiko gegenüber Mithaftenden trägt Herr Ing. Mag. Fischer.
    Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.438.515 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen: 377.415.026 Nein-Stimmen: 23.489 Enthaltungen: 2.968
    4.2. Genehmigung der Rahmenbedingungen für einen Vergleich mit Herrn Dr. Stefano Colombo Die Eckpunkte des abzuschließenden Vergleichs sind:
    Herr Dr. Stefano Colombo verpflichtet sich, zusätzlich zu den bereits geleisteten EUR 196.000,- einen weiteren Betrag von EUR 3.130.000,- an Telekom Austria AG zu bezahlen.
    Mit Erfüllung des Vergleichs sind sämtliche aus Sachverhalten, die Telekom Austria AG zum 14.08.2014 im Wege der Akteneinsicht in den diversen Strafverfahren und aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss bekannt oder erkennbar sind, ableitbare Ansprüche auf Schadenersatz oder Bereicherungsausgleich sowie sämtliche Ansprüche der Telekom Austria AG und ihren Konzernunternehmen gegen Herrn Dr. Stefano Colombo aus seiner vormaligen Tätigkeit für die Telekom Austria AG, welche sich auf Umstände gründen, die der Telekom Austria AG und deren Konzernunternehmen bekannt sind, endgültig bereinigt und verglichen.
    Das Regressrisiko gegenüber Mithaftenden trägt Herr Dr. Stefano Colombo.
    Klargestellt wird, dass dies eine Ermächtigung zum Vergleichsabschluss zu den obigen Konditionen mit Dr. Stefano Colombo darstellt, aber auch von einem Abschluss eines solchen Vergleiches abgesehen werden kann.
    Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.432.569 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen: 377.407.033 Nein-Stimmen: 25.536 Enthaltungen: 2.671
    Weitere Informationen zur Hauptversammlung finden Sie auf unserer Website www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung
    Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen. Diese zukunftsbezogenen Aussagen verwenden normalerweise Ausdrücke wie "glaubt", "ist der Absicht", "nimmt an", "plant", "erwartet" und ähnliche Formulierungen. Die tatsächlichen Ereignisse können aufgrund einer Reihe von Faktoren wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Zukunftsbezogene Aussagen enthalten naturgemäß Risiken und Unsicherheiten. Wir wollen darauf hinweisen, dass aufgrund einer Reihe von wichtigen Faktoren das tatsächliche Ergebnis wesentlich von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen kann. Weder die Telekom Austria noch eine andere Person übernehmen eine Haftung für solche zukunftsbezogenen Aussagen. Telekom Austria wird diese zukunftsbezogenen Aussagen nicht aktualisieren, weder aufgrund geänderter tatsächlicher Umstände, geänderter Annahmen oder Erwartungen. Dieser Bericht stellt keine Empfehlung oder Einladung dar, Wertpapiere der Telekom Austria zu kaufen oder zu verkaufen.

    Emittent: Telekom Austria AG Lassallestrasse 9 A-1020 Wien Email: investor.relations@telekomaustria.com WWW: www.telekomaustria.com/ir Branche: Telekommunikation ISIN: AT0000720008 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch

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    Akt. Indikation:  8.47 / 8.56
    Uhrzeit:  07:32:08
    Veränderung zu letztem SK:  -0.41%
    Letzter SK:  8.55 ( 0.83%)



     

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    1. Karin Mair (Deloitte), Hans Tschuden (Telekom Austria) , (© Martina Draper für BE )   >> Öffnen auf photaq.com

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