Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Finanztransaktionssteuer „light“ ab 1.1.2016? (Andreas Götz)

Magazine aktuell


#gabb aktuell



02.06.2014, 5063 Zeichen



About: Deloitte beantwortete für ein "Heft im Heft" im Fachheft 17 steuerliche Anfragen von Privatanlegern. Hier ein zusätzlicher Input. Diesmal von Andreas Götz.

Finanztransaktionssteuer „light“ ab 1.1.2016?

Die Abweisung der Klage Großbritanniens vor dem EuGH gegen die Einführung einer Finanztransaktionssteuer im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit sollte den treibenden Mitgliedsstaaten wieder verstärkt Rückenwind geben. Auf mehr als eine gemeinsame Absichtserklärung im Rahmen der ECOFIN Tagung vom 6.5.2014 konnte man sich jedoch bislang nicht einigen. Dennoch: Ab 1.1.2016 soll es ernst werden. Was genau und mit welchen Konsequenzen, ist (noch) niemandem so richtig klar.  

 

Der Kommissionsvorschlag aus Februar 2013

Zur Erinnerung. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass ein Übereinkommen der Mitgliedsstaaten nicht erzielbar war, starteten Anfang 2013 elf der 27 EU Mitgliedsstaaten (darunter Österreich) einen (weiteren) Versuch zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS) zur Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten der weltweiten Finanzkrise. Auf Basis eines Entwurfs der Kommission aus Februar 2013 sollte diese bereits ab 2014 eingehoben werden. Der Anwendungsbereich der FTS wurde zur Erzielung eines breiten Wirkungsbereiches bewusst großzügig definiert:

  • Besteuerung sämtlicher Finanztransaktionen. Übertragung von Finanzinstrumenten, Abschluss von Derivatkontrakten sowie von Wertpapierleih- und Pensionsgeschäften.
  • Einbeziehung sämtlicher Finanzprodukte. Aktien, Anleihen und Derivate
  • Kombination von Ansässigkeits- und Ausgabeprinzip. Besteuert werden Finanztransaktionen mit Anknüpfungspunkt an das Gebiet der partizipierenden Mitgliedsstaaten (FTS-Raum). Als Steuertrigger dient die Ansässigkeit einer der Transaktionspartner im FTS-Raum (unter zwingender Beteiligung eines im FTS-Raums ansässigen Finanzinstituts) bzw die Ausgabe der Finanzinstrumente im FTS-Raum.
  • Großzügig definierte Begrifflichkeiten. zB im Hinblick auf die Qualifikation als Finanzinstitut bzw die Ansässigkeit kraft Transaktionspartner
  • Weit formulierte Missbrauchsbestimmungen und wenige Ausnahmen.
  • Hohes Steuervolumen. Trotz vermeintlich geringer Steuersätze von 0,1% bei Aktien und Anleihen bzw 0,01% bei Derivaten.

… und was davon blieb

Die Kritik an dem Entwurf ist hinlänglich bekannt: Schädigung der Finanzmärkte und Marktteilnehmer bis hin zum kleinen Anleger, Gefährdung von Pensionen, Zweifel am beabsichtigten Lenkungseffekt und Fragwürdigkeit extraterritorialer Eingriffe der FTS und dgl. Der rechtliche Dienst der EU erachtete die Steuer für illegal, Großbritannien klagte vor dem EuGH (vor tatsächlicher Einführung der FTS allerdings erfolglos) und einige progressive Mitgliedsstaaten wie beispielsweise Italien und Frankreich setzten nationale Systeme um. Letztlich konnten sich 10 der 11 partizipierenden Mitgliedsstaaten (exklusive Slowenien) im Rahmen der ECOFIN-Tagung Anfang Mai zumindest auf eine Absichtserklärung einigen. Die Erklärung verblieb vage und unbestimmt:

  • Stufenweise Einführung. Die Steuer soll zunächst nur auf Transaktionen mit Aktien und „bestimmten“ Derivaten (vermutlich Aktienderivaten) anfallen. Ausgenommen sind daher insbesondere Transaktionen mit Staatsanleihen und wohl auch Sicherungs- und andere Derivatgeschäfte. Es bleibt abzuwarten, ob in weiterer Folge tatsächlich eine Ausdehnung der betroffenen Finanzprodukte erfolgen wird.
  • Lokale Begrenzung. Es ist zu vermuten, dass die FTS – sollte sie umgesetzt werden – zunächst dem (aus den nationalen FTS Systemen bekannten) Ausgabeprinzip folgen wird. Fraglich, ob angesichts der juristischen Schwierigkeiten das (weitreichende) Ansässigkeitsprinzip überhaupt Eingang finden kann.
  • Unklare Ausgangslage. Die Übernahme von seitens der Marktteilnehmer geforderten weiteren Ausnahmebestimmungen (zB Market-Maker, Konzernklausel, Pensionsfonds etc) bzw differenzierten Steuersätzen bleibt fraglich. Noch kaum thematisiert wurde zudem die Frage der technischen Umsetzung (Einhebung und Abfuhr).
  • Umsetzung. Geplantes Inkrafttreten 1.1.2016

Was bleibt, ist eine klassische Form der Börsenumsatzsteuer, mit einschlägig zu erwartenden (Kosten- und Verdrängungs-) Effekten auf die lokalen Börsen und Märkte. Die Auswirkungen sind weiterhin unklar, Großbritannien weiterhin Kampfbereit und Finanzminister diverser Mitgliedsstaaten halten sich in ihren Äußerungen der Kritik und Skepsis kaum zurück. Dennoch: Eine Einigung der Länder vorausgesetzt, wird die Kommission sodann angehalten sein, ihren Vorschlag entsprechend zu adaptieren. Es bleibt abzuwarten, wie diese eingeschränkte Form der FTS im Detail ausgestaltet sein wird, inwieweit sich die FTS-Länder verständigen werden können und wie lange es bis zur nationalen Umsetzung tatsächlich dauert. Unabhängig davon, sind die betroffenen Institute und Marktteilnehmer aber – nicht zuletzt aufgrund einschlägiger Erfahrungen in den Ländern lokaler Finanztransaktionssteuern – wohl angehalten, sich auf die Einführung einer FTS (wenn auch in begrenztem Umfang) vorzubereiten.

 Autoren:Andreas Götz 

  

 Das Fachheft 17 im Fast Forward Modus



BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Börsepeople im Podcast S22/14: Franz Tretter




 

Bildnachweis

1. Andreas Götz, Deloitte, informiert detailliert über die Finanztransaktionssteuer Light   >> Öffnen auf photaq.com

Aktien auf dem Radar:VIG, Austriacard Holdings AG, Amag, Pierer Mobility, EuroTeleSites AG, Addiko Bank, CPI Europe AG, Wienerberger, Zumtobel, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Kapsch TrafficCom, AT&S, EVN, Flughafen Wien, Österreichische Post, Semperit, Henkel.


Random Partner

EXAA Abwicklungsstelle für Energieprodukte AG
Die EXAA Abwicklungsstelle für Energieprodukte AG ist die führende österreichische Energiebörse mit einer breiten heimischen sowie internationalen Kundenbasis und einem länderübergreifenden Produktportfolio. Die Energiebörse versteht sich als Partner für alle Akteure am europäischen Energiemarkt und erschließt kontinuierlich neue Geschäftsfelder, um weiter nachhaltig zu wachsen.

>> Besuchen Sie 62 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Mehr zum Thema

Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    #gabb #2002

    Featured Partner Video

    kapitalmarkt-stimme.at daily voice: Wie es über den Jahreswechsel mit unseren Podcasts weitergeht ...

    kapitalmarkt-stimme.at daily voice auf audio-cd.at. Wie es über den Jahreswechsel mit unseren Podcasts weitergeht ...

    Unser Ziel: Kapitalmarkt is coming home. Täglich zwischen 19 und 20 Uh...

    Books josefchladek.com

    Florian Rainer
    Tagada
    2025
    Fotohof

    Erich Einhorn
    Im Flug nach Moskau
    1959
    Artia

    Niko Havranek
    Fleisch #74 „Ganz Wien“
    2025
    Self published

    Claudia Andujar
    Genocídio do Yanomami
    2025
    Void

    Konrad Werner Schulze
    Der Stahlskelettbau
    1928
    Wissenschaftl. Verlag Dr. Zaugg & Co.

    Finanztransaktionssteuer „light“ ab 1.1.2016? (Andreas Götz)


    02.06.2014, 5063 Zeichen

    About: Deloitte beantwortete für ein "Heft im Heft" im Fachheft 17 steuerliche Anfragen von Privatanlegern. Hier ein zusätzlicher Input. Diesmal von Andreas Götz.

    Finanztransaktionssteuer „light“ ab 1.1.2016?

    Die Abweisung der Klage Großbritanniens vor dem EuGH gegen die Einführung einer Finanztransaktionssteuer im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit sollte den treibenden Mitgliedsstaaten wieder verstärkt Rückenwind geben. Auf mehr als eine gemeinsame Absichtserklärung im Rahmen der ECOFIN Tagung vom 6.5.2014 konnte man sich jedoch bislang nicht einigen. Dennoch: Ab 1.1.2016 soll es ernst werden. Was genau und mit welchen Konsequenzen, ist (noch) niemandem so richtig klar.  

     

    Der Kommissionsvorschlag aus Februar 2013

    Zur Erinnerung. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass ein Übereinkommen der Mitgliedsstaaten nicht erzielbar war, starteten Anfang 2013 elf der 27 EU Mitgliedsstaaten (darunter Österreich) einen (weiteren) Versuch zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS) zur Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten der weltweiten Finanzkrise. Auf Basis eines Entwurfs der Kommission aus Februar 2013 sollte diese bereits ab 2014 eingehoben werden. Der Anwendungsbereich der FTS wurde zur Erzielung eines breiten Wirkungsbereiches bewusst großzügig definiert:

    • Besteuerung sämtlicher Finanztransaktionen. Übertragung von Finanzinstrumenten, Abschluss von Derivatkontrakten sowie von Wertpapierleih- und Pensionsgeschäften.
    • Einbeziehung sämtlicher Finanzprodukte. Aktien, Anleihen und Derivate
    • Kombination von Ansässigkeits- und Ausgabeprinzip. Besteuert werden Finanztransaktionen mit Anknüpfungspunkt an das Gebiet der partizipierenden Mitgliedsstaaten (FTS-Raum). Als Steuertrigger dient die Ansässigkeit einer der Transaktionspartner im FTS-Raum (unter zwingender Beteiligung eines im FTS-Raums ansässigen Finanzinstituts) bzw die Ausgabe der Finanzinstrumente im FTS-Raum.
    • Großzügig definierte Begrifflichkeiten. zB im Hinblick auf die Qualifikation als Finanzinstitut bzw die Ansässigkeit kraft Transaktionspartner
    • Weit formulierte Missbrauchsbestimmungen und wenige Ausnahmen.
    • Hohes Steuervolumen. Trotz vermeintlich geringer Steuersätze von 0,1% bei Aktien und Anleihen bzw 0,01% bei Derivaten.

    … und was davon blieb

    Die Kritik an dem Entwurf ist hinlänglich bekannt: Schädigung der Finanzmärkte und Marktteilnehmer bis hin zum kleinen Anleger, Gefährdung von Pensionen, Zweifel am beabsichtigten Lenkungseffekt und Fragwürdigkeit extraterritorialer Eingriffe der FTS und dgl. Der rechtliche Dienst der EU erachtete die Steuer für illegal, Großbritannien klagte vor dem EuGH (vor tatsächlicher Einführung der FTS allerdings erfolglos) und einige progressive Mitgliedsstaaten wie beispielsweise Italien und Frankreich setzten nationale Systeme um. Letztlich konnten sich 10 der 11 partizipierenden Mitgliedsstaaten (exklusive Slowenien) im Rahmen der ECOFIN-Tagung Anfang Mai zumindest auf eine Absichtserklärung einigen. Die Erklärung verblieb vage und unbestimmt:

    • Stufenweise Einführung. Die Steuer soll zunächst nur auf Transaktionen mit Aktien und „bestimmten“ Derivaten (vermutlich Aktienderivaten) anfallen. Ausgenommen sind daher insbesondere Transaktionen mit Staatsanleihen und wohl auch Sicherungs- und andere Derivatgeschäfte. Es bleibt abzuwarten, ob in weiterer Folge tatsächlich eine Ausdehnung der betroffenen Finanzprodukte erfolgen wird.
    • Lokale Begrenzung. Es ist zu vermuten, dass die FTS – sollte sie umgesetzt werden – zunächst dem (aus den nationalen FTS Systemen bekannten) Ausgabeprinzip folgen wird. Fraglich, ob angesichts der juristischen Schwierigkeiten das (weitreichende) Ansässigkeitsprinzip überhaupt Eingang finden kann.
    • Unklare Ausgangslage. Die Übernahme von seitens der Marktteilnehmer geforderten weiteren Ausnahmebestimmungen (zB Market-Maker, Konzernklausel, Pensionsfonds etc) bzw differenzierten Steuersätzen bleibt fraglich. Noch kaum thematisiert wurde zudem die Frage der technischen Umsetzung (Einhebung und Abfuhr).
    • Umsetzung. Geplantes Inkrafttreten 1.1.2016

    Was bleibt, ist eine klassische Form der Börsenumsatzsteuer, mit einschlägig zu erwartenden (Kosten- und Verdrängungs-) Effekten auf die lokalen Börsen und Märkte. Die Auswirkungen sind weiterhin unklar, Großbritannien weiterhin Kampfbereit und Finanzminister diverser Mitgliedsstaaten halten sich in ihren Äußerungen der Kritik und Skepsis kaum zurück. Dennoch: Eine Einigung der Länder vorausgesetzt, wird die Kommission sodann angehalten sein, ihren Vorschlag entsprechend zu adaptieren. Es bleibt abzuwarten, wie diese eingeschränkte Form der FTS im Detail ausgestaltet sein wird, inwieweit sich die FTS-Länder verständigen werden können und wie lange es bis zur nationalen Umsetzung tatsächlich dauert. Unabhängig davon, sind die betroffenen Institute und Marktteilnehmer aber – nicht zuletzt aufgrund einschlägiger Erfahrungen in den Ländern lokaler Finanztransaktionssteuern – wohl angehalten, sich auf die Einführung einer FTS (wenn auch in begrenztem Umfang) vorzubereiten.

     Autoren:Andreas Götz 

      

     Das Fachheft 17 im Fast Forward Modus



    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Börsepeople im Podcast S22/14: Franz Tretter




     

    Bildnachweis

    1. Andreas Götz, Deloitte, informiert detailliert über die Finanztransaktionssteuer Light   >> Öffnen auf photaq.com

    Aktien auf dem Radar:VIG, Austriacard Holdings AG, Amag, Pierer Mobility, EuroTeleSites AG, Addiko Bank, CPI Europe AG, Wienerberger, Zumtobel, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Kapsch TrafficCom, AT&S, EVN, Flughafen Wien, Österreichische Post, Semperit, Henkel.


    Random Partner

    EXAA Abwicklungsstelle für Energieprodukte AG
    Die EXAA Abwicklungsstelle für Energieprodukte AG ist die führende österreichische Energiebörse mit einer breiten heimischen sowie internationalen Kundenbasis und einem länderübergreifenden Produktportfolio. Die Energiebörse versteht sich als Partner für alle Akteure am europäischen Energiemarkt und erschließt kontinuierlich neue Geschäftsfelder, um weiter nachhaltig zu wachsen.

    >> Besuchen Sie 62 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Mehr zum Thema

    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      #gabb #2002

      Featured Partner Video

      kapitalmarkt-stimme.at daily voice: Wie es über den Jahreswechsel mit unseren Podcasts weitergeht ...

      kapitalmarkt-stimme.at daily voice auf audio-cd.at. Wie es über den Jahreswechsel mit unseren Podcasts weitergeht ...

      Unser Ziel: Kapitalmarkt is coming home. Täglich zwischen 19 und 20 Uh...

      Books josefchladek.com

      Sasha & Cami Stone
      Femmes. Collection d'études photographiques du corps humain
      1933
      Arts et Métiers Graphiques

      Pieter Hugo
      The Hyena & Other Men
      2007
      Prestel

      Paul Graham
      A1: The Great North Road
      1983
      Grey Editions

      Nikola Mihov
      The Last Gift
      2025
      Self published

      Oliver Gerhartz
      The waning season
      2025
      Nearest Truth