Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Finanztransaktionssteuer „light“ ab 1.1.2016? (Andreas Götz)

Magazine aktuell


#gabb aktuell



02.06.2014, 5063 Zeichen



About: Deloitte beantwortete für ein "Heft im Heft" im Fachheft 17 steuerliche Anfragen von Privatanlegern. Hier ein zusätzlicher Input. Diesmal von Andreas Götz.

Finanztransaktionssteuer „light“ ab 1.1.2016?

Die Abweisung der Klage Großbritanniens vor dem EuGH gegen die Einführung einer Finanztransaktionssteuer im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit sollte den treibenden Mitgliedsstaaten wieder verstärkt Rückenwind geben. Auf mehr als eine gemeinsame Absichtserklärung im Rahmen der ECOFIN Tagung vom 6.5.2014 konnte man sich jedoch bislang nicht einigen. Dennoch: Ab 1.1.2016 soll es ernst werden. Was genau und mit welchen Konsequenzen, ist (noch) niemandem so richtig klar.  

 

Der Kommissionsvorschlag aus Februar 2013

Zur Erinnerung. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass ein Übereinkommen der Mitgliedsstaaten nicht erzielbar war, starteten Anfang 2013 elf der 27 EU Mitgliedsstaaten (darunter Österreich) einen (weiteren) Versuch zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS) zur Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten der weltweiten Finanzkrise. Auf Basis eines Entwurfs der Kommission aus Februar 2013 sollte diese bereits ab 2014 eingehoben werden. Der Anwendungsbereich der FTS wurde zur Erzielung eines breiten Wirkungsbereiches bewusst großzügig definiert:

  • Besteuerung sämtlicher Finanztransaktionen. Übertragung von Finanzinstrumenten, Abschluss von Derivatkontrakten sowie von Wertpapierleih- und Pensionsgeschäften.
  • Einbeziehung sämtlicher Finanzprodukte. Aktien, Anleihen und Derivate
  • Kombination von Ansässigkeits- und Ausgabeprinzip. Besteuert werden Finanztransaktionen mit Anknüpfungspunkt an das Gebiet der partizipierenden Mitgliedsstaaten (FTS-Raum). Als Steuertrigger dient die Ansässigkeit einer der Transaktionspartner im FTS-Raum (unter zwingender Beteiligung eines im FTS-Raums ansässigen Finanzinstituts) bzw die Ausgabe der Finanzinstrumente im FTS-Raum.
  • Großzügig definierte Begrifflichkeiten. zB im Hinblick auf die Qualifikation als Finanzinstitut bzw die Ansässigkeit kraft Transaktionspartner
  • Weit formulierte Missbrauchsbestimmungen und wenige Ausnahmen.
  • Hohes Steuervolumen. Trotz vermeintlich geringer Steuersätze von 0,1% bei Aktien und Anleihen bzw 0,01% bei Derivaten.

… und was davon blieb

Die Kritik an dem Entwurf ist hinlänglich bekannt: Schädigung der Finanzmärkte und Marktteilnehmer bis hin zum kleinen Anleger, Gefährdung von Pensionen, Zweifel am beabsichtigten Lenkungseffekt und Fragwürdigkeit extraterritorialer Eingriffe der FTS und dgl. Der rechtliche Dienst der EU erachtete die Steuer für illegal, Großbritannien klagte vor dem EuGH (vor tatsächlicher Einführung der FTS allerdings erfolglos) und einige progressive Mitgliedsstaaten wie beispielsweise Italien und Frankreich setzten nationale Systeme um. Letztlich konnten sich 10 der 11 partizipierenden Mitgliedsstaaten (exklusive Slowenien) im Rahmen der ECOFIN-Tagung Anfang Mai zumindest auf eine Absichtserklärung einigen. Die Erklärung verblieb vage und unbestimmt:

  • Stufenweise Einführung. Die Steuer soll zunächst nur auf Transaktionen mit Aktien und „bestimmten“ Derivaten (vermutlich Aktienderivaten) anfallen. Ausgenommen sind daher insbesondere Transaktionen mit Staatsanleihen und wohl auch Sicherungs- und andere Derivatgeschäfte. Es bleibt abzuwarten, ob in weiterer Folge tatsächlich eine Ausdehnung der betroffenen Finanzprodukte erfolgen wird.
  • Lokale Begrenzung. Es ist zu vermuten, dass die FTS – sollte sie umgesetzt werden – zunächst dem (aus den nationalen FTS Systemen bekannten) Ausgabeprinzip folgen wird. Fraglich, ob angesichts der juristischen Schwierigkeiten das (weitreichende) Ansässigkeitsprinzip überhaupt Eingang finden kann.
  • Unklare Ausgangslage. Die Übernahme von seitens der Marktteilnehmer geforderten weiteren Ausnahmebestimmungen (zB Market-Maker, Konzernklausel, Pensionsfonds etc) bzw differenzierten Steuersätzen bleibt fraglich. Noch kaum thematisiert wurde zudem die Frage der technischen Umsetzung (Einhebung und Abfuhr).
  • Umsetzung. Geplantes Inkrafttreten 1.1.2016

Was bleibt, ist eine klassische Form der Börsenumsatzsteuer, mit einschlägig zu erwartenden (Kosten- und Verdrängungs-) Effekten auf die lokalen Börsen und Märkte. Die Auswirkungen sind weiterhin unklar, Großbritannien weiterhin Kampfbereit und Finanzminister diverser Mitgliedsstaaten halten sich in ihren Äußerungen der Kritik und Skepsis kaum zurück. Dennoch: Eine Einigung der Länder vorausgesetzt, wird die Kommission sodann angehalten sein, ihren Vorschlag entsprechend zu adaptieren. Es bleibt abzuwarten, wie diese eingeschränkte Form der FTS im Detail ausgestaltet sein wird, inwieweit sich die FTS-Länder verständigen werden können und wie lange es bis zur nationalen Umsetzung tatsächlich dauert. Unabhängig davon, sind die betroffenen Institute und Marktteilnehmer aber – nicht zuletzt aufgrund einschlägiger Erfahrungen in den Ländern lokaler Finanztransaktionssteuern – wohl angehalten, sich auf die Einführung einer FTS (wenn auch in begrenztem Umfang) vorzubereiten.

 Autoren:Andreas Götz 

  

 Das Fachheft 17 im Fast Forward Modus



BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

ABC Audio Business Chart #150: Ein turbulentes Jahr und ein leises DANKE (Josef Obergantschnig)




 

Bildnachweis

1. Andreas Götz, Deloitte, informiert detailliert über die Finanztransaktionssteuer Light   >> Öffnen auf photaq.com

Aktien auf dem Radar:VIG, Austriacard Holdings AG, Amag, Pierer Mobility, EuroTeleSites AG, Addiko Bank, ATX, ATX Prime, ATX TR, ATX NTR, DO&CO, Erste Group, Rosgix, EVN, voestalpine, Agrana, FACC, Frequentis, Kapsch TrafficCom, Palfinger, Semperit, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Mayr-Melnhof, AT&S, CPI Europe AG, Österreichische Post, RHI Magnesita, Telekom Austria, Hannover Rück, Nike.


Random Partner

Buwog
Die Buwog Group ist deutsch-österreichischer Komplettanbieter im Wohnimmobilienbereich. Insgesamt verfügt die Buwog Group über ein Portfolio mit rd. 51.000 Wohnungen. Mit einem Neubauvolumen von jährlich rund 700 Wohnungen im Großraum Wien ist die Buwog Group einer der aktivsten Wohnbauträger und Immobilienentwickler in Deutschland und Österreich.

>> Besuchen Sie 62 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Mehr zum Thema

Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    BSN MA-Event Hannover Rück
    BSN MA-Event Hannover Rück
    #gabb #2005

    Featured Partner Video

    kapitalmarkt-stimme.at daily voice: Der einzige Milei în Österreich ist Andreas Babler und gerade er wird das wohl nicht gerne hören

    kapitalmarkt-stimme.at daily voice auf audio-cd.at; Gerecht sind Förderungen nicht, daher gehören sie weg.

    Unser Ziel: Kapitalmarkt is coming home. Täglich zwischen 19 und 20 Uhr.

    Books josefchladek.com

    JH Engström
    Dimma Brume Mist
    2025
    Void

    Elizabeth Alderliesten
    Remember Who You Once Were
    2024
    Self published

    Erich Einhorn
    Im Flug nach Moskau
    1959
    Artia

    Julie van der Vaart
    Particles
    2025
    Origini edizioni

    Jan Holkup
    Posedy / Hunting Stands
    2025
    PositiF

    Finanztransaktionssteuer „light“ ab 1.1.2016? (Andreas Götz)


    02.06.2014, 5063 Zeichen

    About: Deloitte beantwortete für ein "Heft im Heft" im Fachheft 17 steuerliche Anfragen von Privatanlegern. Hier ein zusätzlicher Input. Diesmal von Andreas Götz.

    Finanztransaktionssteuer „light“ ab 1.1.2016?

    Die Abweisung der Klage Großbritanniens vor dem EuGH gegen die Einführung einer Finanztransaktionssteuer im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit sollte den treibenden Mitgliedsstaaten wieder verstärkt Rückenwind geben. Auf mehr als eine gemeinsame Absichtserklärung im Rahmen der ECOFIN Tagung vom 6.5.2014 konnte man sich jedoch bislang nicht einigen. Dennoch: Ab 1.1.2016 soll es ernst werden. Was genau und mit welchen Konsequenzen, ist (noch) niemandem so richtig klar.  

     

    Der Kommissionsvorschlag aus Februar 2013

    Zur Erinnerung. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass ein Übereinkommen der Mitgliedsstaaten nicht erzielbar war, starteten Anfang 2013 elf der 27 EU Mitgliedsstaaten (darunter Österreich) einen (weiteren) Versuch zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS) zur Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten der weltweiten Finanzkrise. Auf Basis eines Entwurfs der Kommission aus Februar 2013 sollte diese bereits ab 2014 eingehoben werden. Der Anwendungsbereich der FTS wurde zur Erzielung eines breiten Wirkungsbereiches bewusst großzügig definiert:

    • Besteuerung sämtlicher Finanztransaktionen. Übertragung von Finanzinstrumenten, Abschluss von Derivatkontrakten sowie von Wertpapierleih- und Pensionsgeschäften.
    • Einbeziehung sämtlicher Finanzprodukte. Aktien, Anleihen und Derivate
    • Kombination von Ansässigkeits- und Ausgabeprinzip. Besteuert werden Finanztransaktionen mit Anknüpfungspunkt an das Gebiet der partizipierenden Mitgliedsstaaten (FTS-Raum). Als Steuertrigger dient die Ansässigkeit einer der Transaktionspartner im FTS-Raum (unter zwingender Beteiligung eines im FTS-Raums ansässigen Finanzinstituts) bzw die Ausgabe der Finanzinstrumente im FTS-Raum.
    • Großzügig definierte Begrifflichkeiten. zB im Hinblick auf die Qualifikation als Finanzinstitut bzw die Ansässigkeit kraft Transaktionspartner
    • Weit formulierte Missbrauchsbestimmungen und wenige Ausnahmen.
    • Hohes Steuervolumen. Trotz vermeintlich geringer Steuersätze von 0,1% bei Aktien und Anleihen bzw 0,01% bei Derivaten.

    … und was davon blieb

    Die Kritik an dem Entwurf ist hinlänglich bekannt: Schädigung der Finanzmärkte und Marktteilnehmer bis hin zum kleinen Anleger, Gefährdung von Pensionen, Zweifel am beabsichtigten Lenkungseffekt und Fragwürdigkeit extraterritorialer Eingriffe der FTS und dgl. Der rechtliche Dienst der EU erachtete die Steuer für illegal, Großbritannien klagte vor dem EuGH (vor tatsächlicher Einführung der FTS allerdings erfolglos) und einige progressive Mitgliedsstaaten wie beispielsweise Italien und Frankreich setzten nationale Systeme um. Letztlich konnten sich 10 der 11 partizipierenden Mitgliedsstaaten (exklusive Slowenien) im Rahmen der ECOFIN-Tagung Anfang Mai zumindest auf eine Absichtserklärung einigen. Die Erklärung verblieb vage und unbestimmt:

    • Stufenweise Einführung. Die Steuer soll zunächst nur auf Transaktionen mit Aktien und „bestimmten“ Derivaten (vermutlich Aktienderivaten) anfallen. Ausgenommen sind daher insbesondere Transaktionen mit Staatsanleihen und wohl auch Sicherungs- und andere Derivatgeschäfte. Es bleibt abzuwarten, ob in weiterer Folge tatsächlich eine Ausdehnung der betroffenen Finanzprodukte erfolgen wird.
    • Lokale Begrenzung. Es ist zu vermuten, dass die FTS – sollte sie umgesetzt werden – zunächst dem (aus den nationalen FTS Systemen bekannten) Ausgabeprinzip folgen wird. Fraglich, ob angesichts der juristischen Schwierigkeiten das (weitreichende) Ansässigkeitsprinzip überhaupt Eingang finden kann.
    • Unklare Ausgangslage. Die Übernahme von seitens der Marktteilnehmer geforderten weiteren Ausnahmebestimmungen (zB Market-Maker, Konzernklausel, Pensionsfonds etc) bzw differenzierten Steuersätzen bleibt fraglich. Noch kaum thematisiert wurde zudem die Frage der technischen Umsetzung (Einhebung und Abfuhr).
    • Umsetzung. Geplantes Inkrafttreten 1.1.2016

    Was bleibt, ist eine klassische Form der Börsenumsatzsteuer, mit einschlägig zu erwartenden (Kosten- und Verdrängungs-) Effekten auf die lokalen Börsen und Märkte. Die Auswirkungen sind weiterhin unklar, Großbritannien weiterhin Kampfbereit und Finanzminister diverser Mitgliedsstaaten halten sich in ihren Äußerungen der Kritik und Skepsis kaum zurück. Dennoch: Eine Einigung der Länder vorausgesetzt, wird die Kommission sodann angehalten sein, ihren Vorschlag entsprechend zu adaptieren. Es bleibt abzuwarten, wie diese eingeschränkte Form der FTS im Detail ausgestaltet sein wird, inwieweit sich die FTS-Länder verständigen werden können und wie lange es bis zur nationalen Umsetzung tatsächlich dauert. Unabhängig davon, sind die betroffenen Institute und Marktteilnehmer aber – nicht zuletzt aufgrund einschlägiger Erfahrungen in den Ländern lokaler Finanztransaktionssteuern – wohl angehalten, sich auf die Einführung einer FTS (wenn auch in begrenztem Umfang) vorzubereiten.

     Autoren:Andreas Götz 

      

     Das Fachheft 17 im Fast Forward Modus



    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    ABC Audio Business Chart #150: Ein turbulentes Jahr und ein leises DANKE (Josef Obergantschnig)




     

    Bildnachweis

    1. Andreas Götz, Deloitte, informiert detailliert über die Finanztransaktionssteuer Light   >> Öffnen auf photaq.com

    Aktien auf dem Radar:VIG, Austriacard Holdings AG, Amag, Pierer Mobility, EuroTeleSites AG, Addiko Bank, ATX, ATX Prime, ATX TR, ATX NTR, DO&CO, Erste Group, Rosgix, EVN, voestalpine, Agrana, FACC, Frequentis, Kapsch TrafficCom, Palfinger, Semperit, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Mayr-Melnhof, AT&S, CPI Europe AG, Österreichische Post, RHI Magnesita, Telekom Austria, Hannover Rück, Nike.


    Random Partner

    Buwog
    Die Buwog Group ist deutsch-österreichischer Komplettanbieter im Wohnimmobilienbereich. Insgesamt verfügt die Buwog Group über ein Portfolio mit rd. 51.000 Wohnungen. Mit einem Neubauvolumen von jährlich rund 700 Wohnungen im Großraum Wien ist die Buwog Group einer der aktivsten Wohnbauträger und Immobilienentwickler in Deutschland und Österreich.

    >> Besuchen Sie 62 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Mehr zum Thema

    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      BSN MA-Event Hannover Rück
      BSN MA-Event Hannover Rück
      #gabb #2005

      Featured Partner Video

      kapitalmarkt-stimme.at daily voice: Der einzige Milei în Österreich ist Andreas Babler und gerade er wird das wohl nicht gerne hören

      kapitalmarkt-stimme.at daily voice auf audio-cd.at; Gerecht sind Förderungen nicht, daher gehören sie weg.

      Unser Ziel: Kapitalmarkt is coming home. Täglich zwischen 19 und 20 Uhr.

      Books josefchladek.com

      Oliver Gerhartz
      The waning season
      2025
      Nearest Truth

      Nikola Mihov
      The Last Gift
      2025
      Self published

      Allied Forces
      Deutsche Konzentrations und Gefangenenlager : was die amerikanischen und britischen Armeen vorfanden, April 1945
      1945
      Selbstverlag

      Eliška Klimešová
      Women Readers
      2025
      Self published

      Claudia Andujar
      Genocídio do Yanomami
      2025
      Void