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Managed Futures Fonds müssen mit MiFID II stärker beachtet werden

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Die liquiden Produkte haben hohes Potenzial, in Krisenzeiten positive Erträge zu erwirtschaften und ein Portfolio zu stabilisieren.

MiFID II wird am 3.1.2018 durch das WAG 2018 umgesetzt. Parallel dazu gilt die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565. Neu geregelt werden die Anforderungen an die Eignung bei Anlageberatung und Portfolioverwaltung, denn es müssen vom Kunden auch seine Fähigkeit zur Verlusttragung und seine Risikotoleranz eingeholt werden und die angebotene Dienstleistung muss diesen Parametern entsprechen. Anlageberater müssen zudem einen Eignungsbericht erstellen und werden durch die Pflicht zur Protokollierung überprüfbar und haftbar. Die Eignungsbeurteilung gilt nicht nur in Bezug auf die Empfehlung zum Kauf eines Produkts, sondern für alle Handelsentscheidungen, einschließlich der Frage, ob ein Produkt erworben, gehalten oder verkauft werden soll oder nicht. Finanzdienstleister müssen bei Erbringung ihrer Dienstleistungen professionell und im besten Interesse des Kunden handeln. Sie müssen im Kundenportfolio ein ausreichendes Maß an Diversifizierung gewährleisten und umfassend die Risiken berücksichtigen. Die ESMA zählt dazu auch das „asset class exposure“. Bei der Portfolioverwaltung brauchen die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden in Bezug auf die einzelnen Finanzinstrumente, die in das Portfolio einfließen können, nicht so detailliert zu sein wie im Falle der Anlageberatung.  Der Kunde muss zumindest die allgemeinen Risiken des Portfolios verstehen und eine grundlegende Vorstellung von den Risiken haben, die mit den einzelnen Arten von Finanzinstrumenten verbunden sind; es dürfen auch Produkte eingesetzt werden, die „außerhalb des Zielmarktes“ liegen, wenn sie der Diversifizierung dienen und solange das Gesamtportfolio für den Kunden geeignet ist.

Alternative Investmentfonds. In Österreich dürfen einige Typen von Alternativen Investmentfonds (AIF) ohne Mindestinvestitionsbetrag auch an Privatkunden vertrieben werden: Das sind spezielle Immobilienfonds, „Andere Sondervermögen“ gem. § 166 InvFG und Futures-Fonds gem. § 48 (7) AIFMG. Für Private-Equity-Dachfonds und AIFs in Unternehmensbeteiligungen beträgt das Mindest­investment 100.000 Euro. Nur die hier aufgezählten AIFs dürfen an Privatkunden vertrieben werden, Futures Fonds sind dabei die liquidesten. Die Erläuternden Bemerkungen zum AIFMG halten ausdrücklich fest: „Futures Fonds eignen sich als antizyklische Anlageform in einem ausgewogenen Anlageportfolio zur Beimischung. Sie weisen eine hohe Liquidität auf und werden über Clearingstellen abgewickelt.“ Futures Fonds, die gem. § 48 (7) AIFMG an Privatkunden vertrieben werden dürfen,  zeichnen sich weiters durch hohe Diversifikation und gesetzliche Vorgaben zur Eindämmung des Risikos aus. Weil Risikomanagement zentraler Bestandteil der Handelssysteme ist, kann die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte sichergestellt werden. Die in Österreich ansässigen Futures Fonds Manager verfügen über langjährige Erfahrung im Futures-Handel. In aller Regel bieten die von ihnen verwalten Fonds dem Investor ein Schutzniveau, das dem eines UCITS gleichwertig ist, weil sie alle Anforderungen der FMA-Gleichwertigkeitsverordnung erfüllen. Die Fondsvermögen sind Sondervermögen, die vom Vermögen des AIFM und der Depotbank streng getrennt sind und bei Insolvenz von AIFM bzw. Depotbank nicht in die Konkursmasse fallen. Darüber hinaus erfüllen diese Futures-Fonds sämtliche Anforderungen an UCITS-taugliche liquide Finanzanlagen, wenn man von den Investments an den Rohstoffmärkten absieht, die aus Diversifikationsüberlegungen einen Portfoliobestandteil bilden (Multi-Asset-Fonds).  Auch EU-Kommission und ESMA müssen sich seit geraumer Zeit mit der berechtigten Forderung der VAIOE auseinandersetzen, die UCITS-Richtline für Investitionen in hoch liquide AIFs, wie beispielsweise Futures Fonds, zu öffnen.

Futures Fonds. Futures Fonds dürfen in Österreich auch an Privatkunden vertrieben werden.  Da nicht nur zahlreiche Studien, sondern auch tatsächliche Ereignisse der Vergangenheit belegen, dass Futures Fonds das größte Potential haben, in Krisenzeiten positive Erträge zu erwirtschaften bzw. das Risiko-Ertragsverhältnis eines Portfolios zu verbessern, dürfen die österreichischen Finanzdienstleister diese Anlagekategorie bei der Dienstleistungserbringung nicht vernachlässigen. Im Gegenteil: Die Einbeziehung von Futures Fonds dient dem Selbstschutz vor möglichen Schadenersatzansprüchen der Kunden, die Verluste erleiden aber keine Futures Fonds im Portfolio haben. Anlageberater sollten vor allem bei Portfolios mit hoher Aktiengewichtung den Anleger darüber informieren, dass auf Grundlage historischer Erfahrungen eine Beimischung von Futures Fonds zur Risikodiversifikation sinnvoll ist und dies im Eignungsbericht entsprechend dokumentieren, Portfolioverwalter sollten ihr zulässiges Anlageuniversum um Futures Fonds erweitern. So können Finanzdienstleister gewährleisten, dass sie professionell im besten Interesse der Kunden handeln und sich mit der Fähigkeit des Kunden zur Verlusttragung und dessen Risikotoleranz sachverständig auseinandersetzen, widrigenfalls sie auch Gefahr laufen, „den Mangel der Kenntnisse vertreten zu müssen“(§ 1299 ABGB).

Kenntnisse und Kompetenzen. Komplexität darf nicht der bestimmende Faktor für die Produktauswahl der Finanzdienstleister sein. In vielen Fällen dient Komplexität gerade auch der Risikoreduzierung! Die neuen Zielmarktbestimmungen der österreichischen Futures-Fonds Anbieter werden die heimischen Finanzdienstleister unterstützen. Und auch an Schulungsveranstaltungen wird es nicht mangeln, um die notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen gem. § 55 WAG 2018, die für die Erfüllung der Verpflichtungen notwendig sind, zu erlangen. 

Rolf Majcen ist Verfasser zahlreicher kapitalmarktrechtlicher Publikationen in in- und ausländischen Fachzeitschriften und Autor des Buches „Die globalen Hedgefonds-Domizile im Wettbewerb“. Er ist Mitglied des Vorstandes der VAIÖ, der Vereinigung ausländischer Investmentgesellschaften in Österreich (www.vaioe.at).

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Aus dem Börse Social Magazine #11
(November 2017)





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