28.01.2021
Wien (OTS) - „Mit der heute von der EU-Kommission bekanntgegebenen
Erhöhung der Obergrenze für Corona-Hilfen wurde nun letztendlich eine
für viele touristische Betriebe wichtige Maßnahme umgesetzt, für die
wir uns intensiv und gottseidank erfolgreich eingesetzt haben. Den
Verhandlern, an der Spitze Finanzminister Blümel, ist hier ein
wichtiger Durchbruch bei der dringend notwendigen Unterstützung
unserer Betriebe gelungen“, zeigt sich Robert Seeber, Obmann der
Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), über die Verdoppelung bzw.
Verdreifachung des EU-Beihilferahmens durch die EU-Kommission
erfreut. Durch die lange Dauer der Epidemie und der Lockdownphasen
waren die bisherigen Grenzen von 800.000 Euro bzw. 3 Mio. Euro vor
allem für größere Betriebe zu niedrig und die Förderungen nicht mehr
schadensadäquat.
Seeber: „Die nun mögliche Anhebung auf 1,8 Mio. bzw 10 Mio. Euro
ist für viele unserer Betriebe ein Hoffnungsschimmer und schafft
wieder eine Perspektive in dieser enorm fordernden Zeit.“ Wichtig
ist es für die Bewältigung der Krise und den Neustart des Tourismus,
dass die Förderrichtlinien auf nationaler Ebene rasch angepasst
werden. Weiters sollte von der Möglichkeit, Garantien und Kredite in
nicht-rückzahlbare Beihilfen umzuwandeln, sobald wie möglich Gebrauch
gemacht werden.
Erleichtert zeigt sich auch die Obfrau des WKÖ-Fachverbandes
Hotellerie, Susanne Kraus-Winkler: „Die Anhebung ist vor allem für
größere Hotellerie-Betriebe ein überlebensnotwendiger Schritt, der
langfristig auch zahlreiche Arbeitsplätze sichert.“
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