13.03.2025, 3593 Zeichen
Wien (OTS) - Die Bewachungsunternehmen haben in den letzten Jahren
den Wandel zu
modernen Sicherheitsdienstleistern vollzogen, die mit ihren
Mitarbeiter:innen unter Verwendung modernster Technik, innovativer
Sicherheitskonzepte und Erfahrung Sachwerte (Gewerbe und Industrie,
Büros, Eigenheime, Grundstücke etc.) schützen und damit einen
wichtigen Beitrag zum hohen Sicherheitsstandard in Österreich
leisten.
Dass die AK auf Basis einer - wie sie selbst einräumt - nicht
repräsentativen Auswertung von Beschwerdefällen dem gesamten
Bewachungsgewerbe (Zitat) „systematische Missstände“ vorwirft, wird
klar zurückgewiesen. Wenn innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren
in nur 97 Fällen eine gerichtliche bzw. außergerichtliche Einigung
zur Beilegung eines arbeitsrechtlichen Konflikts erforderlich war,
spricht dies klar gegen diese Behauptung. Ebenso wie die von der AK
festgestellte Tatsache, dass selbst unzufriedene Mitarbeiter:innen
der Branche treu bleiben und lediglich den konkreten Arbeitgeber
wechseln.
„Es gibt rechtliche Vorgaben, die von allen Bewachungsunternehmen
einzuhalten sind. Wenn Marktteilnehmer sich nicht an rechtliche
Vorgaben halten und die Branche in Misskredit bringen, sind alle
seriös und verantwortungsbewusst agierenden Unternehmen und ihre
Mitarbeiter:innen ganz klar die Geschädigten“, betont Mag. Hans-Georg
Chwoyka, Bundesvorsitzender des Bewachungsgewerbes in der
Wirtschaftskammer Österreich: „Sollte bei einzelnen branchenbezogenen
Themen bzw. Arbeitsrechtsfragen Änderungsbedarf gesehen werden, so
sind Branchengespräche in guter sozialpartnerschaftlicher Tradition
das geeignete Forum dafür.“
Er erinnert daran, dass in den vergangenen Jahren gemeinsam mit
dem Branchensozialpartner vida massive Verbesserungen sowohl beim
Thema KV-Mindestlohn als auch im Rahmenrecht umgesetzt wurden.
Exemplarisch darf erwähnt werden:
- Die Höhe des KV-Mindestlohnes beträgt im Bewachungsgewerbe aktuell
je nach Verwendungsgruppe zwischen 2.122 und 2.787 Euro. Die
branchenübergreifende ÖGB-Forderung nach einem KV-Mindestlohn von
2.000 Euro wurde in der Bewachungsbranche somit schon deutlich
überschritten.
- Massive Erhöhung der Nachtzulage um 186% in den letzten beiden
Jahren.
- In den letzten Jahren wurde gemeinsam mit der vida eine massive
Arbeitszeitreduktion bei vollem Lohnausgleich durchgeführt. Die
Wochenarbeitszeit beträgt aktuell 40 Wochenstunden bzw. in Bereichen
mit Arbeitsbereitschaftszeiten 48 Stunden.
- Das in dieser Dienstleistungsbranche immanente Auslastungsrisiko
des Personals wurde schrittweise zu den Unternehmern verschoben,
indem beispielsweise der Durchrechnungszeitraum der flexiblen
Arbeitszeit von drei auf einen Monat verkürzt wurde.
- Gemeinsam mit der vida wurde im Jahr 2021 die Einrichtung eines
Sozialfonds im Kollektivvertrag vereinbart, der sich ausschließlich
aus Arbeitgeberbeiträgen finanziert und mit dem ehemalige
Mitarbeiter:innen in sozialen Notlagen finanziell unterstützt werden.
- Generell befinden sich die KV-Lohnabschlüsse in den letzten 20
Jahren stets am oder über dem oberen Rand der durchschnittlichen
Lohnsteigerungen aller Branchen in Österreich.
Die Schaffung von klaren und verbindlichen Qualitätsstandards für
private Sicherheitsunternehmen wird grundsätzlich begrüßt. Rasche und
zuverlässige Sicherheitsüberprüfungen sind dabei im Sinne der
Arbeitgeber:innen und der Arbeitnehmer:innen gleichermaßen. Dazu
wurden von der Branchenvertretung in den letzten Jahren auch bereits
umfangreiche Vorarbeiten geleistet, auf denen nun bei der Umsetzung
des Regierungsprogrammes aufgebaut werden kann, hält Chwoyka
abschließend fest. (PWK097/HSP)
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