25.02.2021
Wien (OTS) - "Die österreichische Lebensmittelindustrie steht für
einen gewissenhaften Umgang mit Lebensmittelkommunikation und
-werbung. Die Hersteller sind sich ihrer Verantwortung bewusst und
nehmen diese ernst", sagt Mag. Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin
des Fachverbands der Lebensmittelindustrie, anlässlich der
Veröffentlichung des überarbeiteten Ethik-Kodex des Österreichischen
Werberats. Der Ethik-Kodex wurde an die novellierte EU-Richtlinie
über audiovisuelle Mediendienste (EU-AVMD-Richtlinie) angepasst und
somit auf digitale Kanäle wie Video-On-Demand- und
Video-Sharing-Plattformen (YouTube, Facebook oder TikTok) erweitert.
Koßdorff erläutert: "Die audiovisuelle Medienwelt besteht längst
nicht mehr nur aus Fernsehen, sondern immer mehr aus digitalen
Kanälen. Diese sind insbesondere für Kinder und Jugendliche relevant.
Der neue Ethik-Kodex des Österreichischen Werberats trägt dieser
Entwicklung mit seinen Verhaltensrichtlinien über ‚unangebrachte
audiovisuelle Kommunikation über bestimmte Lebensmittel rund um
Kindersendungen‘ und ihrer Erstreckung auf digitale Kanäle Rechnung.
Die heimische Lebensmittelindustrie steht zu diesen neuen
Kodex-Richtlinien."
Zwtl.: Die Bewerbung von Lebensmitteln ist umfassend geregelt und
wird durch freiwillige Selbstbeschränkungen der Lebensmittelindustrie
ergänzt
Die Werbung für Lebensmittel ist gesetzlich umfassend geregelt.
Irreführende oder unwahre Lebensmittelwerbung ist rechtlich verboten.
Darüber hinaus gelten für Lebensmittel eine Vielzahl an europäischen
und österreichischen Rechtsvorschriften, etwa für die
Gesundheitswerbung: Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über
Lebensmittel sind in der EG-Claims-Verordnung geregelt und dürfen nur
verwendet werden, wenn sie wissenschaftlich fundiert, vom
EU-Gesetzgeber zugelassen und für das konkrete Lebensmittel
zutreffend sind. Getränke, die über 1,2 Volumenprozent Alkohol
enthalten, dürfen keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen. Es ist
nicht erlaubt, sie mit Begriffen wie "bekömmlich" zu bewerben.
Darüber hinaus gelten für die Werbung und Kennzeichnung von
Lebensmitteln ein umfassender Verbotskatalog sowie ein absolutes
Irreführungs- und Täuschungsverbot hinsichtlich ihrer diversen
Eigenschaften wie Herkunft, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit,
Erzeugung, Art oder Identität. Auch darf Lebensmitteln keine Wirkung
oder Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung
menschlicher Krankheiten oder besondere Eigenschaften, die alle
vergleichbaren Lebensmittel ebenfalls betreffen, zugeschrieben werden
(Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz). Neben diesen
allgemeinen Vorgaben gelten auch noch viele spezielle
Produktvorschriften, die ebenfalls Verbote oder Beschränkungen zur
Werbung und Kennzeichnung von Lebensmitteln und Getränken enthalten.
Zusätzlich zu diesen lebensmittelrechtlichen Vorschriften sieht
das UWG – das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – eine
Reihe an Maßnahmen vor, um rasch und nachhaltig gegen unlautere,
aggressive oder irreführende Werbung vorgehen zu können. Aber auch
eine Vielzahl anderer Rechtsnormen in Österreich enthält Bestimmungen
zu kommerzieller Kommunikation, Werbung oder Produktplatzierung. Dazu
zählen beispielsweise das ORF-Gesetz, das Audiovisuelle
Mediendienste-Gesetz, das Privatradiogesetz, das E-Commerce-Gesetz
und das Telekommunikationsgesetz.
Über diese gesetzlichen Vorschriften hinaus erlegen sich
Lebensmittelunternehmen seit vielen Jahren freiwillig
Werbebeschränkungen auf. Bereits 2010 wurde der österreichische
Ethik-Kodex der Werbewirtschaft um Vorgaben für die audiovisuelle
Lebensmittelwerbung rund um Kindersendungen erweitert. Zusätzlich
gibt es Initiativen der heimischen Spirituosen- und Brauwirtschaft.
Der besondere Schutz von Kindern und Jugendlichen steht dabei im
Mittelpunkt. Auch auf europäischer Ebene gibt es von vielen
international aufgestellten Lebensmittelherstellern Commitments zur
Selbstbeschränkung, die rund 80 Prozent des europäischen Werbeetats
umfassen.
Zwtl.: Ethik-Kodex: Verantwortungsvoller Umgang mit audiovisueller
Lebensmittelwerbung rund um Kindersendungen
Für Lebensmittel- und Alkoholwerbung in audiovisuellen Medien
macht die EU-AVMD-Richtlinie konkrete Vorgaben. Diese wurden in das
österreichische Medienrecht übernommen. Vor, nach und in
Kindersendungen gilt bereits seit 2010: Werbung für Lebensmittel und
Getränke mit hohem Fett-, Salz- und Zuckergehalt muss besonderen
Anforderungen gerecht werden. Diese verfolgen das Ziel, die
Einwirkung audiovisueller Kommunikation auf Kinder wirkungsvoll zu
verringern. Konkret treffen sie Vorgaben über unangebrachte
audiovisuelle kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel und
Getränke, die Nährstoffe oder Substanzen mit ernährungsbezogener oder
physiologischer Wirkung wie insbesondere Fett, Transfettsäuren,
Salz/Natrium und Zucker enthalten, deren übermäßige Aufnahme im
Rahmen der Gesamternährung nicht empfohlen wird, die Kindersendungen
begleitet oder darin enthalten ist.
Die seit 2010 als Anhang zum Ethik-Kodex bestehenden
Verhaltensrichtlinien wurden nun an die überarbeitete
EU-AVMD-Richtlinie angepasst und in den Ethik-Kodex integriert.
Ebenso wurden Richtlinien für audiovisuelle kommerzielle
Kommunikation für alkoholische Getränke im Umfeld von Jugendlichen in
den Ethik-Kodex aufgenommen. Darüber hinaus enthält der Anhang zum
Ethik-Kodex für "Alkohol" konkrete Selbstbeschränkungen der Brau- und
Spirituosenwirtschaft.
Als audiovisuelle kommerzielle Kommunikation gelten neben TV- und
Internetwerbung auch Sponsoring, Teleshopping oder
Produktplatzierung. Diese ist unangebracht, sofern sie den
umfassenden Vorgaben des Ethik-Kodex widerspricht: Beispielsweise ist
der direkte Kaufappell gegenüber Kindern unzulässig, wie "Kauf dir
das!" oder "Hol dir das!". Auch darf nicht durch explizite
Kaufaufforderungen das besondere Vertrauen von Kindern zu Eltern,
Lehrenden und anderen Vertrauenspersonen (u. a. "Kinderidole")
ausgenutzt und dadurch dem Erlernen einer ausgewogenen Ernährung und
eines gesunden Lebensstils entgegengewirkt werden. Vor allem darf der
Konsum von frischem Obst oder Gemüse nicht abgewertet bzw. davon
abgeraten werden. Weiters darf keine Verbindung zwischen einer
Verbesserung der schulischen Leistung und dem Genuss der oben
genannten Lebensmittel hergestellt werden usw.
Mit diesen neuen Verhaltensrichtlinien ergänzt der Ethik-Kodex
mittels freiwilliger Selbstbeschränkung die umfassenden gesetzlichen
Werbevorschriften und Verbotsnormen, die für die Bewerbung von
Lebensmitteln in Österreich und der EU bereits gelten.
Für die praktische Umsetzung der Anforderungen hat der
Österreichische Werberat eine wichtige Rolle übernommen.
Werberätinnen und Werberäte beurteilen Werbeinhalte aufgrund des
Ethik-Kodex. Es ist ein aktives Beschwerdemanagement in Kraft, im
Rahmen dessen Konsumentinnen und Konsumenten Wahrnehmungen zu Werbung
melden können. Entspricht nach Beurteilung der Werberätinnen und
Werberäte eine Werbemaßnahme nicht dem Ethik-Kodex, kann diese mit
einem Werbe-Stopp belegt werden.
Koßdorff abschließend: "Bei der Lebensmittelwerbung hat sich das
duale System aus gesetzlichen Regelungen und freiwilligen
Selbstbeschränkungen seit Jahrzehnten bewährt. Die
Lebensmittelindustrie ist sich ihrer Rolle bewusst und übernimmt
Verantwortung. Ein aktiver Lebensstil mit Bewegung und ausgewogener
Ernährung ist das Ergebnis von Reflexion und bewusstem Umgang. Für
Kinder und Jugendliche sind dabei die Vorbilder von Eltern, Lehrern
und Erziehungsberechtigten wichtig. Auch Medienkompetenz ist ein Teil
dieser Rolle. Die kürzlich erhobene Forderung nach Werbeverboten
verwundert in Zeiten wie diesen, wo Eigenverantwortung und bewusster
Umgang mit Information eine zentrale Rolle spielen."
Zwtl.: Stellenwert der Lebensmittelindustrie in Österreich
Die Lebensmittelindustrie ist eine der größten Branchen
Österreichs. Sie sichert im Interesse der Konsumentinnen und
Konsumenten täglich die Versorgung mit sicheren, qualitativen und
leistbaren Lebensmitteln. Die rund 200 Unternehmen mit ihren 27.000
direkt Beschäftigten erwirtschaften jährlich ein Produktionsvolumen
von deutlich über 9 Mrd. Euro. Rund 7,6 Mrd. Euro davon werden in
Form von Erzeugnissen der Lebensmittelindustrie in über 180 Länder
exportiert. Der Fachverband unterstützt seine Mitglieder durch
Information, Beratung und internationale Vernetzung.
Aktien auf dem Radar:Verbund, Telekom Austria, Rosenbauer, FACC, SBO, Addiko Bank, voestalpine, Palfinger, ATX Prime, Immofinanz, AT&S, Andritz, Frequentis, Rosgix, DO&CO, Lenzing, Porr, Wolford, Zumtobel, Semperit, Athos Immobilien, SW Umwelttechnik, Pierer Mobility AG, Linz Textil Holding, Oberbank AG Stamm, Bawag, CA Immo, Erste Group, Kapsch TrafficCom, RBI, S Immo.
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