06.07.2022,
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Wien (OTS) - Der Verbraucherschutzverein (VSV) unterstützt hunderte
MAXenergy-Kunden, die im Herbst 2021 von MAXenergy trotz einer
Preisgarantie von 18 Monaten nach 12 Monaten Mindestvertragsdauer
gekündigt wurden.
Über die ersten 25 Klagen, die vom Gericht verbunden wurden, hat
das Bezirksgericht Dornbirn ein Grundsatzurteil gefällt: Die Kunden
durften die vertraglichen Vereinbarungen so verstehen, dass MAXenergy
infolge der Preisgarantie von 18 Monaten auf ein Kündigungsrecht
bereits nach 12 Monaten verzichtet hat. Weil MAXenergy diese Regelung
nicht einhielt, ist MAXenergy nunmehr den Kunden zu Schadenersatz
verpflichtet. Darüber wird aber erst in einem fortgesetzten Verfahren
der Höhe nach entschieden.
"Der VSV konnte seine Rechtsansicht durchsetzen und wird nun für
alle Betroffenen, die sich gemeldet haben bzw noch melden werden
weitere risikofreie Klagen gegen MAXenergy vermitteln," sagt Peter
Kolba, Obmann des VSV. "Wir werden auch in anderen Fällen von
vorzeitigen Kündigungen (unter Verletzung von Preisgarantien) durch
Energielieferanten den betroffenen Verbraucher*innen zur Seite
stehen."
"Ich erwarte nun eine Berufung durch MAXenergy an das
Landesgericht Feldkirch und hoffe, dass dieses die überzeugende
Rechtsansicht des Erstrichters rasch bestätigen wird," sagt
Rechtsanwalt Dr. Maximilian Maier, der die Betroffenen und Mitglieder
des VSV vor Gericht vertritt.
Die Höhe der jeweiligen Schadenersatzansprüche errechnet sich auf
Basis des realen Verbrauches in den letzten 6 Monaten als Differenz
zwischen dem Preis von MAXenergy und dem des neuen - idR teureren -
Versorgers.
MAXenergy Kunden, die ebenso betroffen sind, können sich immer
noch an der Sammelaktion des VSV beteiligen. Voraussetzung ist der
Beitritt zum VSV als außerordentliches Mitglied (35
Euro/Kalenderjahr).
Service: www.verbraucherschutzverein.eu/maxenergy
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