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VSV/Kolba: EuGH-Generalanwalt zu VW - "ne bis in idem"- Jetzt zivilrechtlich klagen

30.03.2023, 1173 Zeichen
Wien (OTS) - In Italien wurde VW mit Verwaltungsstrafe belegt, obwohl VW auf Beschluss der Staatsanwaltschaft Braunschweig bereits 1,1 Mio Euro Strafe in Deutschland bezahlt hat.
In einem Vorabentscheidungsverfahren hat heute Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in seinem Gutachten festgehalten, dass es nicht zulässig sei, das Grundrecht, wegen derselben Tat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden, einzuschränken, wenn bei der Kumulierung gleichzeitig geführter Verfahren und der Verhängung von Sanktionen durch nationale Behörden zweier oder mehr Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen keine ausreichende Koordinierung erfolgt sei.
"Nun besteht die Gefahr, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) das Ermittlungsverfahren gegen VW einstellt und alle, die sich als Privatbeteiligte angeschlossen haben, auf diesem Weg sicher keinen Schadenersatz bekommen werden," sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV).
"Wir rufen alle betroffenen VW-Kunden auf, sich rasch an den risikolosen Schadenersatzklagen des VSV in Deutschland zu beteiligen."
Service: www.verbraucherschutzverein.eu/vw/

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