23.02.2021
Salzburg/Wals (OTS) - In der heute gestarteten März-Session prüft der
Verfassungsgerichtshof den von dm drogerie markt eingebrachten Antrag
zum Apothekenmonopol beim Verkauf rezeptfreier Arzneimittel (OTC).
Der Ausgang des Verfahrens wird für den Markt mit OTC
richtungsweisend sein.
Die Frage nach der Berechtigung des Apothekenvorbehalts für
rezeptfreie Arzneimittel (OTC) ist aktueller denn je. Bereits im Jahr
2018 kam die Bundeswettbewerbsbehörde in einer Studie* zum Ergebnis,
dass eine Liberalisierung des Marktes für OTC-Arzneimittel aus Sicht
der Konsumenten wünschenswert wäre, weil es dadurch zu einer
Verbesserung der Arzneimittelversorgung und zu einem größeren Preis-
und Qualitätswettbewerb käme. „Die rasante Entwicklung von
Internet-Apotheken zeigt den Bedarf auf, geprüfte Qualität zu
günstigeren Preisen anzubieten und dabei attraktive Alternativen zu
den oft dubiosen Online-Anbietern zu schaffen“, erläutert dm
Geschäftsführer
Harald Bauer sein Engagement für eine Modernisierung
des Apothekenmonopols im OTC-Bereich.
Zwtl.: Bundeswettbewerbsbehörde sieht Vorteile einer Liberalisierung
Demgegenüber verweisen die Befürworter des Apothekenvorbehalts
nach wie vor auf die Notwendigkeit einer fachkundigen Beratung und
auf die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz öffentlicher
Apotheken. Dabei wird allerdings außer Acht gelassen, dass eine
fachkompetente Beratung auch in Drogerien gewährleistet werden kann –
nämlich nicht anders als beim Online-Versand österreichischer
Apotheken durch Gratis-Hotlines zu ausgebildeten Pharmazeuten. Auch
das Argument der Existenzgefährdung der Apotheken hat die
Bundeswettbewerbsbehörde untersucht und widerlegt: Der Handel mit
rezeptfreien Arzneimitteln macht nämlich nur einen geringen Teil der
Apothekenumsätze aus, den hauptsächlichen Umsatz erzielen Apotheken
mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Viele haben ihr Geschäftsfeld
mit dem Verkauf von Kosmetikprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln
zudem weit in den angestammten Bereich der Drogerien erweitert.
„Diese Umstände haben auch eine wesentliche rechtliche Bedeutung“,
sagt dm Anwalt und Verfassungsexperte Mathis Fister. „Denn die
verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Apothekenvorbehalts hängt
entscheidend davon ab, ob sich dafür sachliche, im öffentlichen
Interesse gelegene Gründe anführen lassen.“ Insoweit stärke die
Studie der Bundeswettbewerbsbehörde den Standpunkt von dm.
Zwtl.: OTC in andern EU-Ländern längst auch in der Drogerie
In vielen anderen europäischen Ländern werden rezeptfreie
Arzneimittel heute bereits über Drogerien bezogen, ohne dass dies
unerwünschte Auswirkungen gehabt hätte. Im Gegenteil: „Eine
Liberalisierung des Marktes kommt stets den Konsumenten zugute, die
letztlich die Wahl erhalten, wie und wo sie ihren Bedarf an
rezeptfreien Arzneimitteln decken möchten“, betont Harald Bauer.
*) [https://www.ots.at/redirect/Apothekenmarkt]
(https://www.ots.at/redirect/Apothekenmarkt)
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