23.02.2021, 410 Zeichen
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat gegen eine Privatperson wegen verspäteter Mitteilung der Überschreitung der Beteiligungsschwelle von 50 Prozent eine Geldstrafe von 32.000 Euro verhängt. Die Privatperson habe es unterlassen, die FMA, das Börseunternehmen sowie den Emittenten über das Überschreiten der Beteiligungsschwelle rechtzeitig zu unterrichten, erklärt die FMA.. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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Inbox: FMA warnt vor Unique | boerse-social.com
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Erste Group
Gegründet 1819 als die „Erste österreichische Spar-Casse“, ging die Erste Group 1997 mit der Strategie, ihr Retailgeschäft in die Wachstumsmärkte Zentral- und Osteuropas (CEE) auszuweiten, an die Wiener Börse. Durch zahlreiche Übernahmen und organisches Wachstum hat sich die Erste Group zu einem der größten Finanzdienstleister im östlichen Teil der EU entwickelt.
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