06.11.2024, 987 Zeichen
Das deutsche Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG mit Sitz in Köln eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017. Mitarbeitende der Unternehmen Strabag und Kemna Bau Andreae GmbH& Co. KG, Pinneberg, hatten vereinbart, dass Kemna bei der Ausschreibung ein Schutzangebot abgibt, um die Erteilung des Zuschlags an eine Bietergemeinschaft unter Beteiligung der Strabag zu ermöglichen. Als Gegenleistung hat Kemna eine Ausgleichszahlung erhalten. Ausgelöst sei das Verfahren zunächst durch einen anonymen Hinweis im Hinweisgebersystem des Bundeskartellamtes gewesen, wie die Behörde mitteilt. Die Strabag AG habe während des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt kooperiert und schließlich einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) zugestimmt. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
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